bigvic Geschrieben 30. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2017 Hi zusammen, ich hab das Gesetz garnicht mitbekommen ... http://www.spiegel.de/karriere/lohntransparenz-so-erfahren-sie-was-ihre-kollegen-verdienen-a-1156535.html Hat das schon jemand eingefordert? Wenn ja, was war das Ergebnis und wie ging es weiter? Grüsse BigVic angerdan reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Arvi Geschrieben 30. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2017 (bearbeitet) Der Name des Artikels und auch der Name Gesetzes suggeriert etwas, dass kaum bis keine praktische Relevanz hat. Was die Kollegen damit verdienen kann man praktisch nicht erfahren und als Mann hat man da eh die Arschkarte - zumindest in der IT. Der zugrundeliegende Gedanke des Gesetzes ist herauszufinden, ob man Aufgrund seines Geschlechts finanziell benachteiligt wird und nicht, ob man prinzipiell adäquat vergütet wird. Damit du einen Antrag bei deinem Arbeitgeber auf Lohntransparenz stellen kannst, brauchst du eine Mindestanzahl an Kollegen des Anderen Geschlechtes im gleichen Tätigkeitsbereich. Ich glaube das waren 5 oder 6. Und eine bestimmte Firmengröße benötigt man auch. Beispiel: Eine Frau kann diesen Antrag stellen, wenn sie 6 Männliche Kollegen hat im gleichen Beruf. Ein Mann kann diesen Antrag stellen, wenn er 6 Kolleginnen im gleichen Beruf hat. Unter gleichen Geschlechtern geht das nicht! Was die Transparenz an absurdum führt und praktisch für die Männer in der IT auch nicht anwendbar ist Aufgrund der geringen Anzahl an Kolleginnen im gleichen Beruf ... Von den Personen wird dann nicht der Durchschnittsverdienst gebildet, sondern der Median. Den kann man dann erfahren. Aber selbst wenn sich herausstellt, dass die Kollegen mehr verdienen, heißt das nicht, dass man auch Anspruch auf einen Mehrverdienst hat. Den hättest du nämlich nur, wenn du nachweisen kannst, dass du Aufgrund des Geschlechts diskriminiert wirst - und das musst du dann noch vor Gericht beweisen. Für Leute die nicht am Fließband arbeiten, ist es praktisch nicht möglich nachzuweisen, dass der Andere nicht mehr verdient weil er/sie mehr Erfahrung, höhere Abschlüsse, mehr Verantwortung, zusätzliche Reise- oder Rufbereitschaft etc. pp. hat sondern ausschließlich weil er männlich oder weiblich ist. Und wie wir alle wissen, ist stand heute auch "mein Kollege verdient mehr, ich will daher auch mehr" keine Basis für eine Gehaltsverhandlung. Daran ändert auch dieses Gesetz nichts. Von daher viel heiße Luft für nichts. Für die meisten Arbeitnehmer in der IT ist dieses Gesetz nicht hilfreich und die übrig gebliebenen werden diesen Antrag stellen, weil sie eh schon wissen, dass sie unterbezahlt sind. Durchschnitts- und Mediengehälter sind ja Transparent im Internet verfügbar. Dann erfahren sie etwas, dass sie eh schon wissen, und gebracht hat es nichts. Bearbeitet 30. Dezember 2017 von Arvi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 30. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2017 Dieses Gesetz tritt erst im Januar in Kraft. Somit haben wir noch etwas Zeit zu beobachten, was daraus in den Firmen wird. Das kam jetzt auch in den letzten Tagen im Fernsehen als Überblick, was das Jahr 2018 für uns mit sich bringt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Colamann Geschrieben 31. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2017 Der gewiefte AG freut sich dann vermutlich gleich doppelt, wenn jemand sich darauf einläßt, statt einer Gehaltserhöhung eine nominelle Beförderung (für den Lebenslauf) zu nehmen. Schwupps, geht das Durchschnittsgehalt der Senioren runter helby reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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