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Geschrieben (bearbeitet)

Guten Abend,

in diesem Jahr habe ich meine Ausbildung im öffentlichen Dienst als FISI abgeschlossen. Meinen Vertrag habe ich noch nicht, aber laut einer Gehaltsabrechung bin ich scheinbar in der Entgeltgruppe 5 eingegliedert. Ich habe mich schon versucht, etwas zu informieren und bin nach etwas Recherche zu dem Ergebnis gekommen, dass Angestellte in der IT grundsätzlich zwischen EGG6 und 9 (korrigiert mich) eingruppiert werden: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ego/3/3.24.html

Alles in allem ja nicht sonderlich schlimm, allerdings scheint man eine Entgeltgruppe ja zumindest längerfristig (oder für immer) zu behalten, womit man in einer niedrigeren EGG auf lange Sicht ja schon etwas Verlust macht. 

Daher meine Fragen:

  • EGG 5 vertretbar?
  • Inwiefern gibt es Möglichkeiten, in eine höhere EGG zu kommen (soweit ich weiß nur durch Stellenbeschreibungen ab und zu (?) und man verliert seine Stufen dabei)
  • Lohnt es sich überhaupt noch irgendwie zu verhandeln oder ist der TVöD in der Beziehung ziemlich starr (aber scheinbar doch verschieden interpretierbar). 

Vorbildung ist nur mittlere Reife; Aufgabenbereiche sind unter anderem Dinge wie Arbeitsplatztechnik, Home Office, Softwaredeployment und Netzwerk.

Bearbeitet von --_--
Geschrieben (bearbeitet)

EG5 erscheint mir auch für den Supportbereich eher zu wenig.

Von Bekannten welche ich im öffentlichen Dienst arbeiten ist mir bekannt, dass es im Normalfall je nach Gebiet ab EG7 losgeht.

Es kommt aber natürlich auch auf die Region an.

Bearbeitet von Casakoba
Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb Casakoba:

EG5 erscheint mir auch für den Supportbereich eher zu wenig.

Von Bekannten welche ich im öffentlichen Dienst arbeiten ist mir bekannt, dass es im Normalfall je nach Gebiet ab EG7 losgeht.

Es kommt aber natürlich auch auf die Region an.

Keine Ahnung, ob man das so sagen kann und ohne jetzt irgendwie geldgeil wirken zu wollen, aber ist das überhaupt "legal"? Die Entgeltgruppe Beschäftigte in der Informationstechnik (Abschn. 24) beginnt erst ab EG6. 

Wenn ich meine bisherigen Tätigkeiten mit den Beschreibungen des TVöD vergleiche, komme ich bei EG7 oder 8 raus.

Bearbeitet von --_--
Geschrieben

Ich kann das nicht beurteilen ob das "legal/iilegal".  Aber ab EG 7 ist im Normalfall in dem Tätigkeitsfeld Standard.

Höhergruppierung sind auf Antrag möglich, aber ohne Garantie. Ein Bekannter von mir konnte im Arbeitsvertrag eine Nebenabrede vereinbaren, dass die Höhergruppierung schon vertraglich vereinbart wurde z.B nach 6 Monaten nach Vertragsabschluss.

Geschrieben

Hab meine Ausbildung selbst im öD gemacht. Bei uns ist normalerweise E8 Standard. Für den Anschlussvertrag (3 Monate Überbrückung) gabs bei mir E6 und das find ich schon recht mau. Wenn ich mir anschaue, was der Rest aus meiner Berufsschule (alles öD) so gekriegt hat (bei Übernahme), dann war da eher E7-8 Standard.

E5 würde ich ehrlich nicht mitmachen. Am Besten einfach mal fragen, wie das Zustande kommt und je nachdem wie die Erklärung lautet anders orientieren.

Geschrieben

Es ist doch egal was Standard ist und was nicht. Ich habe FI erlebt, die direkt mit E10 eingestiegen sind. Ich selber habe nach der Ausbildung die ersten Monate E7 bekommen.
Meiner bescheidenen -gefühlten - Meinung nach, ist E5 aber schon etwas hart weit unten angesiedelt und spiegelt eigentlich in keiner Weise die Tätigkeiten eines FI wieder. (ohne dass ich entsprechende Erfahrungen im Tarifwesen hätte)

Hast du denn schon eine Aussage wann du deinen Arbeitsvertrag direkt bekommst? Gab es schon ein Gespräch mit den Personalern und Chef generell zur künftigen Verwendung? Im Zweifelsfall frag' einfach mal bei Personal an, nach einem Termin.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Eratum:

Es ist doch egal was Standard ist und was nicht. Ich habe FI erlebt, die direkt mit E10 eingestiegen sind. Ich selber habe nach der Ausbildung die ersten Monate E7 bekommen.
Meiner bescheidenen -gefühlten - Meinung nach, ist E5 aber schon etwas hart weit unten angesiedelt und spiegelt eigentlich in keiner Weise die Tätigkeiten eines FI wieder. (ohne dass ich entsprechende Erfahrungen im Tarifwesen hätte)

Hast du denn schon eine Aussage wann du deinen Arbeitsvertrag direkt bekommst? Gab es schon ein Gespräch mit den Personalern und Chef generell zur künftigen Verwendung? Im Zweifelsfall frag' einfach mal bei Personal an, nach einem Termin.

