Iceman75 Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 Hi zusammen, ich habe zum 16.01.2018 ein Jobangebot bzw. einen Arbeitsvertrag vorliegen. Kündigungsfrist habe ich 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats. Sprich ich müsste bis zum 14.12.2017 kündigen. Kann ich aber theoretisch auch schon jetzt zum 15.01.2018 kündigen? Greetz Ice Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t0pi Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 (bearbeitet) kannst du machen aber dann kann dir schnell das selbe passieren wie einem anderen User hier im Forum: Der hat 3 Monate vorher schon zum xx gekündigt und hat vom AG dann eine Kündigung zur Frist hin erhalten (also früher, so dass dieser dann quasi 2 Monate arbeitslos war) Ich schau mal ob ich den thread nochmal finde Bearbeitet 13. November 2017 von t0pi gefunden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JimTheLion Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 Hi, ja kannst du. Das ist aber mit dem ein oder anderen Nachteil verbunden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 (bearbeitet) Kannst Du machen. Würde ich aber lassen. Denn die Frist gilt genau so für Deinen Arbeitgeber. D.h. Du kündigst heute, mit einer Frist von 6 an Stelle der 4 Wochen z.B. Daraufhin kann es sein, dass Dir Dein Arbeitgeber am Tag darauf eine Kündigung für in 4 Wochen gibt. Somit wärst Du dann 2 Wochen arbeitslos und würdest kein Geld erhalten. Hängt natürlich vom Deinem Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber ab. Manche Arbeitgeber sind auch dankbar, wenn man ihnen mehr Zeit gibt, als unbedingt nötig. Aber, das kann ich Dir nicht beantworten. Bei mir persönlich hat es geklappt. Da waren es zwei an Stelle des einen Monats. Das war für die Übergabe hilfreich. Woanders war das nicht so erfolgreich, siehe den von mir verlinkten Fred. Bearbeitet 13. November 2017 von Errraddicator Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 Ja, du kannst auch schon jetzt zum 01.01. 2024 kündigen. Oder halt zum richtigen Zeitpunkt. Es muss halt schriftlich erfolgen. Aber dann können die oben genannten Nachteile eintreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Iceman75 Geschrieben 13. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2017 Danke für die Antworten. Aus bestimmten Gründen soll es der 15.01. sein. Lese raus das viele sagen das die Gefahr besteht das der AG mich dann zum 31.12.2017 kündigt. Aber das geht, eigentlich, ja nicht so einfach wenn keine Betriebsbedingte Kündigung ansteht oder man goldene Löffel klaut. Klar, Wege gibt es immer aber dazu gibt es ja immer noch den Betriebsrat etc. Oder ich warte einfach bis zum 01.12. :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 4 Minuten schrieb Iceman75: Oder ich warte einfach bis zum 01.12. :-) Das ist vermutlich die beste Option, dir muss auch bewusst sein das sich nach der Kuendigung das Klima zwischen dir und deinem Vorgesetzten schlagartig verschlechtern wird. Der Zeitraum zwischen Abgabe der Kuendigung und Wechsel sollte moeglichst kurz sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Iceman75 Geschrieben 13. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2017 Das ist wohl war. Bei meiner letzten Stelle ging es eigentlich. Da war mein Chef recht einsichtigt. Jetzt ist bei mir die Situation so das mein Chef in Bremen sitzt. Also räumlich getrennt. (Ich raum Süd-Niedersachsen). Weiß nicht wie ich es machen soll. Termin zum Personalgespräch und hinfahren, Telefon, e-Mail? Kündigung ist schriftlich und unterschrieben. Bekommt er die oder die Personalabteilung. Die letzte Kündigung im mittelständischen Unternehmen war einfach(er) :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t0pi Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 ausserdem hast du weniger stress... Kündigt dich der AG z.B. zum 1.1. musst du halt trotzdem zum Amt laufen (allein wegen der Krankenversicherung) auch wenns nur 14 Tage sind. (Du hast ja dann auch evtl. Anspruch auf ALG) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 3 Minuten schrieb t0pi: Kündigt dich der AG z.B. zum 1.1. musst du halt trotzdem zum Amt laufen (allein wegen der Krankenversicherung) auch wenns nur 14 Tage sind. Bei 14 Tagen geht es noch. Ein Freund hatte so ein Problem und die Berater haben ihm gesagt, er soll sich keine Sorgen machen. Die Versicherung läuft noch einige Wochen stillschweigend weiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 5 Minuten schrieb Iceman75: Jetzt ist bei mir die Situation so das mein Chef in Bremen sitzt. Also räumlich getrennt. (Ich raum Süd-Niedersachsen). Weiß nicht wie ich es machen soll. Termin zum Personalgespräch und hinfahren, Telefon, e-Mail? Kündigung ist schriftlich und unterschrieben. Bekommt er die oder die Personalabteilung. Hast Du einen Vorgesetzten vor Ort? Wenn ja, würde ich ihm auf jeden Fall informieren und die Kündigung per Einschreiben (wegen dem Nachweis) an die Personalabteilung schicken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 Gerade eben schrieb Sullidor: Die Versicherung läuft noch einige Wochen stillschweigend weiter. 