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Geschrieben

Hallo :),

ich habe zum März eine neue Stelle als C# Entwickler angenommen.
Nun wollte ich wissen ob es theoretisch möglich ist durch Urlaubstage die Kündigungsfrist zu verkürzen, so das ich z.B. schon mitte Februar aus meiner aktuellen Firma ausscheiden kann.

Freundliche Grüße

Geschrieben

Ohne die Frage konkret beantworten zu können, erschließt sich mir der Sinn dieser Maßnahme nicht.
Urlaub bedeutet frei bei gleichzeitiger Bezahlung. Du bist also weiterhin beschäftigst, Zuhause und wirst normal bezahlt.

Wenn Du diesen Urlaub nun dazu "nutzt", um Dich eher frei zu kaufen, dann verzichtest Du auf bezahlte freie Tage.
Warum sollte man so etwas tun?

Geschrieben (bearbeitet)

Du kannst natürlich deinen Urlaub so beantragen, dass das Urlaubsende mit deinem Arbeitsverhältnisende zusammenfällt (oder sich überschneidet). Dadurch ändert sich an der Kündigungsfrist gar nichts - und dein Arbeitgeber muss den Urlaub natürlich entsprechend genehmigen.

[edit]

Ah, so wie @Errraddicator habe ich das gar nicht verstanden. Urlaubstage gegen Kündigungsfristdauer eintauschen halte ich auch für merkwürdig (sofern das überhaupt möglich ist, was ich bezweifle).

Bearbeitet von arlegermi
Geschrieben

Ein Ausscheiden kannsz du nicht "Beschleunigen" indem du Urlaub nimmst. Du hast eigentlich 3 Möglichkeiten:

- Bis zum Ende der Kündigungsfrist beim alten AG angestellt sein und arbeiten

- Bis zum Ende der Kündigungsfrist beim alten AG angestellt sein und frei haben (Urlaub, Freistellung)

- Aufhebungsvertrag anbieten um die Kündigungsfrist zu verkürzen und beim neuen AG früher anzufangen

Die gängiste Methode ist eigentlich die 2, sofern Urlaub vorhanden, ansonsten die 1.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich möchte erreichen das ich Ende Februar ein oder zwei Wochen frei habe. Ich möchte mich in der Zeit in die neuen Technologien meiner neuen Stelle einarbeiten.

Ich kann ja auf einen Urlaub, gerade zum Ende des Arbeitsverhältnisses, nicht bestehen und glaube auch nicht das meine momentane Firma sehr begeistert davon sein wird. Daher wollte ich eigentlich nur Wissen ob es möglich ist die Frist zu verkürzen ohne das die Firma da groß eingreifen kann.

Dies scheint aber nicht der Fall zu sein, wir ihr drei mir bestätigt habt.

Dann muss ich schauen das ich mich mit der Firma irgendwie einigen kann(wäre sowieso Option 1)

Danke für euer Feedback!

Freundliche Grüße

Bearbeitet von NekoKakudo
Geschrieben

Wieso kannst Du nicht auf Deinen Urlaub bestehen? Du hast Anspruch auf Urlaub und den hast Du zu bekommen. Den kann Dir das Unternehmen nicht verwehren. Im Zweifel funktioniert zwar eine Auszahlung, aber so einfach ist das auch nicht, wenn Du dem nicht zustimmst.

Von daher: Reiche Deinen Resturlaub für Ende Februar ein und gut ist. Du hast 2 Monate Anspruch auf Urlaub, das sind (bei 30 Tagen im Jahr) 2,5 Tage pro Monat, also 5 Tage nach 2 Monaten. Genau eine Woche.

Geschrieben (bearbeitet)

Im Regelfall nimmst du zum Ende deiner Stelle noch Überstunden und Resturlaub. Bei all meinen Wechsel wurden diese bei mir abgebaut, sprich gekündigt zum 31.3.18, Resturlaub 10 Tage + 40h Überstunden = letzter Arbeitstag ist dann der 9.3.18. 

Nur in Ausnahmefällen wird bis zum letzten Tag gearbeitet und Urlaubstage sowie Überstunden ausbezahlt. In einem Falle wurde ich gekündigt und sofort bezahlt freigestellt (Unter Anrechnung von restlichen Urlaubstagen). Hängt immer etwas vom Betrieb ab.

Bearbeitet von tTt
Geschrieben

Will dein Noch-Arbeitgeber die dir zustehenden 2/12 des Urlaubs nicht genehmigen? Welche zwingende Gründe führt er auf? Sollen die Tage ausgezahlt werden? Oder hast du keine? Überstunden?

 

 

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