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Geschrieben

Mein Arbeitgeber hat mir nach Einreichen der Kündigung die Bonus Zahlung gestrichen und das vor Weihnachten :(

Jetzt würde mich mal interessieren ob er das überhaupt darf, leider hab ich kein Schriftstück in der mir dieser Bonus zugesichert wird. Das wurde alles mündlich vereinbart (ja ich weiß, hinterher ist man immer schlauer). Jedenfalls find ich das vor Weihnachten richtig nett von ihm, denn das sind circa 300 netto die mir da abgehen und das Dezember Gehalt bekomme ich ja auch noch.

 

Warum war ich nur so blöd und naiv...

- an Wochenenden oder in meinem Urlaub immer so nett war und Mails und Telefonate übernommen habe

- Zum "Projekt" 2-3 die Woche mit meinem Privatauto gefahren bin

- Meine Gehaltszahlung erst am 2. bis 6. eines Monats hingenommen habe.

- Drei Jahre lang mein privat laptop für Außentermine genutzt habe, weil nix zur Verfügung gestellt wurde.

- Und mich bezüglich Weiterbildungen immer wieder vetrösten lassen hab.

Am liebsten würde ich ihm das alles in Rechnung stellen.

 

Nie wieder geh ich in eine kleine Klitsche !!!

Geschrieben (bearbeitet)

Das mit dem "Bonus" oder Weihnachtsgeld ist immer so eine Sache. Wenn in deinem Vertrag gar nichts dazu steht, kann das u.U. sogar von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber nicht bei jeder Zahlung darauf hingewiesen hat, dass daraus keine Verpflichtungen etc. entstehen.

In meinem Vertrag bspw. steht, dass der Arbeitgeber mir freiwillig ein Weihnachtsgeld in Höhe x auszahlt, dadurch aber keine Ansprüche meinerseits entstehen (oder so ähnlich). Dadurch kann der AG jederzeit damit aufhören, dieses zu zahlen. Schwierig (für den Arbeitgeber) wird's aber besonders dann, wenn dieser Bonus (oder Weihnachtsgeld) nur einem Arbeitnehmer nicht gezahlt wird. Wenn's dir das wirklich wert ist, würde ich mich da mal schlau machen und ggf. beraten lassen.

Bearbeitet von arlegermi
Geschrieben

Sofern allen Beschäftigten außer dir eine Bonuszahlung ausgelobt wird, ist das nicht rechtens. Jedenfalls, so lange damit auch von dir tatsächlich erbrachte Leistungen vergütet werden sollen. Es gibt zwar "Stichtagsklauseln", die eine Bonuszahlung nur dann vorsehen, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem Stichtag (meist der 31. Dezember des Jahres, in dem der Bonus gezahlt wird) ungekündigt besteht, die sind meines Wissens nach aber nicht Rechtens.

Sofern du also ordentlich gearbeitet hast (was du ja hoffentlich nachweisen kannst) und deine Kollegen Bonuszahlungen bekommen, lohnt es sich womöglich, dich da mit einem Fachmann hinzusetzen und zu schauen, ob du hier Ansprüche geltend machen kannst.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Waldmeist0r:

die sind meines Wissens nach aber nicht Rechtens.

Das ist schon rechtens und wird so auch praktiziert

Zitat
  • Bei Weihnachtsgeld über 100 Euro, aber von weniger als einem Monatsgehalt darf der Stichtag für eine Rückzahlungsverpflichtung spätestens am 31. März des Folgejahres liegen. Entscheidend ist dabei, ob der Arbeitnehmer an diesem Tag noch im Unternehmen ist (selbst wenn der Arbeitsvertrag zu diesem Zeitpunkt schon gekündigt sein sollte)

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/weihnachtsgeld-kuendigung-zurueckzahlen/12/

Geschrieben (bearbeitet)

Fachlich qualifizierte Antworten kann dir da nur ein entsprechender Anwalt geben. Viele Anwälte machen kostenlose und unverbindliche Vorgespräche, in denen man als potenzieller Klient einen Einblick bekommt, ob ein Verfahren überhaupt Sinn ergibt. Wenn es dir damit ernst ist, etwaige Ansprüche durchzusetzen, solltest du diesen Weg einschlagen. Alternativ kannst du auch auf speziellen Seiten Anwälte fragen, dafür musst du in der Regel aber vorab ein Honorar einzahlen bzw. ausloben.

LG

Bearbeitet von apehead
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Mr. T-Daddy:

[...]

Warum war ich nur so blöd und naiv...

- an Wochenenden oder in meinem Urlaub immer so nett war und Mails und Telefonate übernommen habe

[...]

