EnterpriseMobility Geschrieben 15. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2017 Sachverhalt: 3 Stellen 5 Jahre - AZ sind wohlfühlend. Für die nächste 3 Jahren (2 Stellen) 2 nicht wohlfühlende Zeugnisse. In der ersten AZ alle Noten mangelhaft und Tätigkeitsbeschreibung ist unvollständig. Nicht geklagt aus verschiedenen Gründen: Zusage von 2 AG ohne AZ, keine Zeit gehabt und wusste nicht wie das geht und ob das kostenlos ist. Nur das letzte Arbeitszeugnis für 4 Monate ist wohlfühlend (Note 2-). Jetzt hab leider 2 Lücken (Insgesamt 2,5 Jahre) in Mappe wegen schlechten Zeugnissen. Und jetzt kann ich neue Stelle verlieren mit sehr gutem Gehalt, da die Originale anfordern von allen Stellen. Was kann ich tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 15. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2017 Verstehe ich das richtig? Du hattest in den letzten 8 Jahren 6 Stellen, davon hast du für 4 Stellen jeweils gute Arbeitszeugnisse bekommen? Und machst dir jetzt Sorgen, dass du eine Stelle nicht bekommst, weil 2 Arbeitszeugnisse nicht so gut sind? vor 40 Minuten schrieb EnterpriseMobility: Zusage von 2 AG ohne AZ, keine Zeit gehabt und wusste nicht wie das geht und ob das kostenlos ist. Den Satz verstehe ich so gar nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EnterpriseMobility Geschrieben 15. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 15. Dezember 2017 Zitat Und machst dir jetzt Sorgen, dass du eine Stelle nicht bekommst, weil 2 Arbeitszeugnisse nicht so gut sind? Ja genau.. Zitat Zusage von 2 AG ohne AZ, keine Zeit gehabt und wusste nicht wie das geht und ob das kostenlos ist. Erster schlechtes Zeugnis wurde nicht vorgezeigt für 2 Arbeitgeber von denen ich eine Zusage gekriegt habe. Einer davon war in München und der hat von mir Absage gekriegt - weil München ist teuer hab ich gedacht. Arbeitsvertrag mit 2tem Arbeitgeber, 1 Jahr, nicht so ganz wohlfühlendes AZ - teilweise wegen Problemen mit Wechsel von CTO. Letzter Arbeitgeber: 4 Monate, wohlfühlendes Zeugnis mit 2- und "sie können bei uns noch einmal bewerben aber aktuell haben wir kein Geld für dein Gehalt". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EnterpriseMobility Geschrieben 16. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 16. Dezember 2017 Also muss ich in diesem Ausnahme-Zustand-Fall nur mein letzter Zeugnis von AG vorzeigen (Kopie und in Original)? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2017 Wie kommst du denn auf diese Idee? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaroc Geschrieben 16. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2017 Wenn der neue AG von dir alle Zeugnise verlangt, dann sollte man es machen. Sie merken wenn du was verheimlichst. (Wenn du sagst du hast es verloren dann merkt es der AG dass du was verheimlichst) Aufgrund d. Chats hast du ja gesagt dass du bei einer Hochschule arbeiten möchtest. Im öffentlichen Dienst benötigen Sie nicht unbedignt dein Original AZ sondern ein beglaubigtes Zeugnis. So wie ich lese und verstanden habe sind die letzten 2 Zeugnise die mit einer schlechten Note. Der AG interessiert sich bestimmt wie du vor kurzem gearbeitet hast. Da du dein Lebenslauf abgegeben hast wird der Personaler merken, falls ein Zeugnis fehlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EnterpriseMobility Geschrieben 17. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 17. Dezember 2017 Hab endlich passende Information gefunden: Was tun und wie das Fehlen erklären? Zitat Wir empfehlen berufserfahrenen Bewerberinnen und Bewerbern Arbeitszeugnisse rückwärts chronologisch zu präsentieren. das ist schon klar Zitat An der Stelle, an der ein Zeugnis fehlt, kann eine Zusatzseite eingefügt werden mit der Firmenbezeichnung, der Positionsbezeichnung und der Beschäftigungsdauer als Überschrift. OK Zitat Dahinter dann, im Fließtext, eine kurze Begründung. Beispielsweise so: „Dieses Arbeitszeugnis fehlt, da es mein damaliger Arbeitgeber leider versäumt hat, mir ein Zeugnis auszustellen und meiner Bitte um nachträgliche Ausstellung aufgrund von Änderungen in der Unternehmensorganisation nicht entsprochen werden konnte.“ Welche Textbausteine können hier noch verwendet werden? Zitat Eventuell auch eine ergänzende „alte“ Referenz: „Für Nachfragen zu meinen damaligen beruflichen Leistungen steht Ihnen Herr Johann Schmidt, mein damaliger Abteilungsleiter, unter der Telefonnumer 089 / 44 55 66 77 zur Verfügung.