Rockerking Geschrieben 1. Februar 2018 Geschrieben 1. Februar 2018 Hallo, ich habe gehört das Auszubildende Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Gilt dies auch für Azubis in unserem Bereich oder gibt es Einschränkungen? Laut dem Dokument: Klick hier haben Arbeitnehmer auch Anspruch auf eine Freistellung, aber gilt dies auch für uns? Viele Grüße Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 1. Februar 2018 Geschrieben 1. Februar 2018 vor einer Stunde schrieb Rockerking: aber gilt dies auch für uns? Hast du einen Blick in das in deinem Link genannt Gesetz geworfen? §12a verrät dir die Lösung. Und warum kommst du auf die Idee, dass Bildungsurlaub vom Beruf abhängig sein sollte? Man beachte aber: Bildungsurlaub fällt unter Landesrecht. Was in NRW gilt muss in Bayern nicht gelten. Zitieren
Rockerking Geschrieben 1. Februar 2018 Autor Geschrieben 1. Februar 2018 Also kann ich die nur für eine politische Weiterbildung nutzen oder wie habe ich das verstanden? danke und viele Grüße Zitieren
Sullidor Geschrieben 1. Februar 2018 Geschrieben 1. Februar 2018 Ja, wobei in NRW noch anderes zu beachten ist. Die Kurse müssen in NRW für den Bildungsurlaube anerkannt oder anerkennungsfähig sein. Du hast keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn dein Betrieb weniger als 10 Personen beschäftigt. Und dann gibt es noch so einige Einschränkungen. Thanks-and-Goodbye reagierte darauf 1 Zitieren
Rockerking Geschrieben 1. Februar 2018 Autor Geschrieben 1. Februar 2018 Wir sind über 50 Personen. also rechtlich würde ich eine Freistellung bekommen oder? aber wahrscheinlich nicht bezahlt oder ? Zitieren
Rockerking Geschrieben 1. Februar 2018 Autor Geschrieben 1. Februar 2018 Ja politisch ist es nicht. Ist ein Kurs für die Vorbereitung auf die Abschluss Prüfung Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 1. Februar 2018 Geschrieben 1. Februar 2018 In NRW kannst du als Azubi Bildungsurlaub NUR für eine politische Weiterbildung beantragen. Was ist daran nicht zu verstehen? Zitieren
Rienne Geschrieben 1. Februar 2018 Geschrieben 1. Februar 2018 Ich würde einfach mal mit deinem Betrieb reden, ob er dich für die Zeit eines solchen Kurses freistellen würde, ganz unabhängig vom Thema Bildungsurlaub. Zumal so etwas vermutlich auch gar nicht für einen Bildungsurlaub anerkannt sein wird. Zitieren
Rockerking Geschrieben 1. Februar 2018 Autor Geschrieben 1. Februar 2018 Ja habe ich den gesagt das ich es nicht verstehe ?! dann hätte ich ja wieder doof gefragt wie es mit dem Vorbereitungskurs aussieht.... Zitieren
Rockerking Geschrieben 1. Februar 2018 Autor Geschrieben 1. Februar 2018 Ja hatte schon nach gefragt, bezahlen die Freistellung halt nicht. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 1. Februar 2018 Geschrieben 1. Februar 2018 vor 1 Minute schrieb Rockerking: bezahlen die Freistellung halt nicht. Dann hilft dir in NRW der Bildungsurlaub nicht weiter. Ein Vorbereitungskurs für die Prüfung hat nichts mit politischer Bildung zu tun - somit nicht berechtigt, es über Bildungsurlaub abzufrühstücken. Zitieren
Rockerking Geschrieben 1. Februar 2018 Autor Geschrieben 1. Februar 2018 Und nochmal das habe ich verstanden.... aber weiter unten auf dem verlinken Dokument steht das sie ab 50 Personen eine Freistellung zustimmen müssen. Gilt dies auch für Azubis ? dort finde ich nichts drüber ob nur politisch oder nicht Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 1. Februar 2018 Geschrieben 1. Februar 2018 Rein aus der juristischen Sicht: Azubis sind keine Arbeitnehmer. Zitieren
Rockerking Geschrieben 1. Februar 2018 Autor Geschrieben 1. Februar 2018 Jutt hab ich verstanden. Kann geschlossen werden Danke! einen schönen Abend wünsche ich noch! Zitieren
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