Layer8_Problem Geschrieben 25. Januar 2018 Teilen Geschrieben 25. Januar 2018 Hi, mich würde mal interessieren, ab wann ungefähr man vor Ausbildungsende erfolgreich Bewerbungen verschicken könnte, wenn man woanders danach arbeiten möchte/muss? Macht es dann überhaupt Sinn, sich auf Stellen "ab sofort" zu bewerben, wenn man erst über ein halbes Jahr später verfügbar ist und noch überhaupt kein IHK-Zeugnis hat? Habe bereits paar Firmen angefragt, einige sagen gleich es sei zu spät und andere sagen, eine Bewerbung ist trotzdem möglich... Wie stehen da realistisch die Chancen? Würde gerne bei mir in der Nähe was finden. Danke für jede Einschätzung! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goulasz Geschrieben 25. Januar 2018 Teilen Geschrieben 25. Januar 2018 Hallo @Layer8_Problem! Allerspätestens 3 Monate vor Ausbildungsende. Dann müsstest du dich nämlich Arbeitsuchend melden, wenn du nicht übernommen wirst. In der Regel ist ja absehbar, ob man die Prüfung besteht oder nicht. Gegen ein "Ich schließe voraussichtlich am [Datum] meine Ausbildung ab" in der Bewerbung ist meiner Einschätzung nach nichts einzuwenden. "Zu spät" für reguläre Bewerbungen finde ich amüsant. Wenn keine Fristen wie z.B. "Richten Sie Ihre Bewerbung bis [Fristende] an [Ansprechpartner]" angegeben sind, gibt es da imho für die Bewerbung an sich kein "zu spät". Damit ist der Ball bei den angeschriebenen Unternehmen. Wie die damit umgehen, kannst du im Vorfeld ohnehin nicht wissen. Gruß und viel Erfolg dir Goulasz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 25. Januar 2018 Teilen Geschrieben 25. Januar 2018 Bin in der gleichen Situation wie du und deswegen sag ich mal: jetzt....egal was die sagen. Ich werde wohl übernommen, aber ich bewerbe ich auch bei verschiedenen Stellen um auf alles vorbereitet zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bulletproof.Hanno Geschrieben 25. Januar 2018 Teilen Geschrieben 25. Januar 2018 6 Monate ist eigentlich ein guter Zeitraum. Damit du gar nicht erst den Stress mit BAFA / JC hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 25. Januar 2018 Teilen Geschrieben 25. Januar 2018 vor 18 Minuten schrieb Layer8_Problem: einige sagen gleich es sei zu spät Du meinst zu früh? Sonst macht es ja keinen Sinn, bzw ich wüsste keine Firma, wo 6 Monate vorher zu spät wären (außer bei dualem Studium, Ausbildung usw) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Layer8_Problem Geschrieben 25. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 25. Januar 2018 vor 3 Minuten schrieb Graustein: Du meinst zu früh? Sonst macht es ja keinen Sinn, bzw ich wüsste keine Firma, wo 6 Monate vorher zu spät wären (außer bei dualem Studium, Ausbildung usw) Also das hatte ich auf meine "Verfügbarkeit" bezogen, die war einigen Firmen im Vorfeld schon zu spät... Das Problem ist eben, dass 99% der Firmen "ab sofort" angeben. Wie dringend es wirklich ist, kann man als Bewerber gar nicht einschätzen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 25. Januar 2018 Teilen Geschrieben 25. Januar 2018 Oder so Ja, das mit dem ab sofort ist eh "Bullshit", da in vielen Firmen dann der HR Prozess ja auch mal locker 2-3 Monate betragen kann... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 25. Januar 2018 Teilen Geschrieben 25. Januar 2018 (bearbeitet) vor 49 Minuten schrieb Layer8_Problem: Das Problem ist eben, dass 99% der Firmen "ab sofort" angeben. Wie dringend es wirklich ist, kann man als Bewerber gar nicht einschätzen! Normalerweise brauchen die FIrmen wie geschrieben ja schon ein bis zwei Monate fuer den Auswahlprozess und dann hat der potentielle Arbeitnehmer ja normalerweise auch eine Kuendigungsfrist. Insofern finde ich die Aussage das die Verfuegbarkeit in 6 Monaten zu spaet ist schon etwas komisch. Kuiendigungsfristen von 3 Monaten zum Monats- oder gar Quartalsende sind ja durchaus normal. Bearbeitet 25. Januar 2018 von ITegration_DE Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 25. Januar 2018 Teilen Geschrieben 25. Januar 2018 (bearbeitet) Es gibt Unternehmen, die planen extra ein halbes Jahr vorher Stellen für Berufsanfänger ein und Du kannst Dich von da an auf diese Stellen bewerben. Ich habe das auch so gemacht. Ich habe ein halbes Jahr vorher geschaut, wo ich gerne anfangen würde und sobald ich mein Zeugnis der Berufsschule hatte, habe ich die Unterlagen los geschickt. Das IHK-Zeugnis wollte niemand sehen. 