BurningPixels Geschrieben 26. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2017 Hey, Ich hätte mal eine Frage an euch. Ich mache gerade meine Ausbildung zum Fachinformatiker mit dem Schwerpunkt Systemintegration. Weiterhin habe ich einen Realschulabschluss. Wenn ich jetzt meine Ausbildung abgeschlossen habe, ist es dann möglich ein Studium aufzunehmen? Danke im voraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 26. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2017 Direkt nicht nein. Nach 3 Jahren fachnacher Arbeit kann man als beruflich Qualifizierter studieren. Oder du machst einen Fachwirt/Meister/Techniker Du kannst dich höchstens das nutzen:http://www.fernuni-hagen.de/studium/studienangebot/akademiestudium.shtml und dann nach 3 Jahren dich regulär einschreiben und die bisher abgelegten Module anerkennen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast apehead Geschrieben 26. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2017 (bearbeitet) Hi BurningPixels, mit einem FOR Q-Abschluss (Realschulreife mit Qualifikation für die Oberstufe) und einer dreijährigen Berufsausbildung hast du am Ende leider kein Fachabitur. Dies wäre - zum Beispiel in NRW - der Fall, wenn du stattdessen nach der 11. Klasse abgegangen wärst und dann eine Ausbildung gemacht hättest, oder wenn du in deiner Berufsschule zusätzlichen Unterricht auf dich genommen und eine zusätzliche Prüfung abgeschlossen hättest (leider informieren Berufsschulen häufig nicht über diese Möglichkeit, da das natürlich mehr Arbeit für sie bedeutet - und soweit ich weiß wird das auch nicht von allen Schulen angeboten). Wie schon angedeutet, ist die Regelung für (Fach-)hochschulzugänge nicht bundeseinheitlich geregelt. Manche Bundesländer wie Nordrheinwestfalen geben einem da relativ viele Möglichkeiten für ein Studium ohne klassisches Abitur, andere wie etwa Bayern praktisch überhaupt keine. Ansonsten kannst du im Anschluss an eine dreijährige Ausbildung verhältnismäßig schnell an eine Fachhochschulreife kommen, etwa durch den Besuch einer Berufsschule für ein Jahr Vollzeit durch eine direkte Aufnahme in die 12. Klasse (das gilt für alle Bundesländer, in denen es Fachoberschulen gibt). LG Bearbeitet 26. Oktober 2017 von apehead Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SebastianB. Geschrieben 26. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2017 vor 15 Minuten schrieb Graustein: Direkt nicht nein. Nach 3 Jahren fachnacher Arbeit kann man als beruflich Qualifizierter studieren. Graustein hat da absolut Recht. Nur musst du dich in jedem Bundesland erkundigen, was die Zulassungsbedingungen zum beruflich qualifizierten Studium sind, da Bildung Ländersache ist. In RLP sind es schon mal andere, als in NRW. Aber im Endeffekt handelt es sich in den meisten Fällen einfach nur um Jahre, die du gearbeitet haben musst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 26. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2017 Eine Übersicht über die landesspezifischen Regelungen findet man hier: http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/ SebastianB. reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 26. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2017 Ich habe es genauso gemacht. Zum Vorgehen wurde bereits alles gesagt. Was vielleicht noch interessant ist: Bei meinem Studiengang (Verbundstudium Wirtschaftsinformatik B.Sc in NRW) war es so, dass Du Dich nicht auf die regulären Plätze beworben hast. Es gab extra Plätze für beruflich Qualifizierte. Das waren meines Wissens nach eine Hand Voll. Das kann ein Vor- aber auch ein Nachteil sein. Je nachdem, wie viele andere beruflich Qualifizierte auf die Idee kommen, sich einzuschreiben. Du hast weniger Plätze, aber bist in einem separatem Pool ohne die Konkurrenz der Abiturienten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 26. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2017 Ich habe Berufserfahrung gesammelt und studiere jetzt in Bayern. Seit letztem Jahr gibt es an unserer Hochschule einen Numerus Clausus (IHK-Notendurchschnitt) für Beruflich Qualifizierte. Dieses Jahr wurde dieser nochmals um 0,3 erhöht. Es gibt noch eine Regel, die fast überall gilt. Wenn Du richtig gut abschließt und beim Aufstiegsstipendium aufgenommen wirst, brauchst Du nur 2 Jahre Berufserfahrung* (statt 3 Jahre). * § 30 QualV: Bei Personen, die ein Aufstiegsstipendium des Bundes erhalten, genügt eine zweijährige hauptberufliche Berufspraxis. (http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/laender/bayern/) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sylenz Geschrieben 26. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2017 vor 6 Stunden schrieb apehead: [...] etwa durch den Besuch einer Berufsschule für ein Jahr Vollzeit [...] Keine Anmerkungen: In Bayern heißt das zumindest Berufsoberschule. Ansonsten wurde ja schon einiges zu dem Thema beigetragen. In Hessen reicht Berufserfahrung alleine übrigens nicht aus. Es muss zusätzlich noch eine Hochschulzugangsprüfung abgelegt werden. Den schriftlichen Teil kann man sich u. U. sparen und muss dann nur in die mündliche. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 26. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2017 vor 48 Minuten schrieb sylenz: In Hessen reicht Berufserfahrung alleine übrigens nicht aus. Es muss zusätzlich noch eine Hochschulzugangsprüfung abgelegt werden. Den schriftlichen Teil kann man sich u. U. sparen und muss dann nur in die mündliche. Das gibt es an vielen Hochschulen, auch außerhalb Hessens. Das ist auch in Baden-Württemberg so und in Bayern wird es an den "beliebten" Hochschulen/ Universitäten auch schon angewendet. Je mehr Beruflich Qualifizierte an die Hochschulen kommen, desto mehr wird so etwas eingesetzt. Ich weiß nicht, was ich besser finden soll: NC oder Hochschulzugangsprüfung für Beruflich Qualifizierte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Arkten Geschrieben 26. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2017 (bearbeitet) vor 6 Stunden schrieb SaJu: Ich habe Berufserfahrung gesammelt und studiere jetzt in Bayern. Seit letztem Jahr gibt es an unserer Hochschule einen Numerus Clausus (IHK-Notendurchschnitt) für Beruflich Qualifizierte. Dieses Jahr wurde dieser nochmals um 0,3 erhöht. Nur damit es nicht zur Verwirrung kommt. Der NC ist keine "Noten-Hürde" die Hochschulseitig gesetzt wird. Es gibt nur die Unterscheidung in zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge. Bei den zulassungsfreien Studiengängen bekommt jeder, der sich bewirbt, einen Studienplatz. Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen wird eine Zahl festgelegt, z. B. 100 Studenten. Es gibt dann verschiedene Kriterien nach dem die Studienplätze vergeben werden, in der Regel bekommen die mit den besten Noten den Studienplatz, aber auch Wartesemester o.ä können eine Rolle spielen. Jedenfalls bildet sich der NC aus der Durchschnittsnote des zuletzt zugelassenen Bewerbers. Wenn der 100te Student einen Notendurchschnitt von 3,0 hatte, dann ist der NC bei 3,0 (da alle darüber logischerweise zugelassen wurden). Wenn sich lediglich 99 beworben haben, dann haben alle einen Studienplatz erhalten. Der NC wird dann als "4,0" angegeben. Der NC sagt dir also immer nur etwas wie es war, nicht wie es sein wird. Wenn der NC letztes Jahr bei 1,0 war, heißt das nicht, dass du mit einem Schnitt von 3,5 o.ä nicht nächstes Semester trotzdem einen Studienplatz bekommen kannst. Bearbeitet 26. Oktober 2017 von Arkten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 27. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2017 (bearbeitet) vor 16 Stunden schrieb Arkten: Der NC sagt dir also immer nur etwas wie es war, nicht wie es sein wird. Wenn der NC letztes Jahr bei 1,0 war, heißt das nicht, dass du mit einem Schnitt von 3,5 o.ä nicht nächstes Semester trotzdem einen Studienplatz bekommen kannst. Es gibt einfach die Regel, dass 5% der Studienplätze für Beruflich Qualifizierte da sind. Wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gibt, wird der NC (auf Basis des IHK-Notendurchschnitts) eingeführt. Wartesemester (=zusätzliche Jahre Berufserfahrung) verbessern den Schnitt natürlich. Wenn es aber jährlich mehr Bewerber gibt, ist es eher unwahrscheinlich, dass der NC von 1,0 zu 3,5 geändert wird. Als ich angefangen habe, gab es bei uns in Informatik einen NC von 2,5 und dieses Jahr 2,2. Vorher wurden alle aufgenommen. Wenn man sich hier im Forum die Entwicklung der Fragen zum Thema Studium anschaut, kann man daraus folgern, dass es sich höchstwahrscheinlich weiter so entwickelt. Entweder wechseln dann die Hochschulen zu Eignungstests oder der NC wird weiter nach oben gehen. Bearbeitet 27. Oktober 2017 von SaJu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BurningPixels Geschrieben 27. Oktober 2017 Autor Teilen Geschrieben 27. Oktober 2017 Danke für die ganzen Antworten. Sie sind sehr hilfreich für mich gewesen. Ich habe mich nebenbei auch noch an die Uni Hamburg gewendet (wohne in Hamburg), welche mir folgendes sagte: "Beruflich Qualifizierte, die eine Fortbildungsprüfung absolviert haben, können sich nach Teilnahme an einer Studienfachberatung mit Ihrem Abschlusszeugnis der Fortbildungsprüfung direkt für einen Studienplatz bewerben (§37 HmbHG). Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite zum Hochschulzugang nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung" (für andere interessierte). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BurningPixels Geschrieben 27. Oktober 2017 Autor Teilen Geschrieben 27. Oktober 2017 Aber auch ist es IN Hamburg ohne einen Meister etc. Möglich: " § 38 HmbHG ermöglicht beruflich Qualifizierten ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung den Hochschulzugang ohne Abitur an der Universität Hamburg über eine Eingangsprüfung: Wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, berufliche Tätigkeit und Qualifikation aber erwarten lassen, dass Sie zu einem Hochschulstudium befähigt sind, eröffnet eine Eingangsprüfung Ihnen die Möglichkeit zum Studium in einem bestimmten Studiengang. Die Teilnahme an der Eingangsprüfung setzt keinen inhaltlichen Zusammenhang zwischen gewähltem Studiengang und beruflicher Tätigkeit voraus" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lehmi Geschrieben 9. November 2017 Teilen Geschrieben 9. November 2017 Danke dir @BurningPixels. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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