Alex_winf01 Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 Hallo zusammen, mein derzeitiger Arbeitgeber hat mir gekündigt. Nun habe ich bereits ein Arbeitsangebot bekommen und bräuchte aber noch etwas Bedenkzeit. Und nein, ich brauche die Bedenkzeit nicht, um auf ein eventuell besseres Angebot zu spekulieren. Ich würde mir gerne noch diese Woche "Zeit" nehmen, um darüber nach zu denken. Irgendwie sagt mein Kopf ja (dann bin ich ab Januar nicht arbeitslos) und der Bauch sagt nein (es passt nicht). Wie würdet ihr das "verkaufen"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Fisi2018 Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 Kommt auf das Angebot drauf an. Wenn du nicht arbeitslos sein möchtest und nichts anderes in Aussicht hast, nimm das Angebot erstmal an. Weitersuchen kannst du immer noch. Ausserdem hast du eine Probezeit aus der du einfach rauskommen könntest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
arlegermi Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 (bearbeitet) "Ist es in Ordnung, wenn ich ein paar Tage über ihr Angebot nachdenke?" Ich wüsste nicht, was es da zu verkaufen gäbe. Ich halte es für völlig selbstverständlich, dass man solche Entscheidungen nicht von jetzt auf gleich treffen kann. Wenn sie dir die Zeit nicht geben, musst du wissen, ob du lieber das Risiko eingehen möchtest, ab Januar arbeitslos zu sein oder ob du erstmal das Angebot annimmst und dich ggf. weiter auf die Suche begibst. Bearbeitet 13. November 2017 von arlegermi Rabber und JimTheLion reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bulletproof.Hanno Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 Annehmen! Du kannst dich immer noch wegbewerben. Du willst dich doch nicht freiwillig mit den Schergen vom Amt rumplagen oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alex_winf01 Geschrieben 13. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 4 Minuten schrieb Bulletproof.Hanno: Annehmen! Du kannst dich immer noch wegbewerben. Du willst dich doch nicht freiwillig mit den Schergen vom Amt rumplagen oder? Ich müsste mich so oder so mit dem Amt rumplagen. a) weil ich mich sofort arbeitssuchend melden musste und weil das neue Arbeitsverhältnis erst am 15.01. beginnen würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nopp Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 22 Minuten schrieb Bulletproof.Hanno: Annehmen! Du kannst dich immer noch wegbewerben. Du willst dich doch nicht freiwillig mit den Schergen vom Amt rumplagen oder? Ich finde es besser einen Monat länger arbeitssuchend im Lebenslauf stehen zu haben, als von Firma zu Firma zu hüpfen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
arlegermi Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 15 Minuten schrieb Nopp: Ich finde es besser einen Monat länger arbeitssuchend im Lebenslauf stehen zu haben, als von Firma zu Firma zu hüpfen Niemand zwingt ihn dazu, diese Stelle in seinem Lebenslauf anzugeben, wenn er bereits in der Probezeit was besseres findet (und auch sonst nicht). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 (bearbeitet) vor 25 Minuten schrieb Nopp: Ich finde es besser einen Monat länger arbeitssuchend im Lebenslauf stehen zu haben, als von Firma zu Firma zu hüpfen Das ist deine Meinung. Meine Meinung unterscheidet sich da deutlich von deiner. Aber worauf ich damit hinaus will, die Meinungen werden auch bei den Personen, die über eine Einstellung entscheiden, auseinander gehen. Es gibt hier als kein Richtig oder Falsch. Bearbeitet 13. November 2017 von Sullidor Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 (bearbeitet) vor 15 Minuten schrieb arlegermi: Niemand zwingt ihn dazu, diese Stelle in seinem Lebenslauf anzugeben, wenn er bereits in der