Rabber Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 (bearbeitet) Da ich den Fall akut in meinem Umfeld habe und erstaunt darüber bin, eine Frage an die Experten im Forum. Mitarbeiter A arbeitet bei Arbeitgeber B. Der Vertrag ist noch in der Probezeit also 2 Wochen Kündigungsfrist. Mitarbeiter A hat einen neuen Vertrag unterzeichnet und kündigt zum Ende des Monats den bestehenden Vertrag, also in 4 Wochen, nicht 2. Daraufhin kündigt Arbeitgeber B Mitarbeiter A zur Mitte des Monats, also in genau 2 Wochen, um sich die letzten 2 Wochen des Gehaltes zu sparen. Die restlichen 2 Wochen werden mit Urlaub verrechnet / freigestellt. Mitarbeiter A ist darüber natürlich nicht glücklich, weil ihm 2 Wochen Gehalt fehlen. Nun meine Frage: Ist so etwas rechtens? Kann der Arbeitgeber einen bereits gekündigten Vertrag erneut kündigen, um die Frist zu verkürzen? Ist das Pech/Blödheit des Arbeitnehmers oder illegale Dreistigkeit des Arbeitgebers? Ich kann mir beides vorstellen, deswegen frage ich. Bearbeitet 1. September 2017 von Errraddicator Zitieren
t0pi Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 ich würde sagen: dumm gelaufen und was neues dazugelernt (hätte er erst 2 Wochen vor Beginn bei der neuen Firma gekündigt wäre ihm das nicht passiert), scheiss Firma (kununu yaaaay) Trotzdem sollte er sich von einem Anwalt mal beraten lassen Zitieren
KeeperOfCoffee Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 vor 16 Minuten schrieb Errraddicator: Der Vertrag ist noch in der Probezeit also 2 Wochen Kündigungsfrist. Mitarbeiter A hat einen neuen Vertrag unterzeichnet und kündigt zum Ende des Monats den bestehenden Vertrag, also in 4 Wochen Wieso glaubt er den, dass er auf 4 Wochen Anspruch hätte? Zitieren
Guybrush Threepwood Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 vor 29 Minuten schrieb Errraddicator: Ist so etwas rechtens? Kann der Arbeitgeber einen bereits gekündigten Vertrag erneut kündigen, um die Frist zu verkürzen? Ist das Pech/Blödheit des Arbeitnehmers Ja Zitieren
Rienne Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 Bestes Beispiel dafür ist übrigens der regelmäßige Versuch von Arbeitgebern eine fristgerechte Kündigung des Arbeitnehmers durch eine fristlose Kündigung zu "übergehen". Allerdings muss man dafür dann auch entsprechende Gründe nachweisen können. Da es sich im oberen Fall um eine fristgerechte Kündigung handelt, vermute ich mal stark, dass der Arbeitnehmer keine Grundlage hat, dagegen vorzugehen, und wird diese Kündigung wohl akzeptieren müssen. Zitieren
Rabber Geschrieben 1. September 2017 Autor Geschrieben 1. September 2017 War - soweit ich das mitbekommen habe - ein typischer Fall von "Das wäre der Firma unfair gegenüber sich krank zu melden, oder noch 2 Wochen so zu tun als ob nix wäre. Dann lieber mit offenen Karten spielen und direkt Bescheid geben". Hat man wieder etwas dazu gelernt und derjenige wird wohl nicht mehr mit offenen Karten spielen, sondern sich streng an die Fristen halten. Zitieren
KeeperOfCoffee Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 vor 2 Minuten schrieb Errraddicator: "Das wäre der Firma unfair gegenüber sich krank zu melden, oder noch 2 Wochen so zu tun als ob nix wäre" Er muss ja auch nicht zum Monatsende kündigen. Eine Kündigung zum 15 währe völlig angebracht. Hätte er halt die Unannehmlichkeit der zwei arbeitslosen Wochen. Zitieren