“ OK Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaroc Geschrieben 17. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2017 (bearbeitet) Du willst lügen? Nur zu, aber bete, dass es nur bei einer fristlosen kündigung bleibt. Im öffentlichen Dienst würde es als Urkundenfälschung landen, da du ja alles beglaubigen muss. 1. Du kannst dein Lebenslauf rückwärts anpassen, aber ein guter Personaler wird bis zu deiner Ausbildung nachfragen was los ist. Im öffentlichden Dienst gehen Sie bis zur Grundschulzeit zurück. Da kannst du deine ex-Firma nicht verheimlichen. 2. Und was soll es bringen anstatt d. Zeugnises dass man eine Zusatzseite einfügt mit Bezeuchnung etc? Da wird der Personaler skeptischer! 3. Kein normaler Personaler wird dir das glauben, erst recht nicht bei 2 fehlende Zeugnisse (ich gehe davon aus, dass die 2 fehlende deine letzten 2 Arbeitgeber waren), dass du kein AZ erhalten hast aufgrund einige Änderungen. Jeder AN hat ein Recht auf ein Arbeitszeugnis §109. Wer darauf nicht pocht wäre für mich ein Kandidat den ich nicht einstellen würde. 4. Du willst eine Referenz verwenden? Warum hast du solche schlechten Noten erhalten? Normalerweise gibt der Abteilungsleiter dir die Note und nicht der Personaler. Was passiert wenn dein Abteilungsleiter deinen neuen AG sagt, dass du eh schon ein Arbeitszeugnis hast und dass die Noten auch echt sind? 5. Was passiert, wenn dein neuer AG von deinen Ex-Arbeitgeber eine Bestätigung erhalten möchte, dass du kein Zeugnis erhalten hast Aufgrund etc? Ab da wird es illegal. Sry. aber ich würde dir wirklich erstmal empfehlen nachzuschauen warum du solche bescheidene AZ erhalten hast. Lag es an dir? Bearbeitet 17. Dezember 2017 von Zaroc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast jajaschogut Geschrieben 17. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2017 Ich hab mich mal bei einer Hochschule beworben, die wollten alle Arbeitszeugnisse im Original schon beim ersten Vorstellungsgespräch, kein Scherz, für eine Stelle nach E8, also eher ohne Personal- oder Budgetverantwortung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hellboy81 Geschrieben 17. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2017 (bearbeitet) Zitat fehlende deine letzten 2 Arbeitgeber waren Nein! Sein letzter Zeugnis ist in Ordnung. Dort steht 2-. Bearbeitet 17. Dezember 2017 von hellboy81 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaroc Geschrieben 17. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2017 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb jajaschogut: Ich hab mich mal bei einer Hochschule beworben, die wollten alle Arbeitszeugnisse im Original schon beim ersten Vorstellungsgespräch, kein Scherz, für eine Stelle nach E8, also eher ohne Personal- oder Budgetverantwortung. ich glaube du hast es falsch verstanden. Im öffentlichen Dienst gibt man nur ein beglaubigtes. Das Original AZ hast NUR du. Wie willst du dich dann bewerben wenn ein anderer AG aufeinmal dein Original AZ haben möchte? Sie wollen höchstens dein Original AZ damit Sie es beglaubigen können. Du erhälst es dann zurück... vor einer Stunde schrieb hellboy81: Nein! Sein letzter Zeugnis ist in Ordnung. Dort steht 2-. 2- ist in Ordnung. Mich interessiert eher was seine letzten 2 AG ihm für eine Note gegeben haben und wie lange er dort war. Wenn er bei seinem 2 letzten AG eine gute Bewertung bzw. eine Normale Bewertung erhalten hat, dann soll er seine schlechten Zeugnisse einfach mitgeben. Er kann einfach Argumentieren, dass die Chemie nicht passte und bei seinen aktuellen AG und d. vorletzten AG alles in Ordnung war und ist. Edit: Eigentlich seine letzten 3 AG, da er bei seinem aktuellen AG eine 2- hat und dort nur 4 Monate war (man kann es so interpretieren dass er die Probezeit nicht überstanden hat und ihm einfach emotionslos eine 2- gegeben hat damit er nicht mit einem Anwalt/Arbeitsgericht droht) Bearbeitet 17. Dezember 2017 von Zaroc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast jajaschogut Geschrieben 17. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2017 @zarock: ich war dabei, du nicht. "Mitbringen des Original-AZ" war schriftlich verlangt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaroc Geschrieben 17. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2017 Gerade eben schrieb jajaschogut: @zarock: ich war dabei, du nicht. "Mitbringen des Original-AZ" war schriftlich verlangt. weil die es vor Ort beglaubigen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 18. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2017 Ich frage mich ja, wieso man sich mit einem negativen Arbeitszeugnis zufrieden gibt, oder ob die Arbeitsleistungen wirklich sooo schlecht waren. Hätte ich vernünftige Arbeit geleistet und jemand würde mir ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen, dann würde derjenige von meinem Anwalt hören, falls er mir kein besseres ausstellen will. EIN schlechtes AZ kann man erklären mit Chemie stimmte nicht. ZWEI schlechte AZ von unterschiedlichen Arbeitgebern hingegen lässt dann doch eher vermuten, dass es nicht nur an der Chemie lag... Wie schlecht die AZs wirklich sind, wissen wir aber ja nicht. Eine 5 oder 6 wird jedenfalls nur sehr selten im Arbeitszeugnis vergeben, und auch nur mit sehr gutem (beweisbarem) Grund, denn auch die Firmen müssen sich im Klagefall vor Gericht für ihre Formulierungen rechtfertigen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass ein Arbeitszeugnis immer wohlwollend ausgestellt sein muss und somit heutzutage eigentlich nicht mehr wirklich etwas aussagt, da negative Dinge nicht mehr reingeschrieben werden dürfen - höchstens durch weglassen o.ä. ... Die Frist, in der man es korrigieren lassen kann, wirst du jedoch höchstwahrscheinlich schon überschritten haben (ca. 1/2 Jahr nach Ausstellung des Zeugnisses). Ansonsten solltest du JETZT noch eine Korrektur des vorletzten Zeugnisses anfordern beim damaligen AG. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EnterpriseMobility Geschrieben 22. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 22. Dezember 2017 (bearbeitet) Interessante Sache: mein AG#1, der für mich ein schlechtes AZ ausgestellt hat, hat auf E-Mail reagiert und richtige Beschreibungen von meiner Tätigkeiten eingetragen (die ich geschrieben habe). Und zwar ohne Anwalt und zwar 2 Jahre später. Ich bin gespannt, was ich mit schlechten Noten machen muss. Brauche Mustertext für E-Mail. Bearbeitet 22. Dezember 2017 von EnterpriseMobility Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast jajaschogut Geschrieben 28. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2017 Am 17.12.2017 um 15:43 schrieb Zaroc: weil die es vor Ort beglaubigen! Hier nochmal langsam zum Mitlesen: ich war dabei, du nicht. Da wurde sicher nichts beglaubigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Colamann Geschrieben 31. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2017 Am 28.12.2017 um 09:42 schrieb jajaschogut: Hier nochmal langsam zum Mitlesen: ich war dabei, du nicht. Da wurde sicher nichts beglaubigt. Selbst mitbringen ist ja auch noch mal was anderes, als Originale einschicken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 2. Januar 2018 Teilen Geschrieben 2. Januar 2018 Am 22.12.2017 um 21:10 schrieb EnterpriseMobility: Interessante Sache: mein AG#1, der für mich ein schlechtes AZ ausgestellt hat, hat auf E-Mail reagiert und richtige Beschreibungen von meiner Tätigkeiten eingetragen (die ich geschrieben habe). Und zwar ohne Anwalt und zwar 2 Jahre später.[...] Klar KANN das der alte AG auch noch später machen. Die Frist, in der dir das zusteht, und du es vor Gericht erklagen kannst, ist aber nach ca. 1/2 Jahr abgelaufen. Ob er aber deine Benotung nachträglich noch ändern wird, ist die andere Frage. Ob die Benotung im AZ gerechtfertigt war oder nicht, hast du leider auch noch nicht beantwortet. Davon hängt es aber halt auch ab, wie man damit umgehen sollte. Sollte die Benotung gerechtfertigt sein, kann man argumentieren, dass man eine längere schlechte Phase mit privaten Problemen hatte, diese aber mittlerweile hinter sich gebracht hat, was du anhand des letzten AZ belegen könntest. 2,5 Jahre sind aber halt eine ganz schön lange Zeit. Dass die Benotung nicht gerechtfertigt ist, glaubt dir bei zwei derartigen Zeugnissen vermutlich eh niemand, also sollte man offensiv damit umgehen und nicht hoffen, dass das nicht auffällt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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