Probezeit was besseres findet (und auch sonst nicht). Da wäre ich immer vorsichtig mit. Falsche Angaben im Lebenslauf sind evtl. Kündigungsgrund (wenn bei ihrer Kenntnis ansonsten eine andere Willenserklärung abgegeben worden wäre). Ansonsten gilt: Probezeit ist für beide Seiten da. Es ist nichts verwerfliches dran in der Probezeit zu merken, dass einem der AG nicht liegt und sich was neues zu suchen. Wenn man das aber ein paar Mal hintereinander macht, sieht das sicherlich nicht so toll aus. Bearbeitet 13. November 2017 von Kwaiken JimTheLion und arlegermi reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaroc Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 I@Kwaiken Ich denke nicht das es ein Kündigungsgrund ist wenn man in seinem Lebenslauf 2 o. 3 Monate bei der Firma x war nicht einträgt . Solange man nicht oft sowas hat kann man es ja einmal verheimlichen sonst denken einige personaler dass man eh nicht länger als 1 Jahr bleibt oder dass der Kandidat aus einem guten Grund gekündigt wurde. Ich habe bei meiber ersten Ausbildung nur 1 Monat bei Firma x gearbeitet und ich trage es im meinem Lebenslauf nicht ein da in dem 1 Monat niemand fragt was ich so gelernt/ gemacht habe als Neuling. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thereisnospace Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 6 Minuten schrieb Zaroc: I@Kwaiken Ich denke nicht das es ein Kündigungsgrund ist wenn man in seinem Lebenslauf 2 o. 3 Monate bei der Firma x war nicht einträgt . Oh doch: Zitat Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied, dass ein Arbeitnehmer zu Recht wegen arglister Täuschung gekündigt wurde, da er seine Note in der schriftlichen Prüfung von „ausreichend“ auf „Befriedigend“ geändert hat. Außerdem musste er sein Gehalt an die Kanzlei zurückzahlen. und das ist nur ein kleines Beispiel. Der Lebenslauf sollte vollständig und korrekt ausgefüllt sein, ansonsten drohen rechtliche Folgen. sas86ks reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t0pi Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 5 Minuten schrieb Zaroc: I@Kwaiken Ich denke nicht das es ein Kündigungsgrund ist wenn man in seinem Lebenslauf 2 o. 3 Monate bei der Firma x war nicht einträgt . Solange man nicht oft sowas hat kann man es ja einmal verheimlichen sonst denken einige personaler dass man eh nicht länger als 1 Jahr bleibt oder dass der Kandidat aus einem guten Grund gekündigt wurde. Ich habe bei meiber ersten Ausbildung nur 1 Monat bei Firma x gearbeitet und ich trage es im meinem Lebenslauf nicht ein da in dem 1 Monat niemand fragt was ich so gelernt/ gemacht habe als Neuling. da du darunter normalerweise unterschreibst kann das als Urkundenfälschung angesehen werden. http://www.zeit.de/karriere/bewerbung/2010-10/schummeln-bewerbungen/seite-2 https://www.anwalt.de/rechtstipps/lebenslauf-gefaelscht-wer-schwindelt-riskiert-nicht-nur-den-job_084417.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaroc Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 (bearbeitet) Unter Urkundenfalschung sehe ich eher unter Zeugnis falschen / Angabe zur Schule stimmt nicht / angeblich studiert o Titel @t0pi Aber auch aus meiner Sicht muss man rein theoretisch seinen Lebenslauf komplett ehrlich schreiben aber ich glaube einige personaler verstehen es wenn man eine Firma nicht nennt wo man nicht sehr lange dort war. Das spart Platz. Ich will nicht wissen wenn Leute 3 Firmen haben wo sie in der Probezeit gekündigt haben weil die Firmen zu schlecht sind. Der Lebenslauf sollte ja nicht haufenweise Seiten haben... Bearbeitet 13. November 2017 von Zaroc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 5 Minuten schrieb Gottlike: Oh doch: Zitat Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied, dass