thaga Geschrieben 27. November 2017 Teilen Geschrieben 27. November 2017 ich hab ja jetzt seit Anfang Juli eine neue Stelle angetreten - es passt soweit auch vieles... Jetzt endet die Probezeit, ich würde gern noch mal ein Gespräch suchen, und benötige euren Input. Wir haben einen externen Dienstleister, er empfahl die Umstellung auf den Kerio Mail Server, also wurde am Wochenende umgestellt - dafür hatte ich die Freigabe per VPN am WE zu arbeiten, Montag ging die normale Arbeit los, Probleme mußten geklärt werden, am Wochenende wurde unsere Warenwirtschaft (auf Basis einer pervasive SQL Datenbank) reorganisiert ... lief bis heute 16.30 Uhr *grummel... (Umstellung verlief nicht reibungslos - verlorene Regeln, verlorene Kalenderfreigaben etc) Jetzt die Frage, mein Vorgänger hat das bis dato kostenlos miterledigt - das sehe ich aber nicht ein. Den Jahreswechsel muß ich auch allein stemmen, da der Kollege in Rente geht - für mich heißt das per Fernwartung die Reorganisation zu machen, über die Weihnachtsfeiertage, teilweise Buchungen korrigieren, betriebswirtschaftliche Auswertungen zu fahren, Jahreswechsel in der WaWi und der FiBu zu machen ... ok. Aber Stand heute würde ich weder Feiertagszuschlag noch Überstunden bezahlt bekommen. Würdet ihr das machen? Würdet ihr vorher verhandeln? Mir schwebt ein Überstundenzusatz und Feiertagszuschlag vor Augen, ich seh es nicht ein, es als kostenloses Gimmick anzubieten. (gerade als Alleinerziehende ohne Vater in der Hinterhand) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 (bearbeitet) Ehrlich? Ich würde das gar nicht anbieten. Sofern das nicht explizit in deinem Vertrag steht. Du bist alleine. Wenn Du das jetzt alles stemmst (und es klappt) machst Du Dir damit die Büchse der Pandora auf. Mir ist bewusst, dass in der IT manche Dinge über das Wochenende oder mal nach Feierabend gemacht werden müssen. Aber das geht nur, wenn man mindestens zu zweit ist und sich abwechseln kann. Alles andere führt zu nichts. Ansonsten: Wochenend- und Feiertagsarbeit wird nach IG Metall an arbeitsfreien Tagen mit +100% vergütet. Bundesweite Feiertage werden mit +200% entlohnt. Daran würde ich mich orientierten. Arbeit SA: 100%. Arbeit an Feiertagen und SO, bzw Nacht: + 200%. Es muss dem AG schon etwas weh tun, damit er deinen Einsatz zu schätzen weiß. Wenn Du nett sein willst, bleib bei +100%, arbeite SA+SO, mach dafür aber direkt MO-DO frei und geh auch nicht ans Telefon. Du glaubst gar nicht wie schnell Arbeiten, die vorher unbedingt in der Nacht oder am Feiertag erledigt werden mussten dann doch zwischen 18 - 20 Uhr abgearbeitet werden können ... Bearbeitet 28. November 2017 von Kwaiken t0pi und Graustein reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 Was steht denn zu den Arbeitszeiten im Vertrag? Sind die Arbeitstage schriftlich geregelt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 Es geht immer noch um gesetzliche Feiertage, wenn ein BR existiert, muss der zustimmen, das es einen mehrarbeitsantrag gibt und das muss auch extra vergüttet werden. Gibt es keinen, dann gilt es das Arbeitszeitgesetzt, was dazu auch sicher eine Meinung hat und die ist glaube ich nicht arbeitgeber freündlich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 (bearbeitet) vor 9 Minuten schrieb Hellspawn304: Gibt es keinen, dann gilt es das Arbeitszeitgesetzt, was dazu auch sicher eine Meinung hat und die ist glaube ich nicht arbeitgeber freündlich Soweit ich weiß, sagt das Arbeitszeitengesetz, dass Arbeiten an Sonn- und Feiertagen nur in bestimmten Branchen bzw. unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, und dass man innerhalb von zwei Wochen an einem anderer Wochentag zum Ausgleich frei zu haben hat. Aber ich würde auch erst einmal schauen, was genau im Arbeitsvertrag festgehalten ist, danach dann, ob ein Tarifvertrag gilt, und mich zu guter Letzt, falls ein Betriebsrat existiert, an diesen wenden. Wenn all das nicht weiter hilft, geht der Weg vermutlich nicht an einem Gespräch mit Vorgesetztem/Geschäftsführung vorbei und man muss dann letzten Endes für sich