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Geschrieben

Hallo zusammen,

uns wurde am Anfang unserer Umschulung gesagt das wir kein Berichtsheft benötigen, doch Ende letztens Jahre wurde dann doch behauptet das wir eins benötigen. Kann einer bitte sagen ob es nötig ist. IHK Bielefeld ist meine zuständige IHK

LG

Geschrieben

Ist jetzt ne doofe Situation da du schlecht noch wissen kannst was du vor einem Jahr gemacht hast... Weil ich brauch es eigentlich auch nicht aber es könnte in der Prüfung abgerufen werden...

Daher könntest du es ja nochmal schriftlich holen das du das nicht machen musstest und kannst ja dato heute anfangen zu schreiben, schreibe selbst immer während der Arbeit schnell ins Word Dokument. Deshalb kein großer Aufwand :)

Geschrieben
Am 15.11.2017 um 10:26 schrieb Sullidor:

Denn obwohl das Berichtsheft im § 43 Absatz 2 BBiG für Umschüler nicht aufgeführt wird, sagen § 13, Punkt 7. BBiG und § 14, Absatz 2 BBiG es muss geführt werden.

Und da die IHK im BBiG als zuständige Stelle für solche Fragen zuständig ist, muss diese Entscheiden.

Nur soviel, unsere IHK besteht auch im Praktikum auf Berichtshefte und lässt sie sich diese dann auch vorlegen.

Mit anderen Worten, ruf deine IHK an. Denen müsste dein Umschulungsvertrag vorliegen und nur die IHK als zuständige Stelle kann da endgültig entscheiden. 

Geschrieben

Hallo nochmal,

wollte ein kurzes update geben. Hatte gestern meine Mündliche Prüfung und habe diese mit 85 Punkten insgesamt bestanden. Die Prüfer haben mich aber nicht nach meinem Berichtsheft gefragt, manchen Umschüler aus meiner Klasse aber schon. Wenn man eine Betriebliche Umschulung macht ist es keine Pflicht ein Berichtsheft zu führen. Natürlich würde ich immer bei der zuständigen IHK fragen, sollte man sich nicht sicher sein.

 

 

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