ein Arbeitnehmer zu Recht wegen arglister Täuschung gekündigt wurde, da er seine Note in der schriftlichen Prüfung von „ausreichend“ auf „Befriedigend“ geändert hat. Außerdem musste er sein Gehalt an die Kanzlei zurückzahlen. und das ist nur ein kleines Beispiel. Der Lebenslauf sollte vollständig und korrekt ausgefüllt sein, ansonsten drohen rechtliche Folgen. Das ist was völlig anderes. In deinem Beispiel täuschst du bewusst, indem du die Note durch eine andere Note ersetzt udn dich damit besser gemacht hast als es tatsächlich der Fall ist Bei einem weggelassenen Betrieb, ersetzt du ja nichts durch eine Falschaussage. Die Lücke im Lebenslauf besteht ja und kann von jedem nachvollzogen werden.Sonst wären auch keine Kurzbewerbungen möglich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 (bearbeitet) Zur Not kann man ja noch im Vorstellungsgespräch erwähnen, das man $nummer sehr kurze Arbeitsverhältnisse (z.B. < 1 Monat) aus Platz-/Übersichtsgründen nicht im Lebenslauf erwähnt hat. Dann ist man definitiv auf der sicheren Seite und wann die kurze Dauer plausibel begründet, dürfte das auch kein Nachteil für einen sein. Zumal diverse Firmen auch kein Arbeitszeugnis schreiben wollen, wenn in der Probezeit gekündigt wird. Da ist angeblich nicht (mehr) so üblich. Bearbeitet 13. November 2017 von Systemlord Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 (bearbeitet) vor 50 Minuten schrieb Kwaiken: Da wäre ich immer vorsichtig mit. Falsche Angaben im Lebenslauf sind evtl. Kündigungsgrund (wenn bei ihrer Kenntnis ansonsten eine andere Willenserklärung abgegeben worden wäre). Ansonsten gilt: Probezeit ist für beide Seiten da. Es ist nichts verwerfliches dran in der Probezeit zu merken, dass einem der AG nicht liegt und sich was neues zu suchen. Wenn man das aber ein paar Mal hintereinander macht, sieht das sicherlich nicht so toll aus. Ich sehe das ähnlich. Aber das sieht noch lange nicht jeder so, weswegen ich hier ein "Aber" anmerken möchte. Ich kenne z.B. mehr als einen Entscheider (gerade im klassischen Mittelstand) wo Kündigungen in der Probezeit durch Arbeitnehmer absolut verpönt sind. "Sowas macht man nicht!" heißt es dann. Schließlich könne man sich vorher Gedanken machen, bevor man einen Job annimmt. Der Arbeitgeber stellt sich schließlich auch auf den Arbeitnehmer ein, Einarbeitung kostet Geld, man hat vielleicht andere Bewerber deswegen abblitzen lassen, man gibt demjenigen Chancen und so wird es gedankt etc. ... Ihr kennt die Argumente über das harte Los des Unternehmer-Daseins und die Unverfrorenheit heutiger Arbeitnehmer. Mir ist klar: Das ist weder zeitgemäß, noch sinnvoll oder begründet. Aber in den Köpfen einiger Leute immer noch verankert. Gerade in der älteren, bürgerlichen Generation. Und die sind häufig verantwortlich im Mittelstand. Das merkt man Zuhause wie im Beruf, dass die Probezeit dort eine andere Bedeutung und Stellenwert hat, als für jüngere Generationen oder große Unternehmen/Konzerne. Ganz zur Seite wischen kann man dies also nicht, wenn der eigene Lebenslauf auch für diese Art von Unternehmen attraktiv bleiben soll. Bearbeitet 13. November 2017 von Errraddicator Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 (bearbeitet) vor 15 Minuten schrieb Errraddicator: Ich sehe das ähnlich. ... Wie immer bei Personalern und Anwälten gilt: 2 Menschen, 3 Meinungen. https://www.monster.de/karriereberatung/artikel/probezeit-vermasselt-was-nun Zitat War man nur ganz kurz, zwei Monate etwa, bei einem Arbeitgeber beschäftigt, hält es Bewerbungstrainerin Kanzler für legitim, die Station in der Vita zu verschweigen. http://www.ingenieur.de/Arbeit-Beruf/Heiko-Mell/Bewerbung/2478-Falsche-Angaben-im-Lebenslauf Zitat Gezielte Falschaussagen ohne erhebliche kriminelle