Wann, noch nicht, nein. Ich denke mal in den nächsten 1-2 Wochen.

Verwendung: siehe Startpost (Aufgabenbereiche sind unter anderem Dinge wie Arbeitsplatztechnik, Home Office, Softwaredeployment und Netzwerk ). Ich hatte eigentlich nur ein kurzes Gespräch mit meiner Arbeitsbereichsleiter, ob ich übernommen werden will, was ich grundsätzlich bejaht habe. Mit dem Personalamt gab es weiter keine Gespräche (über Gehalt o.ä.).

Bearbeitet von --_--
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Eratum:

Na dann, frag' doch mal direkt bei Personal, bzw. erstmal bei deinem Teamleiter nach, ob das so korrekt ist. Wenn keiner weiß, dass dich das irritiert, dann passiert auch nix :)

Mach ich. Schau mir die Abrechnung heute noch mal ganz genau an, ob ich auch nichts falsch gesehen habe und frag dann morgen mal :D

Geschrieben

Du solltest Dir neben dem Arbeitsvertrag auch die Arbeitsplatzbeschreibung geben lassen. Aus dieser lässt sich besser ableiten, welcher Eingruppierungsstufe der Arbeitsplatz zuzuordnen ist.

Geschrieben

Also, Ergebnis: EG5 hatte ich scheinbar nur, weil der Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben wurde, deswegen wusste die Besoldungsstelle nicht genau, was Sache ist und hat den Standardtarif für Azubis (anderer Ausbildungsberufe) für diesen Monat benutzt.

Was ich jetzt bekommen werde, ist wohl EG6, was mit der Zeit dann auf EG7 hochgestuft wird. Zudem habe ich meinem Chef von euren EG7-EG8 Äußerungen erzählt und was man hier auch teilweise noch ließt. Darauf meinte er, es wäre vielleicht gut, wenn man ein paar Beispiele sammeln könnte, wie andere FiSi-Azubis in anderen Institutionen eingestuft werden und die dann dem Personalamt als Anreiz vorlegen könnte. Vom Fachinformatiker-Beruf haben sie bei uns leider nicht so viel Ahnung bzw. Erfahrung, da eigentlich nur alle 4-5 Jahre mal einer ausgebildet wird.

Geschrieben

Im Endeffekt spielen doch dabei 2 Sachen eine Rolle: Zum einen die übertragenen Tätigkeiten und wie diese zu bewerten sind (Selbstständigkeit, Anlernbarkeit, ...) und die Ausbildung an sich. Ich denke, der eingangs von dir postulierte Link gibt einen ganz guten Wegweiser :)

Wenn man von dort die Beschreibung zu rate zieht, hieße das, dass du - in E6 - ohne Anleitung / Abnahme keine Arbeiten ausführen wirst. Ist das der Fall?

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Eratum:

Im Endeffekt spielen doch dabei 2 Sachen eine Rolle: Zum einen die übertragenen Tätigkeiten und wie diese zu bewerten sind (Selbstständigkeit, Anlernbarkeit, ...)

Leider gilt im ÖD gleiches Geld für gleiche arbeit. Krasses Beispiel  einen Studierten Informatiker der die Server betreut und ein gelernter FiSi. Der Informatiker hat EG11 und der Fisi EG7 beide arbeiten aber genau das gleiche. Dann kann der Fisi einen Antrag stellen und erhält danach EG11. zumindest wurde mir das hier in Niedersachsen erklärt und ein Bekannter in NRW meinte bei ihnen geht das auch.

Geschrieben

Warum bitteschön steht da ein 'Leider'?

Welche Vergleichsbasis sollte es denn bei der Entlohnung sonst sein?

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Ich bin EG 5.1 mit mittlerweile 1,3 Jahren Berufserfahrung nach meiner Ausbildung im selben Unternehmen. Habe nach einem Jahr die unbefristete Übernahme erhalten und war überrascht, dass sich nichts am Gehalt getan hat.