Rabber Geschrieben 1. September 2017 Autor Geschrieben 1. September 2017 Nachtrag: Ich habe bei meiner alten Stelle übrigens vergleichbar gehandelt, fällt mir gerade auf. Ich hatte einen Monat Kündigungsfrist und habe - um den Übergang flüssiger zu gestalten - erst für in zwei Monaten gekündigt. Hat in dem Falle auch alles geklappt und beide Seiten waren froh darüber. Ich konnte alles in Ruhe übergeben und die Firma musste nicht alles von jetzt auf gleich regeln. Aber: Dort hätte mir das genauso passieren können, wie ich gerade erfahren habe. Das wäre für mich - auf Grund des doppelten Zeitraumes und eines höheren Gehaltes - sogar noch deutlich übler ausgefallen, als bei dem Bekannten. Bitter. :-o Zitieren
Rabber Geschrieben 1. September 2017 Autor Geschrieben 1. September 2017 vor 1 Minute schrieb KeeperOfCoffee: Er muss ja auch nicht zum Monatsende kündigen. Eine Kündigung zum 15 währe völlig angebracht. Hätte er halt die Unannehmlichkeit der zwei arbeitslosen Wochen. Sinnvoll wäre es in dem Falle gewesen, bis zur Mitte des Monats gar nix zu sagen und dann fristgerecht für Ende des Monats zu kündigen. Aber, wie so oft: Nachher ist man immer schlauer. Zitieren
Rienne Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 (bearbeitet) @Errraddicator bei einem normalen Arbeitsverhältnis ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber meistens eine längere Kündigungsfrist hat als der Arbeitnehmer. Ich vermute mal fast, dass das in deinem Fall genauso war. In der Probezeit besteht nur leider auf beiden Seiten die Frist von 14 Tagen. Bearbeitet 1. September 2017 von Rienne Zitieren
Rabber Geschrieben 1. September 2017 Autor Geschrieben 1. September 2017 (bearbeitet) Aber auch das gilt erst nach x Jahren. D.h. auch in einem festen Verhältnis (nach der Probezeit) kann Dir so etwas in den ersten 1, 2 Jahren z.B. passieren. Wie gesagt, das ist gut zu wissen. Der Schuss kann schnell nach hinten los gehen und mehr kosten als nur 2 Wochen während der Probezeit. Bearbeitet 1. September 2017 von Errraddicator Zitieren
Guybrush Threepwood Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 Das kommt aber auch darauf an ob auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Denn dann kann der AG dich nicht einfach so kündigen ohne dafür triftige Gründe zu haben. In der Probezeit ist das ja gerade nicht der Fall. Zitieren
arlegermi Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 Um das ganze mal zu überzeichnen: Wenn ich in der Probezeit mit sechs Monaten Vorlauf kündige, kann man ja vom AG auch nicht erwarten, dass er mich noch so lange aushält. Und noch deutlicher: Wenn ich bei meinem AG jetzt (nach der Probezeit) zu in 35 Jahren kündige, kann er mich selbstverständlich vorher entlassen. Zitieren
derEnny Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 Gibt es in der Firma einen BR? Wenn ja, wurde dieser angehört? Zitieren
mqr Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 Hallo Community, ich bin ja eher ein Kind vom Bau aber die Regeln sind die selben: Ist nur eine Probezeit vereinbart gilt : fristlos ohne Angabe von Gründen. Dh. Ich stehe auf und sage (natürlich schriftlich) "Das war es, so nicht, suchen sie sich einen anderen und gehe" ebenso der AG: "Lächerlich soetwas wie Du, Tschüss". Auf dem Bau ist das einfacher, Du kommst Morgens und fragst ob etwas zu tun ist und der Polier zeigt Dir den Arbeitsplatz und schon ist der Vertrag fertig, ebensoschnell ist der aber auch wieder gekündigt. Alles sauber allgemein nach BGB. Nun fangen die Probleme an. Welche Berufsbranche (Evt. Gewerkschaft, Tarifvertrag)? Steht im Vertrag eine Kündigungsfrist? vor 10 Stunden schrieb Errraddicator: Der Vertrag ist noch in der Probezeit also 2 Wochen Kündigungsfrist. Das ist meiner Ansicht nicht so. Fristlos! Ohne eingeschriebene Kündigungsfrist. Stell Dir vor: Schon in der ersten Stunde merkt der AG: Mit Dir niemals, wieso soll er noch zwei Wochen warten? Grüße Micha Zitieren