Energie im schriftlichen Bereich ... führen bei der Entdeckung vor Abschluss eines Arbeitsvertrags meist lediglich zur Beendigung des Kontaktes durch den Bewerbungsempfänger. https://arbeits-abc.de/kuendigung-in-der-probezeit-wie-machen-sie-weiter/ Zitat Bei einer Kündigung nach zwei oder weniger Monaten, können Sie das Arbeitsverhältnis getrost verschweigen. http://www.huffingtonpost.de/jochen-mai/kuendigung-in-der-probezeit-und-jetzt_b_5779870.html Zitat Tragen Sie die kurze Episode in Ihren tabellarischen Lebenslauf ein - verschweigen oder aussparen birgt zu hohe Risiken und bedeutet meist das Aus... Die Literatur, das Internet, auch die Rechtsanwälte sind sich uneins. Fakt ist jedoch, dass es evtl. unterschiedlich ist, was Bewerber und AG als "relevant" ansehen. Du kannst dich beim britischen Geheimdienst bewerben und 5 Jahre KGB verschweigen; wenn Du einen guten Job machst, kräht niemand danach. Wenn man dich aber loswerden möchte, dann ist für eine Ingenieursstelle plötzlich auch das Praktikum bei Footlocker von 1990 interessant. Bearbeitet 13. November 2017 von Kwaiken arlegermi, Rabber und der_bier_baron reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 6 Minuten schrieb Kwaiken: Die Literatur, das Internet, auch die Rechtsanwälte sind sich uneins. Fakt ist jedoch, dass es evtl. unterschiedlich ist, was Bewerber und AG als "relevant" ansehen. Du kannst dich beim britischen Geheimdienst bewerben und 5 Jahre KGB verschweigen; wenn Du einen guten Job machst, kräht niemand danach. Wenn man dich aber loswerden möchte, dann ist für eine Ingenieursstelle plötzlich auch das Praktikum bei Footlocker interessant. Es dürfte auch nicht unwichtig sein, wie weit das betreffende Arbeitsverhältnis zurückliegt und bei wie vielen Arbeitgebern man seit dem gearbeitet hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carwyn Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 Ich glaube zwar nicht dass es daramatisch wäre, aber angenommen man würde seinen Zivildienst im Lebenslauf nicht mehr angeben/ihn verschweigen (und hätte damit eine Lücke zwischen Schulabschluss und Ausbildung). Wäre das ein Problem bei einer Bewerbung? Ich gehe nicht davon aus, dass es so wäre, aber ich dachte ich frage zumindest einmal nach. Bei Nachfragen in einem Bewerbungsgespräch kann man ja immer noch einmal darauf hinweisen, warum die Lücke dort vorliegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor einer Stunde schrieb Zaroc: Das spart Platz. Ich will nicht wissen wenn Leute 3 Firmen haben wo sie in der Probezeit gekündigt haben weil die Firmen zu schlecht sind. Der Lebenslauf sollte ja nicht haufenweise Seiten haben... Ich halte es nicht für unüblich, wenn der Lebenslauf länger wird, je mehr Berufserfahrung man hat. Und ich weiß nicht, wo das Problem dabei ist. Mein aktueller Lebenslauf füllt 2 DinA4 Seiten. Bei mir kommt sogar noch dazu, dass der ein oder andere AG eine Projektliste haben möchte in denen ich gearbeitet habe. Natürlich anonymisiert, aber Branche, Tätigkeit, Laufzeit, etc. die packe ich zum Lebenslauf dazu. Du glaubst doch nicht, dass ich da mit zwei Seiten auskomme? vor 1 Stunde schrieb t0pi: da du darunter normalerweise unterschreibst kann das als Urkundenfälschung angesehen werden. Du unterschreibst deinen Lebenslauf? RLY? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 Ist der Lebenslauf datiert mit einem Datum vor der „Zwischenbeschäftigung“, ist es keine Fälschung und gibt 0 Probleme. Deklariert er es als Arbeitslosigkeit ist das auch kein Nachteil für ihn. Nur wenn er Vorbeschäftigungen oder Noten/Zertifikate/Sprachreisen als Fortbildung verkauft, oder Noten verbessert, ist es Dokumentenfälschung. Und ein Arbeitgeber hört gerne das Honig, wenn man ihm ums Maul schmiert alá „ Habe für die Wunschstelle bei Ihnen gekündigt“. Das lässt sich nur schwer gegen dich einsetzen Unrelevante Fakten dürfen gekürzt nicht aber gefälscht werden! Ganz entscheidender Faktor. 