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Geschrieben

Hallo,

ich habe gehört das Auszubildende Anspruch auf Bildungsurlaub haben.

Gilt dies auch für Azubis in unserem Bereich oder gibt es Einschränkungen?

Laut dem Dokument: Klick hier haben Arbeitnehmer auch Anspruch auf eine Freistellung, aber gilt dies auch für uns?

Viele Grüße

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Rockerking:

aber gilt dies auch für uns?

Hast du einen Blick in das in deinem Link genannt Gesetz geworfen? §12a verrät dir die Lösung. Und warum kommst du auf die Idee, dass Bildungsurlaub vom Beruf abhängig sein sollte?

Man beachte aber: Bildungsurlaub fällt unter Landesrecht. Was in NRW gilt muss in Bayern nicht gelten.

Geschrieben

Ja, wobei in NRW noch anderes zu beachten ist. Die Kurse müssen in NRW für den Bildungsurlaube anerkannt oder anerkennungsfähig sein. Du hast keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn dein Betrieb weniger als 10 Personen beschäftigt. Und dann gibt es noch so einige Einschränkungen. 

Geschrieben

In NRW kannst du als Azubi Bildungsurlaub NUR für eine politische Weiterbildung beantragen. Was ist daran nicht zu verstehen?

Geschrieben

Ich würde einfach mal mit deinem Betrieb reden, ob er dich für die Zeit eines solchen Kurses freistellen würde, ganz unabhängig vom Thema Bildungsurlaub. Zumal so etwas vermutlich auch gar nicht für einen Bildungsurlaub anerkannt sein wird.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Rockerking:

bezahlen die Freistellung halt nicht.

Dann hilft dir in NRW der Bildungsurlaub nicht weiter. Ein Vorbereitungskurs für die Prüfung hat nichts mit politischer Bildung zu tun - somit nicht berechtigt, es über Bildungsurlaub abzufrühstücken.

Geschrieben

Und nochmal das habe ich verstanden....

aber weiter unten auf dem verlinken Dokument steht das sie ab 50 Personen eine Freistellung zustimmen müssen. Gilt dies auch für Azubis ?

dort finde ich nichts drüber ob nur politisch oder nicht

Geschrieben

Rein aus der juristischen Sicht: Azubis sind keine Arbeitnehmer.

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