1,5 Monate vor Ausbildungsende hatte ich dann 3 Arbeitsverträge vor mir liegen, wovon ich mir das ausgesucht habe, was mich am meisten angesprochen hat. Bearbeitet 25. Januar 2018 von SaJu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bulletproof.Hanno Geschrieben 25. Januar 2018 Teilen Geschrieben 25. Januar 2018 vor 49 Minuten schrieb SaJu: Das IHK-Zeugnis wollte niemand sehen. Okay, witzig wie unterschiedlich das ist, bei mir hat mich nen personaler gefragt, wieso ich die Berufsschulzeugnisse mitgesendet habe Aussage von ihm: "die jucken doch kein" zumal man an nem BS Zeugnis nun wirklich nichts ablesen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fleischmann Geschrieben 25. Januar 2018 Teilen Geschrieben 25. Januar 2018 vor einer Stunde schrieb Bulletproof.Hanno: Okay, witzig wie unterschiedlich das ist, bei mir hat mich nen personaler gefragt, wieso ich die Berufsschulzeugnisse mitgesendet habe Aussage von ihm: "die jucken doch kein" zumal man an nem BS Zeugnis nun wirklich nichts ablesen kann. Kann ich so unterstreichen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 25. Januar 2018 Teilen Geschrieben 25. Januar 2018 vor 6 Stunden schrieb Goulasz: Allerspätestens 3 Monate vor Ausbildungsende. Dann müsstest du dich nämlich Arbeitsuchend melden, wenn du nicht übernommen wirst. Ich zitiere SGB III, §38, Absatz 1: Zitat Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Nichtsdestotrotz empfiehlt sich eine frühzeitige Arbeitssuchendmeldung. Goulasz reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goulasz Geschrieben 25. Januar 2018 Teilen Geschrieben 25. Januar 2018 Ah, danke für die Erleuchtung, @Chief Wiggum. Ich hatte das dann wohl noch falsch im Kopf, da ich nach meiner Ausbildung in einem auf 6 Monate befristeten Arbeitsverhältnis gelandet war und da permanent nachfragte, wie es denn um die Entfristung stünde. Ob das so rechtens war, weiß ich bis heute nicht. Aber ich habe aufgehört, mir da Gedanken drüber zu machen. Gruß, Goulasz Thanks-and-Goodbye reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 25. Januar 2018 Teilen Geschrieben 25. Januar 2018 vor 1 Minute schrieb Goulasz: Ah, danke für die Erleuchtung, Für Erleuchtung bin ich nicht zuständig, mein Spezialgebiet ist der überraschende Paragraphenwurf in den Nacken. jk86, JimTheLion, Albi und 3 Weitere reagierten darauf 1 5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 30. Januar 2018 Teilen Geschrieben 30. Januar 2018 Am 25.1.2018 um 23:03 schrieb Chief Wiggum: mein Spezialgebiet ist der überraschende Paragraphenwurf in den Nacken. **Stellt sich gerade vor wie Chief hinter jemanden steht und ihm ein Paragraphen Symbol in den Nacken wirft** xD Thanks-and-Goodbye reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 30. Januar 2018 Teilen Geschrieben 30. Januar 2018 (bearbeitet) Am 25.1.2018 um 17:43 schrieb Bulletproof.Hanno: ...bei mir hat mich nen personaler gefragt, wieso ich die Berufsschulzeugnisse mitgesendet habe Aussage von ihm: "die jucken doch kein" zumal man an nem BS Zeugnis nun wirklich nichts ablesen kann. Ohne entsprechende Berufsschulnoten wäre ich von meinem Chef nicht eingeladen worden. Irgendetwas musste man schon beilegen, um seine Qualifikation nachzuweisen. ^^ Bearbeitet 30. Januar 2018 von SaJu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 30. Januar 2018 Teilen