1-2 Monate spielen keine Rolle, das wird als Einarbeitung gewertet... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bulletproof.Hanno Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 2 Stunden schrieb Alex_winf01: Ich müsste mich so oder so mit dem Amt rumplagen. a) weil ich mich sofort arbeitssuchend melden musste und weil das neue Arbeitsverhältnis erst am 15.01. beginnen würde. Sofern du bereits einen AV hast, einfach nur bei der BAFA einreichen, danach bist du den nichts mehr schuldig. Soll heißen: Du musst weder zu: Terminen, Maßnahmen, .... noch bist du den Leuten sonstige Rechtschaffenheit schuldig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 4 Minuten schrieb neinal: Ich halte es nicht für unüblich, wenn der Lebenslauf länger wird, je mehr Berufserfahrung man hat. Und ich weiß nicht, wo das Problem dabei ist. Mein aktueller Lebenslauf füllt 2 DinA4 Seiten. Bei mir kommt sogar noch dazu, dass der ein oder andere AG eine Projektliste haben möchte in denen ich gearbeitet habe. Natürlich anonymisiert, aber Branche, Tätigkeit, Laufzeit, etc. die packe ich zum Lebenslauf dazu. Du glaubst doch nicht, dass ich da mit zwei Seiten auskomme? Ja, mein Lebenslauf umfasst ebenfalls 2 Seiten zuzüglich einer zusätzlichen 2-seitigen Liste mit Projekten und Skills. Ich arbeite daher auch gerade an einer Kurzbewerbung, auf der nur alles wichtige für diese eine Stelle in komprimierter Form dargestellt ist. Die komplette Bewerbung soll max. 1-2 Seiten umfassen. Wenn die Firma Interesse hat, kann sie dann um die vollständigen Unterlagen bitten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alex_winf01 Geschrieben 14. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 14. November 2017 Hab gestern Abend noch ein zweites Angebot bekommen, welches mir mehr zusagt. Danke allen für die Antworten. JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast 100426 Geschrieben 14. November 2017 Teilen Geschrieben 14. November 2017 Also meine Lücken im Lebenslauf sind maximal zwei Wochen, da ich bisher immer (3 mal) zum Monatsletzten gekündigt habe und die neuen Verträge Mitte des Monats begonnen haben. Im Lebenslauf habe ich eh nur Monatsangaben gemacht, daher sind diese Lücken nicht zu sehen. Wenn ich Bewerbungen sichte, kommt es sehr auf den Gesamteindruck an, eine Lücke ist mir egal. Bei dauernden kurzen Beschäftigungen mit jeweils großen Pausen dazwischen wird es schwierig. Mein Lebenslauf hat ca. 2 Seiten und die Projektliste ist nochmal genauso lang. Zu den Beschönigungen im Lebenslauf, klar Zeugnisse ändern geht nicht, aber bei den Skills schreiben doch viele alles hin was sie schon mal irgendwo gehört haben. Angeblich Profi in C#, Java und noch zig andere Sprachen, kann mir aber den Unterschied zwischen einem Struct und einer Klasse nicht erklären. Da Bewerben sich Leute auf Senior Stellen und können Reference und Value Types nicht auseinanderhalten, Design Pattern stehen zwar im Lebenslauf, aber ein Singelton erklären kann man dann doch nicht. Aber so richtig verübeln kann ich das den Bewerbern auch nicht, schließlich ist das Gegenstück nicht besser. Die meisten Stellenanzeigen versprechen das Blaue vom Himmel, beste Work-Life-Balance, neuste Hardware, individualisierter Einarbeitungsplan, Weiterbildung usw. in den Gesprächen wird dann weiter gelogen. Ich bin schon oft in Gesprächen gesessen und HR erzählt von Vorzügen von denen ich nichts wusste oder die in unserer Abteilung nicht möglich sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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