Eye-Q Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 vor 10 Minuten schrieb mqr: Das ist meiner Ansicht nicht so. Fristlos! Ohne eingeschriebene Kündigungsfrist. Stell Dir vor: Schon in der ersten Stunde merkt der AG: Mit Dir niemals, wieso soll er noch zwei Wochen warten? § 622 Abs. 3 BGB besagt folgendes: Zitat Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Fazit: Prinzipiell alles sauber, aber zukünftig wird man's anders machen. Zitieren
mqr Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 Hallo Eye-Q: ich hab den § sogar im Auge gehabt aber das Kleingedruckte! So eine winzige Zeile. Tut mir leid. Wobei dann aber eine Probezeit vereinbart sein muss. Ein Vertrag muss ja nicht schriftlich sein. Der kommt mit dem ersten Handschlag am Arbeitsplatz zustande und dann gilt der allgemeine Gesetzestext. Grüße Micha Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 vor 3 Minuten schrieb mqr: Ein Vertrag muss ja nicht schriftlich sein. Der Vertrag als solches nicht, der AG hat aber trotzdem weitere Pflichten. https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html Zitieren
Th0mKa Geschrieben 1. September 2017 Geschrieben 1. September 2017 vor 1 Stunde schrieb mqr: Wobei dann aber eine Probezeit vereinbart sein muss. Ein Vertrag muss ja nicht schriftlich sein. Der kommt mit dem ersten Handschlag am Arbeitsplatz zustande und dann gilt der allgemeine Gesetzestext. Ohne vereinbarte Probezeit beträgt die Frist 4 Wochen, auch bei Vertrag per Handschlag. Eine fristlose Kündigung "einfach so" ist im Gesetz nicht vorgesehen. Zitieren
mqr Geschrieben 2. September 2017 Geschrieben 2. September 2017 Hallo, ja das ist ein Denkfehler von mir, wenn man keine Probezeit vereinbart, gibt es ebend keine Probezeit und somit auch keine "Fristlose". Es ist ja auch eine andere Frage (Hier nicht weiter Inhalt), was man macht wenn der Chef nach 3 Stunden sagt " Hier hast Du 50€ für die 3 Stunden, das bringt mit uns nichts weiter". Ich würde allgemein "falsche Angaben im Bewerbungsgespräch" als Kündigungsgrund vorschlagen. Je näher die Kündigung am Eintrittsdatum liegt, umso plausibler klingt das. Grüße Micha Zitieren
Th0mKa Geschrieben 2. September 2017 Geschrieben 2. September 2017 vor einer Stunde schrieb mqr: ja das ist ein Denkfehler von mir, wenn man keine Probezeit vereinbart, gibt es ebend keine Probezeit und somit auch keine "Fristlose". Es gibt auch bei vereinbarter Probezeit keine fristlose Kündigung, die gesetzliche (Mindest-)Frist ist hier 2 Wochen. Und auch in Tarifverträgen, die diese Frist verkürzen dürfen, beträgt die Frist mindestens einen Tag. Fristlos ist nur bei außerordentlichen Kündigungen möglich. VG, Thomas Zitieren
