NekoKakudo Geschrieben 11. Januar 2018 Teilen Geschrieben 11. Januar 2018 Hallo :), ich habe zum März eine neue Stelle als C# Entwickler angenommen. Nun wollte ich wissen ob es theoretisch möglich ist durch Urlaubstage die Kündigungsfrist zu verkürzen, so das ich z.B. schon mitte Februar aus meiner aktuellen Firma ausscheiden kann. Freundliche Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 11. Januar 2018 Teilen Geschrieben 11. Januar 2018 Ohne die Frage konkret beantworten zu können, erschließt sich mir der Sinn dieser Maßnahme nicht. Urlaub bedeutet frei bei gleichzeitiger Bezahlung. Du bist also weiterhin beschäftigst, Zuhause und wirst normal bezahlt. Wenn Du diesen Urlaub nun dazu "nutzt", um Dich eher frei zu kaufen, dann verzichtest Du auf bezahlte freie Tage. Warum sollte man so etwas tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
arlegermi Geschrieben 11. Januar 2018 Teilen Geschrieben 11. Januar 2018 (bearbeitet) Du kannst natürlich deinen Urlaub so beantragen, dass das Urlaubsende mit deinem Arbeitsverhältnisende zusammenfällt (oder sich überschneidet). Dadurch ändert sich an der Kündigungsfrist gar nichts - und dein Arbeitgeber muss den Urlaub natürlich entsprechend genehmigen. [edit] Ah, so wie @Errraddicator habe ich das gar nicht verstanden. Urlaubstage gegen Kündigungsfristdauer eintauschen halte ich auch für merkwürdig (sofern das überhaupt möglich ist, was ich bezweifle). Bearbeitet 11. Januar 2018 von arlegermi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 11. Januar 2018 Teilen Geschrieben 11. Januar 2018 Ein Ausscheiden kannsz du nicht "Beschleunigen" indem du Urlaub nimmst. Du hast eigentlich 3 Möglichkeiten: - Bis zum Ende der Kündigungsfrist beim alten AG angestellt sein und arbeiten - Bis zum Ende der Kündigungsfrist beim alten AG angestellt sein und frei haben (Urlaub, Freistellung) - Aufhebungsvertrag anbieten um die Kündigungsfrist zu verkürzen und beim neuen AG früher anzufangen Die gängiste Methode ist eigentlich die 2, sofern Urlaub vorhanden, ansonsten die 1. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NekoKakudo Geschrieben 11. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 11. Januar 2018 (bearbeitet) Ich möchte erreichen das ich Ende Februar ein oder zwei Wochen frei habe. Ich möchte mich in der Zeit in die neuen Technologien meiner neuen Stelle einarbeiten. Ich kann ja auf einen Urlaub, gerade zum Ende des Arbeitsverhältnisses, nicht bestehen und glaube auch nicht das meine momentane Firma sehr begeistert davon sein wird. Daher wollte ich eigentlich nur Wissen ob es möglich ist die Frist zu verkürzen ohne das die Firma da groß eingreifen kann. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein, wir ihr drei mir bestätigt habt. Dann muss ich schauen das ich mich mit der Firma irgendwie einigen kann(wäre sowieso Option 1) Danke für euer Feedback! Freundliche Grüße Bearbeitet 11. Januar 2018 von NekoKakudo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 11. Januar 2018 Teilen Geschrieben 11. Januar 2018 Wieso kannst Du nicht auf Deinen Urlaub bestehen? Du hast Anspruch auf Urlaub und den hast Du zu bekommen. Den kann Dir das Unternehmen nicht verwehren. Im Zweifel funktioniert zwar eine Auszahlung, aber so einfach ist das auch nicht, wenn Du dem nicht zustimmst. Von daher: Reiche Deinen Resturlaub für Ende Februar ein und gut ist. Du hast 2 Monate Anspruch auf Urlaub, das sind (bei 30 Tagen im Jahr) 2,5 Tage pro Monat, also 5 Tage nach 2 Monaten. Genau eine Woche. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 15. Januar 2018 Teilen Geschrieben 15. Januar 2018 (bearbeitet) Im Regelfall nimmst du zum Ende deiner Stelle noch Überstunden und Resturlaub. Bei all meinen Wechsel wurden diese bei mir abgebaut, sprich gekündigt zum 31.3.18, Resturlaub 10 Tage + 40h Überstunden = letzter Arbeitstag ist dann der 9.3.18. Nur in Ausnahmefällen wird bis zum letzten Tag gearbeitet und Urlaubstage sowie Überstunden ausbezahlt. In einem Falle wurde ich gekündigt und sofort bezahlt freigestellt (Unter Anrechnung von restlichen Urlaubstagen). Hängt immer etwas vom Betrieb ab. Bearbeitet 15. Januar 2018 von tTt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 15. Januar 2018 Teilen Geschrieben 15. Januar 2018 Will dein Noch-Arbeitgeber die dir zustehenden 2/12 des Urlaubs nicht genehmigen? Welche zwingende Gründe führt er auf? Sollen die Tage ausgezahlt werden? Oder hast du keine? Überstunden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NekoKakudo Geschrieben 17. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 17. Januar 2018 Ich habe jetzt einfach mal den Urlaub eingereicht und warte auf die Rückmeldung, wenn Sie Ihn genehmigen ist das nicht mein Problem Danke für das ganze Feedback. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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