- Drei Jahre lang mein privat laptop für Außentermine genutzt habe, weil nix zur Verfügung gestellt wurde.

[...]

Jetzt mal unabhängig von der fehlenden Bonuszahlung:

Das hängt nicht mit einer kleinen Bude zusammen, sondern kann dir in einem Unternehmen belibieger Größe passieren.

In deinem konkreten Fall eines kleinen Unternehmens - in dem meist mehr Improvisiert und nur auf Bedarf Investitionen getätigt werden - stellt sich eher die Frage, warum du das gemacht hast. Du hast freiwillig etwas genutzt. Stattdessen hättest du dich einfach nach einem Monat hinstellen sollen "Du Chef, mein privates Notebook ist die Festplatte nicht mehr i.O. ich glaub die ist Virenverseucht.... naja , ich kann morgen damit glaube ich nicht zum Kunden fahren." -Wäre zwar ne kleine Notlüge, aber dann hättest du schon schnell Arbeitsmittel bekommen - oder wärst eben nicht mehr beim Kunden arbeitsfähig gewesen.

Geschrieben

Es handelt sich übrigens nicht um eine jährliche Bonus Zahlung, sondern um eine monatliche. "Projekt-Bonus" steht auf dem Gehaltsnachweis. Ich hatte vorhin schon mit einer Rechtsanwältin Kontakt, diese ist der Meinung das hier "Betriebliche Übung" greift und mir das seit Januar gezahlte Gehalt + Bonus nicht so einfach gestrichen werden darf.

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Waldmeist0r:

Sofern allen Beschäftigten außer dir eine Bonuszahlung ausgelobt wird, ist das nicht rechtens. Jedenfalls, so lange damit auch von dir tatsächlich erbrachte Leistungen vergütet werden sollen. Es gibt zwar "Stichtagsklauseln", die eine Bonuszahlung nur dann vorsehen, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem Stichtag (meist der 31. Dezember des Jahres, in dem der Bonus gezahlt wird) ungekündigt besteht, die sind meines Wissens nach aber nicht Rechtens.

Sofern du also ordentlich gearbeitet hast (was du ja hoffentlich nachweisen kannst) und deine Kollegen Bonuszahlungen bekommen, lohnt es sich womöglich, dich da mit einem Fachmann hinzusetzen und zu schauen, ob du hier Ansprüche geltend machen kannst.

Was bedeutet "ordentlich gearbeitet" ?

Geschrieben (bearbeitet)

Man sollte bei Bonuszahlungen unterscheiden, ob sie ein Treue- oder ein Leistungsbonus ist. Ersteres muss im Vertrag klar geregelt sein, sonst ist es ein Leistungsbonus. Letzterer darf an die Betriebstreue geknüpft und zurückgefordert werden ("Gratifikation wird nur ausbezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis am 31.12 noch ungekündigt besteht"). Zahlungen mit Mischcharakter werden i. d. R. zu Gunsten des AN ausgelegt.

Du hast offensichtlich einen Projektbonus, d. h. eine zusätzliche Leistungsvergütung, die Du unterjährig erworben hast. Meiner Meinung darf hier nichts einbehalten werden - "betriebliche Übung" hin oder her. Darauf würde ich meine Argumentation überhaupt nicht aufbauen wollen.

Mal abgesehen davon: Was für eine Schweinerei mittlerweile. Kein Anstand, nichts. Egal welche Leistung man in X Jahren davor an den Tag gelegt hat. Je mehr man sich für den AG in Vorleistung aufopfert, desto selbstverständlicher wird es zum Normalzustand.

Man sagt zwar, dass man die Brücken hinter sich nicht abreißen soll, das gilt offenbar aber nur für den AN; zu Gunsten des Arbeitgebers. Der AG darf hingegen langjährige Mitarbeiter wie geprügelte Köter aus dem Haus jagen. Einfach nur asozial. Und da wundern die sich, dass die Mitarbeiter mittlerweile eine ähnliche Betriebstreue an den Tag legen wie die Jobhopper-Kollegen aus UK und nur widerwillig zu Weihnachtsfeiern gehen ... 

Bearbeitet von Kwaiken
Geschrieben
On 12/6/2017 at 9:53 AM, Mr. T-Daddy said:

denn das sind circa 300 netto die mir da abgehen und das Dezember Gehalt bekomme ich ja auch noch.

Bist Du drauf angewiesen? Ich wuerd mir den Stress fuer 300 Euro nicht machen, letztendlich kostet es Dich Lebenszeit den Kram zu erstreiten, ob man das zur Weihnachtszeit braucht...

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