Geschrieben 30. Januar 2018 Am 1/25/2018 um 15:53 schrieb Goulasz: Allerspätestens 3 Monate vor Ausbildungsende. Dann müsstest du dich nämlich Arbeitsuchend melden, wenn du nicht übernommen wirst. In der Regel ist ja absehbar, ob man die Prüfung besteht oder nicht. Gegen ein "Ich schließe voraussichtlich am [Datum] meine Ausbildung ab" in der Bewerbung ist meiner Einschätzung nach nichts einzuwenden. Das ist so nicht richtig. Ich wusste den konkreten Termin für die mündliche Prüfung zum Beispiel erst zwei Wochen vorher. Bei einer Ausbildung ist das ein bisschen schwierig. Ich habe das mit dem zuständigen Amt damals geklärt. Und es reichte dann, am Tag nach der Prüfung Bescheid zu geben. Wichtig ist in dem Fall aber auch, dass man sich melden MUSS. Auch, wenn man (wie ich) vielleicht 2 Wochen später schon einen neuen Job hat. Da man sonst die Krankenversicherung selbst zahlen müsste, um versichert zu sein. Ich habe meine Bewerbungen im Januar geschrieben. Hatte meine Prüfung im Juli. Habe dann bei den Gesprächen gesagt, dass ich vermutlich im Juni/Juli die Prüfung habe, aber noch keinen konkreten Termin habe. Deshalb haben wir uns als Eintrittsdatum für den 1. August entschieden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 30. Januar 2018 Teilen Geschrieben 30. Januar 2018 Ich habe meine Bewerbungen soweit vorbereitet und am Tag der bestandenen (mündlichen) Prüfung losgeschickt. Aber im Gegensatz zu einer betrieblichen Ausbildung, hatte ich danach eigentlich noch knapp 20 Tage offiziell Anwesenheitspflicht beim Bildungsträger. Ich sage hier eigentlich, weil ich noch vor Ablauf der 20 Tage eine Stelle hatte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 31. Januar 2018 Teilen Geschrieben 31. Januar 2018 Ich hab meine Bewerbungen ein Halbes Jahr vor der Abschlussprüfung oder so mit meinem letzten Jahreszeugnis der Berufsschule geschrieben und halt dazu geschrieben wann ich die Prüfung mache und das ich davon ausgehe sie zu bestehen (natürlich schön formuliert) und hab da auch auf die ersten 3 Bewerbungen 2 Vorstellungsgespräche und dann die Zusage von meinem aktuellen Job bekommen. Vorraussetzung natürlich das man dann wenn man Bestanden hat das IHK Zeugnis vorlegt. Das machen denke ich viele Unternehmen, die jetzt nicht so viel Wert auf den genauen Schnitt deiner Abschlussprüfung legen, sondern denen erstmal nur wichtig ist das du bestehst, dann bekommst du halt den Vertrag mit der Bedinung das er nur unter der Vorraussetzung das die Prüfung bestanden ist, gültig ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Smau Geschrieben 31. Januar 2018 Teilen Geschrieben 31. Januar 2018 Ich schließe mich hier Albi an. Ich habe damals meine Bewerbungen ca. 7 Monate vorher versendet. Prüfungen waren im Februar. Das mit dem Prüfungstermin ist immer unglücklich. Darum wurde das Eintrittsdatum im Vertrag so formuliert: Eintritt 01.03.20XX oder zu jedem früheren Zeitpunkt. Dadurch kann ich am 10.02 oder am 20.02 anfangen. Wenn ein AG dich will ist es ein Klacks das in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Layer8_Problem Geschrieben 31. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 31. Januar 2018 Also ich habe jetzt einige Bewerbungen verschickt und hab schon Einladungen zu Gesprächen bekommen. Soweit ist das ja ganz positiv. Da die Termine während meiner Arbeitszeit angesetzt sind und nach Feierabend inkl. Anfahrt niemand mehr bei den Firmen anzutreffen wäre, hab ich meinen Ausbildungsleiter und gleichzeitigen Chef gefragt, ob ich frei gestellt werde... ...Dann fing er an, das als unbezahlten Urlaub abrechnen zu wollen, wo ich ihn dann auf das Gesetz hingewiesen habe (welches eine Freistellung eigentlich vorsieht). Danach wurde er sauer und hat mir gedroht. Letztendlich wurde mir das zwar gewährt, aber Daumen hoch für das Betriebsklima! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.