Kane85 Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 (bearbeitet) Meine erste Ausbildungsfirma hat sich kaum um mich gekümmert. Ich habe in den 1 1/2 Jahren zwar Berichtshefte geschrieben und diese (zum Glück) in meiner Dropbox gesichert, allerdings hatte nie jemand Zeit oder Lust diese zu unterzeichnen. Jetzt stehe ich kurz vor der Prüfung eben da - die erste Hälfte nur von mir unterschrieben und die zweite Hälfte vollständig und korrekt. Kann das große Schwierigkeiten nach sich ziehen? Ich mein, ändern kann ich daran jetzt eh nichts mehr, aber es würde mich schon interessieren. Bearbeitet 19. Januar 2018 von Kane85 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Hast du Kontakt zu deinem alten Ausbilder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thereisnospace Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Ruf bitte bei deinem Prüfungsausschuss/zuständigen IHK an und frage dort nach. Ich meine mich zu erinnern, dass die Situation nicht ganz so einfach bei dir war.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Die IHK weiß doch von den Umständen, oder? Also dort anrufen und nachfragen was du am besten machst ITCS reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 vor 54 Minuten schrieb Kane85: Jetzt stehe ich kurz vor der Prüfung eben da - die erste Hälfte nur von mir unterschrieben und die zweite Hälfte vollständig und korrekt. Kann das große Schwierigkeiten nach sich ziehen? Im schlimmsten Fall wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. Zitat Berufsbildungsgesetz (BBiG)§ 43 Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder und Auszubildenden abgezeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 vorgelegt hat und Zitat Berufsbildungsgesetz (BBiG)§ 13 Verhalten während der Berufsausbildung Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet, 7. einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kane85 Geschrieben 19. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 vor 52 Minuten schrieb KeeperOfCoffee: Hast du Kontakt zu deinem alten Ausbilder? Nein. Das ganze ist relativ unschön ausgegangen weil ich mich gewehrt hatte, auch gerichtlich. Ich komm da an niemanden mehr ran und die würden den Teufel tun und mir das noch unterschreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kane85 Geschrieben 19. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 vor 50 Minuten schrieb neinal: Die IHK weiß doch von den Umständen, oder? Also dort anrufen und nachfragen was du am besten machst Ich habe dort schon vor der Zwischenprüfung letztes Jahr mit dem IHK-Berater telefoniert, der bei den Gesprächen mit der Firma dabei war. Der meinte damals "da kann ich leider nichts machen, ich nehme die Proben bei der Prüfung nicht ab". Befürchte ähnliches, aber probiere es trotzdem nochmal dort nachzufragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Ansonsten mal nachfragen, ob dein aktueller Ausbilder das unterschreibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kane85 Geschrieben 19. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Gerade gefunden: Zitat Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) und § 43 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist zur Prüfung zuzulassen, wer die vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweise geführt hat. Eine Nichtzulassung darf daher nur bei nicht ordnungsgemäß geführten Berichtsheften ausgesprochen werden. Wurde das Berichtsheft ordentlich geführt, darf die Zulassung eines Prüflings nicht wegen fehlender Unterschriften seines Ausbilders abgelehnt werden. Das Gesetz setzt nur „geführte“ und nicht auch „unterschriebene“ Berichtshefte voraus. Kann das jemand so bestätigen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Kann das jemand so bestätigen? Keine Ahnung wo du das her hast, aber ich hab dir weiter oben gerade das Gesetz zitiert. Da steht im § 43 BBiG eindeutig "abgezeichnet" drin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kane85 Geschrieben 19. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 vor 5 Minuten schrieb Sullidor: Keine Ahnung wo du das her hast, aber ich hab dir weiter oben gerade das Gesetz zitiert. Da steht im § 43 BBiG eindeutig "abgezeichnet" drin. *hust* ich schiebe das mal auf Freitagnachmittag *hust* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITCS Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Bei deiner zuständigen IHK gibt es extra Sachbearbeiter/innen die nur für die Prüfungen zuständig sind. Der einfachste Weg wäre doch der, dort einfach mal anzurufen. Denn nur dort wird man eine richtige Antwort zu dem Thema bekommen. Hier können noch viele Paragraphen aus dem BBIG zitiert werden, wenn die IHK dir sagt dass das kein Problem, dann hat sich die Sache sofort zum Positiven gelöst. Wenn die IHK dir wirklich sagen sollte, dass nur wegen den fehlenden Unterschriften nicht zur Prüfung zugelassen wirst, dann musst Du dir eine Lösung suchen. Gehst Du nicht dieses Jahr schon zur Sommerprüfung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kane85 Geschrieben 22. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 22. Januar 2018 Am 19.1.2018 um 15:40 schrieb ITCS: Gehst Du nicht dieses Jahr schon zur Sommerprüfung? Ja, richtig. Ich habe eine Antwort von der IHK erhalten, falls sich jemand (was ich natürlich nicht hoffe) mal in einer ähnlichen Situation befindet: Ich muss die Unterschriften einfordern, sonst kann es bei der Prüfung zu Beanstandungen kommen. Im Ernstfall werde ich nicht zugelassen. Heißt für mich jetzt entweder ich habe rechtlich die Möglichkeit das nachzufordern oder ich habe einfach Pech gehabt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 22. Januar 2018 Teilen Geschrieben 22. Januar 2018 vor 25 Minuten schrieb Kane85: Ich muss die Unterschriften einfordern, sonst kann es bei der Prüfung zu Beanstandungen kommen. Im Ernstfall werde ich nicht zugelassen. Ja, das war in deinem Fall aber bereits klar. Das BBiG sagt auch relativ genau, wo die IHK Entscheidungsgewalt hat und wo nicht. Einmal bei allen Entscheidungen, zu denen es keine klare Reglung per Gesetz gibt. Die IHK hat zusätzlich das Recht, dir die Zulassung zu verwehren, wenn sie meinen, du bist nicht gut genug vorbereitet. Aber die IHK darf und kann dich nicht zulassen, wenn ein Gesetz dies bereits ausgeschlossen hat. Dann musst du dir die Unterschriften einfordern. Notfalls mit einem Anwalt. Wenn du Glück hast, sieht es dein Anwalt dem bisherigen Verfahren dazugehörig und verlangt kein extra Geld. Eventuell hat dein alter Arbeitgeber auch genug von dem ganzen und gibt dir die Unterschriften einfach so. Alternativ kannst du natürlich hoffen, dass die PA dein Berichtsheft nicht sehen will. Aber das wäre mir einfach zu gefährlich. Auch kann dir der Abschluss auch noch eine ganze Weile nachträglich aberkannt werden (Ich habe mal etwas von einem Zeitraum von 2 Jahren gehört, ist aber nur Hörensagen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bulletproof.Hanno Geschrieben 22. Januar 2018 Teilen Geschrieben 22. Januar 2018 vor 2 Minuten schrieb Sullidor: Dann musst du dir die Unterschriften einfordern. Notfalls mit einem Anwalt. Wenn du Glück hast, sieht es dein Anwalt dem bisherigen Verfahren dazugehörig und verlangt kein extra Geld. Eventuell hat dein alter Arbeitgeber auch genug von dem ganzen und gibt dir die Unterschriften einfach so. Wenn der AG die Unterschriften nach schriftlicher Fristsetzung nicht tätigt, kann er (Kane85) diese Einklagen. Kosten bleiben dann natürlich beim AG stehen, da dieser auf die ordentliche Frist nicht reagiert hat. Ich würde dem AG einfach die Unterlagen zukommen lassen mit dem Vermerk: "Sehr geehrte Frau/Herr Whatever, hiermit setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen (10 Werktage) meine bei Ihnen durchgeführten Tätigkeiten, nachweislich meines Berichtsheftes zu unterzeichnen. Sollten Sie dieser Bitte nicht folge leisten, sehe ich mich gezwungen, meinen Anwalt zu konsultieren und die Unterschriften notfalls einzuklagen. Dies bedeutet zeitgleich, dass alle dadurch entstehenden Kosten, Ihnen zur Last gelegt werden. MFG Kane" Ich denke mal, dass er dann 5-8 Tage später, sein BRH unterzeichnet vorliegen hat^^ . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 22. Januar 2018 Teilen Geschrieben 22. Januar 2018 Dir ist aber die Vorgeschichte von @Kane85 bekannt? vor 8 Minuten schrieb Bulletproof.Hanno: kann er (Kane85) diese Einklagen. Kosten bleiben dann natürlich beim AG stehen, da dieser auf die ordentliche Frist nicht reagiert hat. Dir ist bewusst, dass bei einer Arbeitsrechtssache in der 1. Instanz jeder seine Kosten selber trägt? Dabei ist dann völlig egal, wer gewonnen oder verloren hat. Daher ist eine gute Rechtsschutzversicherung ja so wichtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bulletproof.Hanno Geschrieben 22. Januar 2018 Teilen Geschrieben 22. Januar 2018 @Sullidor: Ich musste das bei meinem ehemaligen AG wegen meines AZ machen. Die haben da totalen Müll rein geschrieben, was gar nicht stimmte. Ich hab den 14 Tage Frist gesetzt und mit Anwalt gedroht. 14 Tage nichts passiert, also Anwalt eingeschaltet. Rechnung für das Schreiben meines Anwalts ging zu lasten meines ehemaligen AGs durch meinen Anwalt (keine Rechtsschutz). Wenn mein Anwalt einfach so cool ist und ich das nicht wusste, tuts mir natürlich leid für die falschen infos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kane85 Geschrieben 22. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 22. Januar 2018 Ich habe es jetzt einfach mal gütlich versuch, indem ich meiner ehemaligen Personalchefin eine E-Mail geschrieben habe und darauf hingewiesen habe, dass der Ausbilder hier seiner Pflicht nicht nachgekommen ist und ich bitte die Unterschriften nachzuholen. Sollte das nicht passieren werde ich meine Anwältin mit der Thematik beauftragen. Ich habe ja (zum Glück) noch 3 Monate Zeit das irgendwie zu schaffen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bulletproof.Hanno Geschrieben 22. Januar 2018 Teilen Geschrieben 22. Januar 2018 vor 7 Minuten schrieb Kane85: Ich habe ja (zum Glück) noch 3 Monate Zeit das irgendwie zu schaffen. Wird schon alles cool werden, glaub mal. Dein ehemaliger Betrieb hat sicher kein Bock, wegen eines AzuBis, bzw. wegen ein paar fehlender Unterschriften, vor Gericht zuziehen. Halt uns mal auf dem laufenden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITCS Geschrieben 22. Januar 2018 Teilen Geschrieben 22. Januar 2018 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb Kane85: Ich habe ja (zum Glück) noch 3 Monate Zeit das irgendwie zu schaffen. Du wirst keine 3 Monate Zeit haben. Denn in drei Monaten ist ja schon die schriftliche Prüfung. Die Zulassung zur Prüfung bekommst Du ja entsprechend vorher. Aber ich glaube nicht, dass das Ganze wirklich ein Problem ist. Ich habe heute mal die Prüfungssachbearbeiterin bei der für uns zuständigen IHK angerufen und sie gefragt wie man in einem solchen Fall von Seiten der IHK entscheiden würde. Sie sagte mir, wenn für den zweiten Teil der Ausbildung (Du hast ja die Firma gewechselt) das Berichtsheft dementsprechend vollständig mit Unterschriften vorliegt, dann wäre das bei der IHK mit der ich gesprochen habe, überhaupt kein Problem. Man sollte das Ganze nur schnellstmöglich schriftlich einreichen und begründen. Das sollte ja bei dir kein Problem sein. Ich würde nur noch mal mit deiner zuständigen IHK sprechen. Dort gibt es auch Abteilungs- und Bereichsleiter die so etwas entscheiden dürfen. Jetzt, wenige Wochen vor der Prüfung, mit einem Anwalt die Unterschriften vor Gericht einzufordern, halte ich für sehr stressig und aufwendig in der Lernphase. Du musst dir aber auch selber vorwerfen, dass Du dich schon viel früher darum hättest kümmern können. Das Ganze ist dir doch jetzt sicher ein bis eineinhalb Jahre lang bekannt. Ich bin mir aber sicher, dass sich das über die IHK für dich positiv klären lässt. Kann sich dein neuer aktueller Ausbilder nicht auch mal kommunikativ für dich bei der IHK einsetzen? Bearbeitet 22. Januar 2018 von ITCS Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITCS Geschrieben 22. Januar 2018 Teilen Geschrieben 22. Januar 2018 vor 1 Stunde schrieb Sullidor: Die IHK hat zusätzlich das Recht, dir die Zulassung zu verwehren, wenn sie meinen, du bist nicht gut genug vorbereitet. Wo können wir das genau nachlesen? Wie bemisst die IHK aus der Distanz wie gut ein zu prüfender Auszubildender vorbereitet ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kane85 Geschrieben 22. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 22. Januar 2018 @ITCS vielen Dank für deine Infos! Es hat sich aber offensichtlich erledigt. Die Personalchefin hat fix geantwortet und mich gebeten ihr die Hefte zukommen zu lassen. Es ist gar kein Problem das nachzuholen. Da hat es sich doch gelohnt, dass ich zu jemandem dort tatsächlich einen ganz guten Draht hatte. Danke euch für eure Hilfe! ITCS reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITCS Geschrieben 22. Januar 2018 Teilen Geschrieben 22. Januar 2018 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Sullidor: Auch kann dir der Abschluss auch noch eine ganze Weile nachträglich aberkannt werden (Ich habe mal etwas von einem Zeitraum von 2 Jahren gehört, ist aber nur Hörensagen). Hör doch mal auf mit deinen #möchtegernunhaltbarennichtssagendenjurageschichten hier jungen Leuten Angst zu machen. So viel Mist wie Du hier manchmal zusammenschreibst. Das ist doch wirklich nicht mehr normal. Es wird doch keinem ehemaligen Auszubildenden ein IHK Berufsabschluss zwei Jahre nach der Prüfung aberkannt, weil vor drei, vier, fünf Jahren mal in einem Berichtsheft ein paar Unterschriften gefehlt haben. Bearbeitet 22. Januar 2018 von ITCS Bulletproof.Hanno reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITCS Geschrieben 22. Januar 2018 Teilen Geschrieben 22. Januar 2018 (bearbeitet) @Kane85 Das freut mich für dich. Dann kannst Du ja entspannt für die Prüfung lernen. Viel Erfolg. Jetzt kommt es aber nur darauf an, wie viel Vertrauen Du in die alte Firma hast. Ich würde vielleicht lieber in der Firma einen festen Termin vereinbaren und dann mit einem Zeugen zu dem Termin erscheinen. Bei dem Termin soll dann deine alte Firma die Unterschriften in deinem alten Berichtsheft nachtragen. Wenn Du die Hefte jetzt einfach zu der Firma sendest, dann kann es natürlich mal passieren, dass die Hefte dort irgendwo und irgendwie verloren gehen. Das würde ich nicht riskieren. Bearbeitet 22. Januar 2018 von ITCS Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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