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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich lerne gerade für die Abschlussprüfung und mir fallen immer wieder falsche Lösungen auf.

Vorhin hatte ich zum Beispiel, dass bei einer Aufgabe ein Vor- und ein Nachteil erklärt werden mussten. In der Lösung hat war aber nur ein Vorteil genannt - gut das ist weniger schlimm, aber

auch letztens, ERM von einer Datenbank, man sollte selber die Kardinalität angeben. Es war bei einer Beziehung eine 1:n Beziehung (durch *vorgegebenen* FK) und was steht als Lösung dort? Richtig eine 1:1 Beziehung.

Wie behandelt das die IHK? Wäre ja schade wenn man deswegen Punkte verliert..

 

Viele Grüße!

 

Geschrieben (bearbeitet)

Die Prüfer (zum Teil sind auch deine Lehrer dabei) entscheiden ob die Antwort passt, oder nicht.

Die Lösungen die von der IHK stammen sind manchmal nicht richtig, oder einfach zweideutig.

Fragen werden sogar manchmal falsch formuliert, sodass du eigentlich 2 Lösungen hättest. Die Prüfer sind "normalerweise" gut genug um die richtige Antworten selbst herauszufinden und falls du die Frage richtig beantwortet hast, dann kriegst du deinen Punkt, auch wenn auf dem Lösungsblatt was anderes steht.

Unser Lehrer meinte immer, d. Lösungsblatt dient nur zur Orientierung.

Bearbeitet von Zaroc
Geschrieben (bearbeitet)

Grundsätzlich hat bei allem der Prüfungsausschuss das Sagen. Der kann sich an den IHK Vorgaben orientieren, muss es aber nicht.

Von daher kann es Fälle geben, bei denen die IHK Lösung Recht hat (und Du als Prüfling), die Prüfer das aber anders sehen und Dir keine Punkte geben. Es kann auch Fälle geben, bei denen Du als Prüfling (oder die IHK) Unrecht hast und Dir die Prüfer trotzdem Recht, und somit Punkte, geben. Das sind Unschärfen bei einer menschlichen Beurteilung, welche sich nicht beseitigen lassen. Deshalb gibt es das Vier-Augen-Prinzip. Das soll so etwas reduzieren. Vermeiden kann es das nicht.

Zudem gilt, dass der Prüfungsausschuss grundsätzlich im Recht ist. Das Sagen hat der Ausschuss und wenn dieser meint, Aufgabe A ist nur mit Lösung B richtig, dann ist dem so. Egal, was Fachliteratur, Juristen oder sonst wer sagen.

Ähnlich ist es beim Umgang mit Fehlern. Du, als Prüfling, kannst Deine Einwände anbringen, aber wie damit umgegangen wird, obliegt dem Prüfungsausschuss. Wenn dieser gewillt ist, eigene Fehler einzugestehen, kann der was machen. Wenn nicht, dann nicht.

Bearbeitet von Errraddicator

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