6 Wochen, um genau zu sein ;-) Sullidor reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 17 Minuten schrieb Systemlord: 6 Wochen, um genau zu sein ;-) Na wenn wir schon genau sein wollen, dann einen Monat (vgl. § 19 Abs. 2 SGB V). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 Bei dem mir bekannten Fall musste man die Krankenversicherung extra übertragen für die 2 Wochen. Dort in eine Familienversicherung. Da war die Krankenkasse ziemlich kleinlich und weiter lief da nichts. Ist das Auslegungssache, oder wusste da jemand bei der Krankenkasse wieder nicht, wie die Rahmenbedingungen der eigenen Branche sind? Soll ja schon mal vorkommen, habe ich mir sagen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 24 Minuten schrieb Sullidor: Bei 14 Tagen geht es noch. Ein Freund hatte so ein Problem und die Berater haben ihm gesagt, er soll sich keine Sorgen machen. Die Versicherung läuft noch einige Wochen stillschweigend weiter. Mir wurde damals gesagt, dass man sich melden muss oder die Beiträge aus der eigenen Tasche zu zahlen hat. Ich würde mich auf so eine Aussage dementsprechend nicht verlassen. HappyKerky und Rabber reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 Besagtem Freund wurde erst von der AOK und später von der Barmer gesagt, es wären 6 Wochen. Ich war bei einem der Gespräche anwesend und hab es ebenfalls gehört. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 5 Minuten schrieb Sullidor: Besagtem Freund wurde erst von der AOK und später von der Barmer gesagt, es wären 6 Wochen. Ich war bei einem der Gespräche anwesend und hab es ebenfalls gehört. Ich möchte auch nicht behaupten, dass das nicht korrekt ist. Aber es kann gut sein, dass das unterschiedlich ist bei den Krankenkassen. oder jemand Aussagen trifft, der sich vielleicht nicht auskennt. Wer weiß das schon. Wenn man schon eine neue Anstellung hat, dauert die Meldung bei Arbeitsamt nicht lang. Deshalb würde ich eher dazu raten, als im Zweifel Probleme zu bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 13. November 2017 Teilen Geschrieben 13. November 2017 vor 2 Stunden schrieb Errraddicator: Kannst Du machen. Würde ich aber lassen. Denn die Frist gilt genau so für Deinen Arbeitgeber. D.h. Du kündigst heute, mit einer Frist von 6 an Stelle der 4 Wochen z.B. Daraufhin kann es sein, dass Dir Dein Arbeitgeber am Tag darauf eine Kündigung für in 4 Wochen gibt. Somit wärst Du dann 2 Wochen arbeitslos und würdest kein Geld erhalten. Verstehe ich nicht. Wieso sollte dein AG dich kündigen können ohne wichtigen Grund? Und selbst wenn, könnte man ja vermutlich beim neuen AG nachfragen, ob man nicht früher anfangen könnte. Unabhängig davon dass ich das auch nicht früher machen würde als nötig. SebastianB. reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Iceman75 Geschrieben 14. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 14. November 2017 vor 21 Stunden schrieb Systemlord: Hast Du einen Vorgesetzten vor Ort? Wenn ja, würde ich ihm auf jeden Fall informieren und die Kündigung per Einschreiben (wegen dem Nachweis) an die Personalabteilung schicken. Nein habe ich nicht. Die Personalabteilung ist aber an dem Standort hier. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Iceman75 Geschrieben 14. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 14. November 2017 Andere Sache, angenommen ich unterschreibe den Vertrag, dann ergibt sich aber noch was anderes. Kann man davon zurücktreten oder muss man dann abwarten, anfangen und dann die 2 Wochen First einhalten?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nopp Geschrieben 14. November 2017 Teilen Geschrieben 14. November 2017 Kommt drauf an was im Vertrag steht. Bei mir steht z.B. drin, dass eine Kündigung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist. Inwiefern diese Klausel rechtens ist, weiß ich leider nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Iceman75 Geschrieben 14. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 14. November 2017 Stimme, das habe ich in meinem aktuellen Vertrag auch gelesen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t0pi Geschrieben 14. November 2017 Teilen Geschrieben 14. November 2017 Evtl. Offtopic aber ich musste lachen (zum Thema: Falsche Angaben im Lebenslauf) https://bewerbung.com/luegen-im-lebenslauf/?utm_source=FacebookXING&utm_campaign=FacebookXING&utm_content=luegen-lebenslauf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gooose Geschrieben 14. November 2017 Teilen Geschrieben 14. November 2017 JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Iceman75 Geschrieben 21. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 21. November 2017 Am 14.11.2017 um 11:29 schrieb Nopp: Kommt drauf an was im Vertrag steht. Bei mir steht z.B. drin, dass eine Kündigung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist. Inwiefern diese Klausel rechtens ist, weiß ich leider nicht. Was greift denn wenn diese Klausel nicht im neuen Vertrag steht?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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