mqr Geschrieben 2. September 2017 Geschrieben 2. September 2017 Hallo Thomas, vor 23 Minuten schrieb ITegration_DE: Fristlos ist nur bei außerordentlichen Kündigungen möglich. Tja, das Kind muss halt immer einen Namen haben. Wenn es heißt : "Pack Deine Sachen auf Wiedersehen" ist das wohl auch als außerordendliche fristlose Kündigung zu sehen. Der nächste Punkt wäre ja, dass eine Kündigung auch der Schriftform bedarf und dort wird es wohl auch begründet werden. Der mAn wichtigste Punkt ist ja, dass man keine Mitarbeiter einstellt um die zu kündigen. Ergo, es gibt einen triftigen Grund. Der MA hat im Bewerbungsgespräch den Eindruck erweckt, dass er für den Betrieb eine Bereicherung ist. Tarifverträge? Daraus folgt doch dann, dass man persönlich die Fristen bestimmen kann, wenn der AG nicht im AG-Verband und der MA nicht in der Gewerkschaft ist und zusätzlich der Tarifvertrag nicht für allgemeingültig erklärt wurde? Grüße Micha Zitieren
Th0mKa Geschrieben 2. September 2017 Geschrieben 2. September 2017 vor 45 Minuten schrieb mqr: Hallo Thomas, Tja, das Kind muss halt immer einen Namen haben. Wenn es heißt : "Pack Deine Sachen auf Wiedersehen" ist das wohl auch als außerordendliche fristlose Kündigung zu sehen. Der nächste Punkt wäre ja, dass eine Kündigung auch der Schriftform bedarf und dort wird es wohl auch begründet werden. Nein, ein e fristlose Kündigung ist es wenn du einen vom Arbeitgeber handschiftlich unterschrieben Zettel mit der Formulierung "fristlose Kündigung" (o.ä.) in Händen hälst. Alles andere ist nur eine Absichtsbekundung und hat keine weitergehende Bedeutung. Zitat Der mAn wichtigste Punkt ist ja, dass man keine Mitarbeiter einstellt um die zu kündigen. Ergo, es gibt einen triftigen Grund. Der MA hat im Bewerbungsgespräch den Eindruck erweckt, dass er für den Betrieb eine Bereicherung ist. Natürlich stellt man niemanden ein um ihn gleich wieder zu kündigen, in den ersten sechs Monaten braucht man aber KEINEN Grund für eine Kündigung da das Kündigungsschutzgesetz eine Wartefrist von 6 Montaten hat. Daher steht in der Kündigung dann üblicherweise auch kein Grund. Zitat Tarifverträge? Daraus folgt doch dann, dass man persönlich die Fristen bestimmen kann, wenn der AG nicht im AG-Verband und der MA nicht in der Gewerkschaft ist und zusätzlich der Tarifvertrag nicht für allgemeingültig erklärt wurde? Persönlich kann man gar nichts, beide Vertragsparteien müssen sich einigen. Und wie bereits geschrieben, die gesetzliche Mindestfrist bei vereinbarter Probezeit beträgt einzelvertraglich 14 Tage (und ohne Probezeit vier Wochen zum 15. oder 1.). VG, Thomas Zitieren
Kwaiken Geschrieben 3. September 2017 Geschrieben 3. September 2017 Am 1.9.2017 um 10:58 schrieb Errraddicator: War - soweit ich das mitbekommen habe - ein typischer Fall von "Das wäre der Firma unfair gegenüber sich krank zu melden, oder noch 2 Wochen so zu tun als ob nix wäre. Dann lieber mit offenen Karten spielen und direkt Bescheid geben". Er war in der Probezeit, also wohl in der Einarbeitungsphase. Hier kann der MA kaum 100% seiner Leistung bringen, sondern meistens zahlt der AG in dieser Phase der Einarbeitung drauf. Wenn der MA dann kündigt, gibt es keinen einen Grund ihn weiter einzuarbeiten und ihm dafür auch noch Geld zu zahlen. Was die Fairness angeht: diese beurteilt man am besten, wenn man die Dinge umdreht und schaut, wie man die Situation dann empfindet. Ich würde wetten, dass dein Freund auch keine Lust hätte für eine Firma länger als nötig zu arbeiten wenn er wüsste, dass sie ihn in 4 Wochen raus wirft. Twelve. und JimTheLion reagierten darauf 2 Zitieren
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