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Geschrieben

Es gibt so ein paar allgemeine, nicht zusammenhängende Dinge, auf die ich bei Google keine eindeutige Antwort gefunden habe. Deswegen frage ich mal euch - hat sich bisher immer bewährt :D .

- Was passiert mit Urlaubstagen nach bestehen der Prüfung - werden die bei Übernahme angerechnet bzw. was passiert damit wenn ich den Betrieb wechseln sollte? Müssen die dann ausbezahlt werden? 

- Habe ich das Recht auf ein Zwischenzeugnis um mich auf andere Stellen zu bewerben? 

- Würdet ihr mir empfehlen auch nach Stellen zu suchen in denen eine "fremde" Programmiersprache benötigt ist?

 Danke ;) für alle Anregungen dazu

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb PVoss:

Nur, wenn du auch mit der fremden Sprache arbeiten möchtest.

Ja, klar. Hätte ich vielleicht näher erklären sollen. 

Mir geht es eher darum, dass in meiner Sprache in der ich die Ausbildung die ganzen 3 Jahre gearbeitet habe nicht viele Stellen im Umkreis zur Verfügung stehen. Allgemein ist die Sprache weniger verbreitet. 

Ich wollte eigentlich wissen ob es sich lohnt sich auf solche Stellen zu bewerben wenn man die Voraussetzung der Programmiersprachen nicht erfüllt.

Geschrieben (bearbeitet)

1. Wenn du übernommen wirst hängt es vom deinem AG ab. Entweder werden die Urlaubstage 1:1 übernommen, oder werden gekürzt übernommen (da du als Azubi weniger verdienst werden dir die Urlaubstage nicht 1:1 übernommen so war es b ei mir damals). Bei einem AG wechsel werden dir die Urlaubstage ausgezahlt oder du darfst Urlaub machen. Dass dein neuer Betrieb deine alten Urlaubstage übernimmt ist eher unwahrscheinlich.

2. Ja bzw. ich würde sogar einen qualifizierten Arbeitszeugnis beantragen.

3. Ja viele Firmen suchen Idealkandidaten. Manche sind sogar bereit dich neu anzulernen. Natürlich solltest du keine Stellen raussuchen wo sie nach einen Senior X Programmierer suchen und du von X keine Ahnung hast ;)

 

Bearbeitet von Zaroc
Geschrieben
Quote

- Würdet ihr mir empfehlen auch nach Stellen zu suchen in denen eine "fremde" Programmiersprache benötigt ist?

Hatte damals in meiner Ausbildung nur Delphi, C++, PHP und Perl gemacht und mich nach der Ausbildung auf C#-Junior-Stellen beworben, weil mich der Bereich mehr interessiert hatte. War damals kein größeres Problem, beim ersten Vorstellungsgespräch wurde eine kleine Demo-Anwendung in C# verlangt, die ich dann auch einfach zu den anderen Vorstellungsgesprächen mitgenommen hatte. Damit war das dann auch kein Problem mehr, arbeite seit dem .Net-Bereich.

Geschrieben (bearbeitet)

Du hast Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bezüglich der Ausbildung. Somit eine Art Ausbildungszeugnis. Das würde ich mir in jedem Falle ausstellen lassen. Selbst, wenn Du es aktuell nicht benötigst.

Was den Urlaub angeht: Solange Du im gleichen Betrieb bleibst, ist das meist kein großes Ding. Ich kenne das so, dass dann einfach getan wird, als wäre dies ein normales Jahr. Wenn Du wechselst wird es, denke ich, problematischer. Denn rechtlich hast Du natürlich zwei verschiedene Arbeitsverträge mit jeweils eigenen Urlaubsansprüchen. z.B. kann der Anspruch als Azubi größer sein, als der als Fachkraft, usw. Da kann ich Dir leider weniger konkretes zu sagen.

Was das Bewerben auf Stellen mit anderen Sprachen angeht, gilt: Einen Versuch ist es wert. Wenn Du Dich auf eine Senior-Stelle bewirbst, wird es vermutlich eng. Da erwartet man detaillierte Kenntnisse der konkreten Sprache. Bei Junior-Stellen ist man toleranter und gibt den Kollegen eine Chance zur Einarbeitung, sofern es nicht komplett ab vom Schuss ist. Also Beispiel sind Java, C# und C++ relativ austauschbar, während man mit Java-Kenntnissen bei einer SAP-Stelle wohl weniger punkten kann.

