saibotma Geschrieben 23. November 2017 Geschrieben 23. November 2017 Hallo zusammen, welche Antwort haltet ihr für richtig? Ein Einzelarbeitsvertrag ... kann nur geschlossen werden, wenn für die x GmbH kein gültiger Tarifvertrag vorliegt kann nur mit Zustimmung der Gewerkschaft geschlossen werden ohne Urlaubsregelung ist ungültig is nur dann gültig, wenn das vereinbarte Arbeitsentgelt über dem tarifvertraglich geregelten liegt darf für höchstens zwei Jahre geschlossen werden Meiner Meinung nach ist 4. korrekt, allerdings habe ich auch oft gelesen, dass 3. richtig sein soll? Zitieren
Mttkrb Geschrieben 23. November 2017 Geschrieben 23. November 2017 Hi, Die aussage 3 ist falsch. Wenn die Urlaubsregeleung nicht mit im Vertrag steht, dann greift die gesetzliche Regelung. https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html saibotma reagierte darauf 1 Zitieren
KMGTB Geschrieben 8. Dezember 2017 Geschrieben 8. Dezember 2017 Falls das noch von Belang sein sollte. Keiner dieser Antworten ist korrekt. Deshalb wurde diese Frage egal was angekreuzt wurde mit richtig gewertet. fisiazubi01 reagierte darauf 1 Zitieren
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