selber entscheiden, ob man unter den daraus resultierenden Vorgaben weiter arbeiten möchte. Für mich, als alleinerziehende Mutter, wäre es definitiv nichts. Bearbeitet 28. November 2017 von Rienne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Waldmeist0r Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 vor 11 Minuten schrieb Rienne: Soweit ich weiß, sagt das Arbeitszeitengesetz, dass Arbeiten an Sonn- und Feiertagen nur in bestimmten Branchen bzw. unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, und dass man innerhalb von zwei Wochen an einem anderer Wochentag zum Ausgleich frei zu haben hat. Aus dem ArbZG: § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist. §10 regelt zusätzlich noch Ausnahmen von der allgemein festgelegten Sonn- und Feiertagsruhe, aber das kopiere ich jetzt mal nicht rein... ist viel zu lesen und vermutlich auch irrelevant. Bin aber auch kein Experte. Wenn du, thaga, aber nachlesen willst, Paragraph 11, 12 und 14 dürften interessant sein: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thaga Geschrieben 28. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2017 Ich hab nen Standardarbeitsvertrag, Vertrauensarbeitszeit, Überstunden sollen vermieden werden, die Wartung der WaWi ist aber fürs Wochenende eingeplant, weil sonst die Firma still steht - ebenso an Weihnachten, ich werd heute noch mal die Geschäftsführung ansprechen, wie das denn aus sieht mit Ersatzruhetag oder Vergütung, ich arbeite ja seit 13.11. durch... ich weiß, daß das nicht zulässig ist. Wichtig ist mir, das es nicht einreißt und als normal gesehen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 Kollege geht in Rente, gut, wo ist der eingearbeitete Ersatz, der schon 1-2 Monate da sein sollte Und jetzt sagt nicht, das bist du Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thaga Geschrieben 28. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2017 doch - das bin ich ... ein neuer Kollege kommt erst im nächsten Jahr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t0pi Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 (bearbeitet) ein guter Grund was neues zu suchen ^^. Hast ja nun die Zeit da sie dich eh nicht rauswerfen können (du musst ja schließlich noch jemanden einarbeiten) alternativ natürlich mehr geld fordern und den br schön informieren damit du auch danach dann vernünftig frei machen kannst ohne das jemand ("wichtiges") meckert: "wieso ist die it nicht besetzt?" Bearbeitet 28. November 2017 von t0pi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 Immerhin. Weil auf Dauer 1 Mann IT... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
smite Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 vor 3 Stunden schrieb Kwaiken: Arbeit SA: 100%. Arbeit an Feiertagen und SO, bzw Nacht: + 200%. Es muss dem AG schon etwas weh tun, damit er deinen Einsatz zu schätzen weiß. Wenn Du nett sein willst, bleib bei +100%, arbeite SA+SO, mach dafür aber direkt MO-DO frei und geh auch nicht ans Telefon. Du glaubst gar nicht wie schnell Arbeiten, die vorher unbedingt in der Nacht oder am Feiertag erledigt werden mussten dann doch zwischen 18 - 20 Uhr abgearbeitet werden können ... Samstag ist offiziell ein Werktag. Auch wenn die IG Metall für Ihre Gerwerkschaft hier etwas anderes rausgehandelt hat, gilt dies für dich nicht. Bevor du hier auf die Rechte aus deinem Arbeitsvertrag bestehst, würde ich hier ganz unverfänglich mal das Gespräch mit deinem direkten Chef suchen. Ich würde ihm sagen, dass es ja an den Wochenenden sehr viel wird und wie es mit dem abfeiern der Stunden aussieht. Dann würde ich einfach mal fragen wie es finanziell aussieht. Vielleicht bietet dein Chef hier ja schon was an. Wenn du deinem Chef hier doof kommt, kommt er dir auch doof. Wenn du hier kooperativ bist, gibt er dir ja auch in anderen Bereichen mehr Freiheiten :-). Ob du jetzt 50%, 100% oder sogar 200% Zuschlag beantragst lässt sich pauschal schwer sagen. Stell dir hier einfach mal selbst die Frage ob du mit deinem Gehalt zufrieden bist und wie dein Stundenlohn , etc. ist. Wenn du jetzt 10€/ Stunde verdienst kannst du 200% Zuschlag viel leichter argumentieren, als wenn du schon 30€/ Stunde verdienst. Da wärst du bei 200% ja schon bei 480€ Zuschlag den du forderst. Ich muss auch oft am Wochenende arbeiten und eine Rufbereitschaft stellen, etc. Manche Einsätze werden gar nicht extra bezahlt oder schlecht (andere wiederrum sehr gut). Da ich aber auch ganz gut verdiene stört es mich dann auch nicht so, zumal ich in einem Rechenzentrum mit 24/7 arbeite, da ist sowas halt normal. vg, smite Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 (bearbeitet) vor 4 Minuten schrieb smite: Samstag ist offiziell ein Werktag. Auch wenn die IG Metall für Ihre Gerwerkschaft hier etwas anderes rausgehandelt hat, gilt dies für dich nicht. Es gilt auch nicht, dass der TE hier unbezahlte Überstunden kloppt und an Weihnachten ran muss. Wird trotzdem erwartet. Und dass für den AN Samstag ein Werktag ist, das will ich sehen ... es sind 40h pro Woche vereinbart und ich bin mir fast sicher, dass zu Samstagen auch was im Vertrag steht. Daher geht es hier darum gegenseitig zu verhandeln. Wenn der TE an Feiertagen arbeiten möchte, gut: er hat mit dem IG Metall Tarif einen Anhaltspunkt, wo es hingehen kann. Möchte er das nicht (und ist es im Vertrag nicht drin), kann er darauf bestehen, dass er nicht an Sams-, Sonn- und Feiertagen arbeitet. Bearbeitet 28. November 2017 von Kwaiken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thaga Geschrieben 28. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2017 Es geht mir nicht darum, Krawall zu schlagen, ich habe nichts dagegen auch mal am Wochenende zu arbeiten, oder auch an Weihnachten von zuhause aus ... Es geht mir nur darum, nicht andauernd neben der regulären Arbeitszeit kostenlos zu arbeiten. Leider ist mein AG halt durch den früheren Kollegen verwöhnt worden, deswegen suchte ich unter anderem nach Argumenten und Vergleichsmöglichkeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
smite Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 vor einer Stunde schrieb Kwaiken: Es gilt auch nicht, dass der TE hier unbezahlte Überstunden kloppt und an Weihnachten ran muss. Wird trotzdem erwartet. Und dass für den AN Samstag ein Werktag ist, das will ich sehen ... es sind 40h pro Woche vereinbart und ich bin mir fast sicher, dass zu Samstagen auch was im Vertrag steht. Daher geht es hier darum gegenseitig zu verhandeln. Wenn der TE an Feiertagen arbeiten möchte, gut: er hat mit dem IG Metall Tarif einen Anhaltspunkt, wo es hingehen kann. Möchte er das nicht (und ist es im Vertrag nicht drin), kann er darauf bestehen, dass er nicht an Sams-, Sonn- und Feiertagen arbeitet. Ja, so hatte ich das auch verstanden. Nichtdestotroz würde er mit den IG Metallregeln sehr gut fahren. Klar ist dies ein Anhaltspunkt, aber der TE sollte nicht enttäuscht sein, wenn er halt keine 200% Zuschlag bekommt. In vielen Verträgen steht leider nur Werktags drinnen und und damit muss man Samstags arbeiten, solange die 40 Std. nicht überschritten werden. Ja unbezahlte Überstunden gehen natürlich nicht (außer es steht was im Vertrag), darüber müssen wir gar nicht diskutieren :-). Ich bin trotzdem der Meinung, dass man mit den meisten Chefs einfach sprechen sollte, bevor man zum Betriebsrat, etc. geht. vg, smite Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cortez Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 vor 21 Minuten schrieb thaga: Es geht mir nur darum, nicht andauernd neben der regulären Arbeitszeit kostenlos zu arbeiten. Leider ist mein AG halt durch den früheren Kollegen verwöhnt worden, deswegen suchte ich unter anderem nach Argumenten und Vergleichsmöglichkeiten. Hast du denn schon das Gespräch mit deinem Chef gesucht? Ich würde da klar machen das es etwas anders laufen muss und du nicht bereit bist eine "gefühlte" Halbtagsstelle zusätzlich zu machen. Vielleicht auch nochmal dem Chef in Erinnerung rufen das du Alleinerziehend bist und das es ein starke Belastung für dich ist dein Kind wegen der massiven zusätzlichen Arbeit zu vernachlässigen. vor 18 Stunden schrieb thaga: ...., teilweise Buchungen korrigieren, betriebswirtschaftliche Auswertungen zu fahren, Jahreswechsel in der WaWi und der FiBu zu machen ... ok. Da läuft glaube ich etwas falsch, ich würde sagen das wäre etwas für die Fibu, Controlling/Fibu, Einkauf/Fibu und Fibu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 vor 4 Stunden schrieb smite: In vielen Verträgen steht leider nur Werktags drinnen und und damit muss man Samstags arbeiten, solange die 40 Std. nicht überschritten werden. In vielen Verträgen steht auch gar nichts dazu drin und dann gelten die gesetzlichen Regeln, wo eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden für 6 Tage die Woche angenommen wird. Das gilt z.B. auch beim Mindestanspruch von Urlaub: 24 Tage bei einer 6 Tage Woche. D.h. wer nur 5 Tage arbeitet, hat, nur vom Gesetz her, auch nur einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 29. November 2017 Teilen Geschrieben 29. November 2017 vor 21 Stunden schrieb thaga: Vertrauensarbeitszeit Bei Vertrauensarbeitszeit ist es doch an dir, die Stunden sinnvoll zu verteilen und früher zu gehen oder länger zu bleiben um die geleisteten Stunden in der Waage zu halten, oder? Wenn du also am Wochenende oder an Feiertagen arbeitest, solltest du dies 1:1 wieder abbummeln. Ich habe die geleisteten Stunden (und auch alle Überstunden) 1:1 innerhalb der Woche abbummeln können. Ich habe diese gesammelt und mir dann regelmäßig komplette Tage freigenommen. Da dort jedoch keine Vertrauensarbeitszeit galt, mussten ich es halt beantragen, was im System aber nur ca. 2 Min gedauert hat. Ich würde auf jeden Fall aber wegen der Bezahlung nachhaken. Denn trotz allem habe ich für Wochenend- und Feiertagsarbeit einen erhöhten Stundenlohn erhalten. Bulletproof.Hanno reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 29. November 2017 Teilen Geschrieben 29. November 2017 (bearbeitet) Ich muss auch immer wieder mal am Wochenende arbeiten, weil bei unserem Kunden (Großer Automobilhersteller) einige Änderungen einfach nur am Sonntag gemacht werden können, weil die bestimmte Applikationen halt nur da runterfahren können, sonst könnten Sie keine Autos mehr bauen. Jedoch wird das bei uns halt Samstags mit 50% Überstunden z.b. 4 Stunden arbeiten 6 Stunden aufschreiben und Sonntags 100% also 4 Std. arbeit, 8 Std. aufschreiben vergütet. Das ist auch vollkommen ok für mich. Für umsonst würde ich das aber auch nicht machen, wenn sie schon nicht mehr Geld zahlen sollten Sie dir wenigstens entsprechend einen Überstundenbonus geben, den du dann auch wirklich abfeiern kannst. Wenn unser Vertrag beim Kunden ausläuft und neu verhandelt wird, hat mein Chef auch schon angekündigt das wir dann wohl 24/7 Bereitschaft machen müssen, da war meine Ansage aber auch gleich, das ich das nur mache wenn es anständig entlohnt wird finanziell wie zeitlich, andernfalls mach ich es nicht, da mir meine Freizeit mehr wert ist. Bearbeitet 29. November 2017 von Albi Sullidor reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 2. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2017 (bearbeitet) Am 29.11.2017 um 12:58 schrieb Albi: Für umsonst würde ich das aber auch nicht machen, wenn sie schon nicht mehr Geld zahlen sollten Sie dir wenigstens entsprechend einen Überstundenbonus geben, den du dann auch wirklich abfeiern kannst. Stimmt. Wie heisst es so schön: umsonst ist nur der Tod, und der kostet das Leben. Oder mit anderen Worten: Nichts ist kostenlos - erst Recht nicht meine Lebenszeit. Wenn mein Chef möchte, das ich mehr arbeite, als vertraglich vereinbart, dann hat er das zu entlohnen. Entweder mit Geld oder Freizeit. Wobei ich letzteres bevorzuge. Das würde ich Deinem Chef auch so zu verstehen geben (vielleicht nicht so direkt). Nur weil Dein Vorgänger der Meinung war, für umme Mehrarbeit zu leisten, kann er nicht von Dir das selbe erwarten oder gar verlangen. Und falls es zu keiner für Dich zufriedenstellenden Einigung kommen sollte, dann such Dir was anderes. Bearbeitet 2. Dezember 2017 von Systemlord Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.