Bearbeitet von Errraddicator
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Kane85:

Ist eigentlich eine erneute Probezeit nach der Übernahme gängig bzw. normal?

Ist möglich, aber nicht gerade die feine englische Art.. kann aber natürlich auch zum Vorteil für dich sein. Wenn du noch nichts neues in Aussicht hast und so lange erst mal im Ausbildungsbetrieb weiterarbeiten "musst", bist du für einen potentiellen neuen AG wesentlich flexibler, was den Startzeitpunkt angeht.

Geschrieben

Genauso wie mehrere Zeitarbeitsverträge hintereinander möglich sind,  sind auch mehrere Probezeiten hintereinander möglich.

Ich habe vor meiner Ausbildung 5 Monate Praktikum in meinem Ausbildungsbetrieb gemacht. Während dieser Zeit hatte ich eine zusätzliche "Probezeit" im Vertrag stehen. Dann begann mit der Ausbildungszeit eine neue Probezeit. So hatte ich insgesamt 9 Monate Probezeit, was "normalerweise" nicht erlaubt ist.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Kane85:

Ist eigentlich eine erneute Probezeit nach der Übernahme gängig bzw. normal?

Bei mir gab's eine, weil das in den Standard-Verträgen bei uns so drinsteht und mein Chef keinen neuen machen wollte. War aber im Endeffekt völlig egal, weil das Unternehmen froh war, mich übernehmen zu können.

Zum Thema Arbeitszeugnis: Meines Wissens nach ist der Arbeitgeber / Ausbilder zum Ende der Ausbildung verpflichtet, dir eins auszuhändigen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb arlegermi:

Zum Thema Arbeitszeugnis: Meines Wissens nach ist der Arbeitgeber / Ausbilder zum Ende der Ausbildung verpflichtet, dir eins auszuhändigen.

Hier muss man etwas differenzieren. Ja, der Arbeitgeber muss nach der Beendigung ein Zeugnis ausstellen. Im Arbeitszeugnis muss dann "Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden" enthalten sein. Das sind die Pflichtangaben. Wenn der Azubi zusätzlich Angaben über Verhalten und Leistung im Zeugnis stehen haben möchte, dann muss er selbst aktiv werden und dies verlangen, sofern der Arbeitgeber dies nicht von sich aus schon macht:

Zitat

§ 16 Zeugnis (BBiG)

(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.

(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

 

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb arlegermi:

Bei mir gab's eine, weil das in den Standard-Verträgen bei uns so drinsteht und mein Chef keinen neuen machen wollte.

Stift nehmen, durchstreichen, daneben Datum und Unterschrift. Warum immer so kompliziert?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb arlegermi:

Zum Thema Arbeitszeugnis: Meines Wissens nach ist der Arbeitgeber / Ausbilder zum Ende der Ausbildung verpflichtet, dir eins auszuhändigen.

Das ist mir bekannt. Mir geht es eher darum, dass ich "sofort" eins brauche um es zu meinen Bewerbungen für eine Arbeitsstelle nach der Ausbildung zu verwenden. Ich weiß noch nicht genau ob ich übernommen werde und möchte gerne langsam damit anfangen mich zu bewerben. Nachdem mein Arbeitgeber bisher sehr zufrieden mit mir war, ist so ein Zeugnis womöglich nicht verkehrt als Anlage.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb SaJu:

Ich habe mich auch ohne Zeugnis vom Ausbildungsbetrieb beworben. Die Berufsschulzeugnisse reichen bei Berufsanfängern aus.

Dito, ich hab mich ca. 6 Monate vor der Prüfung beworben einfach mit dem Hinweis das ich meine Abschlussprüfung da und da habe. Ein Arbeitszeugnis hatte ich keins von meiner Ausbildung, das hab ich auch erst 2 Monate nachdem ich schon in der neuen Firma war bekommen, weil mein Ausbilder zwar ein super netter Kerl war aber total verplant wenns um sowas ging und ich ihn ein paar mal per Mail dran erinnern musste das er es endlich fertig macht xD

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