Maxxi Geschrieben 7. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2017 (bearbeitet) Wenn im Vertrag steht: Vor der Vertragsunterzeichnung selbst entwickeltes Material (wie Software etc.) ist dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. Bei der Unterzeichnung wird versichert, dass kein nicht schriftlich angezeigtes Material vom Arbeitnehmer existiert. Taucht dennoch Material auf, wird vermutet, dass sie im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber entwickelt wurde. Die "gewerbliche Verwertung" von privat geschaffenes Material bedarf schriftlicher Erlaubnis, die aber nicht ohne Grund verwehrt werden darf. Ist das so überhaupt rechtmäßig? Was geht dem Chef an, was privat entwickelt wurde, als noch kein Arbeitsverhältnis da war? Müsste man in etwa auch seine ganzen Jugendsünden beichten, wenn unter den Eigenentwicklungen auch unanständige Sachen (Sex-Simulatoren, Cheating-Tools, Trojaner etc.) dabei wären? Wenn es so gültig ist, könnte der Chef theoretisch auch die Quelltexte, Grafiken und Melodien von, sagen wir mal, ganz anderen, selbstgemachten Amiga-Spielen einfordern, wenn diese dem Chef nie gezeigt wurden? Und zum 3. Punkt: Müsste man dem Chef etwas vom Mining von Crypto-Währungen erzählen, wenn in der Firma in PHP+Frameworks/.NET/Java/HTML+CSS+JavaScript/Bash/PowerShell entwickelt wird und man dafür privat in C, Bash und Python Tausende Zeilen geschrieben hat, ohne den Code jemals jemanden gezeigt oder verkauft zu haben und ohne dass der Code jemals einen Firmenrechner gesehen hat und sehen wird? Bearbeitet 7. Oktober 2017 von Maxxi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 7. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2017 vor 44 Minuten schrieb Maxxi: Ist das so überhaupt rechtmäßig? Diese Frage stellst du bitte deinem Anwalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hs1 Geschrieben 8. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2017 Am 7.10.2017 um 19:07 schrieb Maxxi: Was geht dem Chef an, was privat entwickelt wurde, als noch kein Arbeitsverhältnis da war? Müsste man in etwa auch seine ganzen Jugendsünden beichten, wenn unter den Eigenentwicklungen auch unanständige Sachen (Sex-Simulatoren, Cheating-Tools, Trojaner etc.) dabei wären? Wenn es so gültig ist, könnte der Chef theoretisch auch die Quelltexte, Grafiken und Melodien von, sagen wir mal, ganz anderen, selbstgemachten Amiga-Spielen einfordern, wenn diese dem Chef nie gezeigt wurden? Man könnte glatt denken, der Arbeitgeber wolle sich durch solche Passagen an den privaten Eigenentwicklungen seiner Mitarbeiter bereichern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 9. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2017 Am 7.10.2017 um 17:07 schrieb Maxxi: Wenn im Vertrag steht: Vor der Vertragsunterzeichnung selbst entwickeltes Material (wie Software etc.) ist dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. Bei der Unterzeichnung wird versichert, dass kein nicht schriftlich angezeigtes Material vom Arbeitnehmer existiert. Taucht dennoch Material auf, wird vermutet, dass sie im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber entwickelt wurde. Die "gewerbliche Verwertung" von privat geschaffenes Material bedarf schriftlicher Erlaubnis, die aber nicht ohne Grund verwehrt werden darf. Ist das so überhaupt rechtmäßig? IANAL aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass das so nicht zulässig ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 9. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2017 Wir hatten IT-Recht in der Ausbildung und haben auch über Urheberrecht gesprochen. Und ich meine mich zu erinnern, dass es dort einige Besonderheiten (gerade in Hinblick auf das "Erschaffen" von Programmiercode) gibt, die als Angesteller zu beachten sind. Ich gehe mal stark davon aus, dass der Arbeitgeber sich mit diesen Klauseln entsprechend absichern möchte. Ob er allerdings wirklich verlangen kann, dass man alle bisher geschaffenen Werke auflistet (es geht dabei ja auch nicht darum den Code freizulegen), weiß ich nicht. Allerdings schützt diese Klausel je nach Sachlage ja auch den Arbeitnehmer. Hier ein paar entsprechende Auszüge aus einem Artikel dazu bezüglich Programmierer in einem Arbeitsverhältnis: Zitat Das Urheberrechtsgesetz versetzt angestellte Programmierer in eine Sondersituation: Wenn ein angestellter Entwickler eine Software im Rahmen seiner Aufgaben aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen hat, darf er sie nicht verwerten. [..] An Programmen, die ein angestellter Programmierer „auf eigene Faust“ geschaffen hat, behält er seine Rechte. Was Arbeitnehmer- und was ein „freies Werk“ ist, ist mitunter schwer zu bestimmen. Es kommt darauf an, ob ein enger innerer Zusammenhang zwischen den Aufgaben des Programmierers und der konkreten Programmerstellung besteht. [..] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 11. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2017 Ich lese aus der Passage folgendes: Der AN muss selbst geschriebenen Quellcode, der VOR Vertragsschluss geschrieben wurde, anzeigen, wenn er diesen in der neuen Firma verwendet. Sollte dieser Quellcode nicht angemeldet gewesen sein, geht er aus rechtlichen Gründen davon aus, dass der Quelltext während der Arbeitszeit bzw. für den AG geschrieben wurde. Das dient zur urheberrechtlichen Absicherung, dass die Firma den von dir geschriebenen Quelltext auch nach deinem Ausscheiden weiter verwenden darf bzw. der Urheber des Quelltextes ist und nicht der Mitarbeiter. Weiteres kann ich damit nicht erkennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast apehead Geschrieben 11. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2017 (bearbeitet) Wie schon gesagt: Frag einen Anwalt. Hier hat vermutlich (fast) niemand die Qualifikation, um dir die Frage zu beantworten - und bei Antworten in einem Forum ist es immer schwierig oder sogar unmöglich, die Spreu vom Weizen zu trennen. Es gibt dafür sogar Websites, bei denen Anwälte auf solche Fragen antworten (natürlich ist eine Antwort wahrscheinlicher, wenn man ein bisschen Geld springen lässt, aber 5 € für ne qualifizierte Antwort sollten nicht weh tun, wenn es wichtig ist). Einfach entsprechend googlen. LG Bearbeitet 11. Oktober 2017 von apehead Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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