Ich leite allein den Bereich Web/Intranetserver für große Kunden mit unter anderem Projekten und höherer Verantwortung, bin in der Mobile-Endgeräte-Verwaltung stellvertretender Verantwortlicher, arbeite hier und da im Sharepoint und AD-Management und und und...der gute ehemalige Azubi für Alles.

Was soll ich sagen, wenn jemand kommen muss um die Aufgaben zu übernehmen, dürfen Sie deutlich tiefer in die Tasche greifen ^_^

Wann das passiert, wird sich zeitnah klären - aber "verfeuern" lass ich mich nicht

Geschrieben

Hm, dann müsstest Du aber schon EG5 Stufe 2 haben.

Hast Du einmal Deine Arbeitsplatzbeschreibung mit den Anforderungen, die in der für Dich geltenden Tätigkeitsbeschreibung des Tarifvertrages stehen, verglichen?

 

Scheint mir momentan, als seist Du da ein ganz billiger Jakob.

Geschrieben

EG 7 Stufe 2 mit 2 Jahren Berufserfahrung. <- Habe null Erfahrung im öffentlichen Dienst gehabt, als ich dieses Angebot erhalten habe.

Im November erhalte ich dann ein Feedbackgespräch und sollte angeblich ein neues Angebot kriegen weil man mich länger behalten möchte. Ziel ist es mich mind. auf EG 8 zu stufen, oder wenn möglich EG 9. (Der IT-Leiter findet EG 7 zu wenig und meint, dass er kaum welche Leute kriegt. Da die Personalabteilung es festlegt konnte er bei der Einstellung nicht mitreden. Hat er aber einen MItarbeiter der dass angenommen hat, dann wäre es möglich dass er dich höher einstufen lässt, weil man extra Aufgaben automatisch kriegt)

Ich glaube es liegt wirklich an der Behörde wie Sie dich einstufen und ob jemand hinter dir steht, der genug Einfluss hat.

Habe gehört/gelesen, dass man einen Antrag ausfüllen kann wo man deine Stelle neu bewertet. Falls deine Stelle für EG 7 passt, würden Sie dich aufstufen. Sagen die Prüfer EG 5 dann stufen Sie dich ab (im Forum mal gelesen).

 

Geschrieben

Alles unter EG6 ist nach allen Tarifverträgen (TVöD-Bund / -VkA, TV-L) und deren Entgeltordnungen ein Tarifbruch und unzulässig. Die EG5 wäre nur dann möglich, wenn keine Berufsausbildung vorliegt und die Eigenschaft als Sonstiger Beschäftigter mit gleichwertigen Fähigkeiten verneint wurde. Mit einer FI-/ITSE-Ausbildung ist das aber erfüllt und daher unzulässig.

Nach 1 Jahr in der EG5 musst du auch in Stufe 2 kommen, bis Stufe 3 kann in jedem Falle keine Stufenlaufzeithemmung veranlasst werden, erst danach ist eine Stufenlaufzeitverkürzung oder -hemmung möglich.

Das hängt aber auch davon ab, ob es Stufenlaufzeitverkürzungen bei deinem Arbeitgeber gibt.

Ich kann dem TE nur raten, eine Zahlung zu EG6 zu fordern, rückwirkend geht dies dank tariflicher Ausschlussfrist (§37 Absatz 1 TVöD/TV-L )nur maximal 6 Monate.

Wenn du noch Probezeit hast, vielleicht erst zum/nach Ende der Probezeit.

Der AG müsste eigentlich eine Tätigkeitsdarstellung der auszuübenden Tätigkeiten erstellt haben. Lasse dir diese zukommen.  Da sollten deine Aufgaben stehen. Liegt keine vor, dokumentieren deine aktuellen Tätigkeiten. Richtiger Ansprechpartner ist auch der Personalrat, der kann (wenn er denn will) dir helfen. Ebenso ist dein direkter Vorgesetzte (Referatsleitung, Referent/in) der richtige Ansprechpartner, er/sie müsste die Tätigkeitsdarstellung eigentlich erstellen.

Bei der Kommune, wo ich Tätig war, wurden Azubis (ITSE) mit EG6/1 eingestellt und nach rd. 6 Monaten auf EG8 höhergruppiert. In meiner aktuellen Bundesbehörde alles Minimum EG8.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb schnelleshelles:

des is doch fast gar nichts.

Ich würde das als "Jeden Monat zusätzlich 15 mal Pizza bestellen" bezeichnen. Das wäre jeder zweite Tag im Monat!

vor 19 Minuten schrieb schnelleshelles:

Beides ist immer noch wenig

Gerade dadurch fällt die "fast gar nichts" Differenz ja so ins Gewicht.

  • 1 Monat später...

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