Kane85 Geschrieben 17. Oktober 2017 Geschrieben 17. Oktober 2017 Moinmoin, ich schreibe gerade in der Firma an einem Programm, dass Mitarbeiter-Termine, Abrechnungen für Kunden, Stundenabrechnungen etc. verwaltet und erstellt und werde damit wohl demnächst fertig sein. Da demnächst mein Abschlussprojekt ansteht habe ich mir überlegt, für diese Anwendung auch eine Android-App zu erstellen. Vielleicht ist die Frage banal aber ich weiß es einfach nicht sicher - ist eine Android-App als Abschlussarbeit überhaupt zugelassen? Zitieren
neinal Geschrieben 17. Oktober 2017 Geschrieben 17. Oktober 2017 Ich wüsste nicht, warum es nicht zugelassen sein sollte. Die Frage ist eher, ob das in den zeitlichen Rahmen von 70 Stunden passt. Im Zweifel aber mal deine IHK fragen. Zitieren
Memento Geschrieben 17. Oktober 2017 Geschrieben 17. Oktober 2017 Wenn du dich an die gegebenen Regeln hältst und deine App auch als "Projekt" durchziehst, kannst du theoretisch auch einen Melkautomaten für Kühe programmieren. Wenn du nur die App runterprogrammieren willst, ohne das ganze "drumherum": Nein. Zitieren
arlegermi Geschrieben 17. Oktober 2017 Geschrieben 17. Oktober 2017 Ich würde nicht die ganze App als Projektarbeit nehmen. Ich habe damals bspw. nur die Konfiguration einer App mittels REST-Endpoint als Projekt genommen und das hat für eine sehr gute Bewertung gereicht. Konzentrier dich auf einen Teilaspekt, bspw. die Stundenabrechnungen und setz' das vernünftig um, dann sollte das klappen. Zitieren
Whiz-zarD Geschrieben 17. Oktober 2017 Geschrieben 17. Oktober 2017 (bearbeitet) Zitat § 15 Abschlußprüfung (1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in Anlage 2 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (2) Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen. Für die Projektarbeit soll der Prüfling einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen. Hierfür kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht: 1. in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in insgesamt höchstens 70 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation: a) Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung, Kalkulation, Realisation und Testen, b) Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung; Eine App ist eine Software. Also kannst du auch eine App als Projektarbeit wählen. Allerdings muss dir klar sein, dass du für die gesamte Projektarbeit nur maximal 70 Stunden zur Verfügung steht. Also mit Anforderungsanalyse, Dokumentation, Test, etc. Eine komplette App wirst du in dieser Zeit wohl nicht schaffen (je nachdem wie groß die App werden soll). Daher wird es wohl eher ein Teilbereich, wie z.B. die Implementierung eines Feature. Bearbeitet 17. Oktober 2017 von Whiz-zarD Zitieren
Chiyoko Geschrieben 18. Oktober 2017 Geschrieben 18. Oktober 2017 Hab ich auch schon gesehen, dass jemand eine App als Abschlussarbeit geschrieben hat. Das coole war, dass er dann in die mündliche Prüfung ein Handy mitgebracht hat und seine App gezeigt hat Zitieren
Rienne Geschrieben 18. Oktober 2017 Geschrieben 18. Oktober 2017 vor 3 Minuten schrieb Chiyoko: Das coole war, dass er dann in die mündliche Prüfung ein Handy mitgebracht hat und seine App gezeigt hat Das wäre bei uns gar nicht erlaubt gewesen. Handys/Smartphones waren strikt verboten. Aber ja, ich habe auch schon Abschlussprojekte gesehen, bei denen Apps entwickelt wurden. Wieso auch nicht? Und falls du dir unsicher bist, würde ich z.B. einfach mal einen Lehrer in der Berufsschule fragen, der auch im PA sitzt, was er davon hält. Immerhin sitzen diese direkt an der "Quelle" und können so etwas vermutlich auch entsprechend des Umfangs und der fachlichen Tiefe direkt für deine IHK bewerten. Zitieren
KeeperOfCoffee Geschrieben 18. Oktober 2017 Geschrieben 18. Oktober 2017 (bearbeitet) Ich würde es persönlich sein lassen. Man kann dieses Projekt nicht wirklich in dem vorgegebenen Zeitrahmen durchführen, jedenfalls nicht wenn man es ordentlich machen will. Es bringt nichts, wenn du extrem daran arbeitest, aber dafür in anderen Bereichen (z.B. Doku) Abstriche in der Qualität machst. Projekte müssen nicht immer so irre groß sein. Ich kenne Leute die in ihrem Projekt nur einige hundert Zeilen Code geschrieben haben und trotzdem mit guter Leistung bestanden haben. Bearbeitet 18. Oktober 2017 von KeeperOfCoffee Zitieren
stefan.macke Geschrieben 18. Oktober 2017 Geschrieben 18. Oktober 2017 vor 16 Stunden schrieb Kane85: Vielleicht ist die Frage banal aber ich weiß es einfach nicht sicher - ist eine Android-App als Abschlussarbeit überhaupt zugelassen? Selbstverständlich! Bei uns im Ausschuss haben wir inzwischen sehr viele Apps als Prüfungsleistung. Und das ist auch völlig ok, denn mobile Anwendungen sind doch heutzutage Standard. Ob Android oder iPhone (oder sogar Windows Phone): was der Kunde will, wird gebaut. Und das sind dann auch absolut legitime Abschlussprojekte. vor 9 Minuten schrieb KeeperOfCoffee: Man kann dieses Projekt nicht wirklich in dem vorgegebenen Zeitrahmen durchführen, jedenfalls nicht wenn man es ordentlich machen will. Das könnte ich aufgrund der paar Zeilen Beschreibung nicht bewerten. Ich würde vorschlagen, @Kane85 schreibt mal einen Projektantrag und dann sehen wir weiter. Zitieren
neinal Geschrieben 18. Oktober 2017 Geschrieben 18. Oktober 2017 vor einer Stunde schrieb Chiyoko: Das coole war, dass er dann in die mündliche Prüfung ein Handy mitgebracht hat und seine App gezeigt hat In dem Fall würde ich aber nicht das private Handy nehmen. Sondern eins, das für den Zweck ist. Nicht, dass während der Prüfung die Mutti anruft um zu fragen, wie es läuft Zitieren
Kane85 Geschrieben 18. Oktober 2017 Autor Geschrieben 18. Oktober 2017 vor 7 Minuten schrieb neinal: In dem Fall würde ich aber nicht das private Handy nehmen. Sondern eins, das für den Zweck ist. Nicht, dass während der Prüfung die Mutti anruft um zu fragen, wie es läuft Ich könnte natürlich auch meinen Laptop mit Beamer und Bluestack o.Ä. verwenden, sollte es nach dem testen mit Bluestack ordentlich laufen. An alle: Vielen Dank für eure Einschätzungen! Ich spreche das mal mit meinem Ausbilder ab und sehe wie sich das umsetzen lässt. Sobald der Antrag etc. stehen poste ich es ins Forum. Zitieren
neinal Geschrieben 18. Oktober 2017 Geschrieben 18. Oktober 2017 vor 2 Minuten schrieb Kane85: Ich könnte natürlich auch meinen Laptop mit Beamer und Bluestack o.Ä. verwenden, sollte es nach dem testen mit Bluestack ordentlich laufen. Ist vielleicht sogar der bessere Weg. Das kann ich aber nicht beurteilen. Und hängt vielleicht auch vom PA ab. Aber auf jeden Fall wäre es blöd, wenn ein Handy während der Prüfung klingelt. Zitieren
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