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Geschrieben (bearbeitet)

Bin gestern grundlos zum 31.03. gekündigt worden, unbefristeter Vertrag - meine Überstunden ( an Heiligabend, Weihnachten, Silvester und den anderen Wochenenden) sollen nicht bezahlt werden - O Ton Chef: War ja nur ein paar Mal rauf schauen ....

Grund der Kündigung: Mündlich vom Chef, Administratorenaufgaben sind halt auch Bestandsauswertungen, Umsatzauswertungen etc - das scheint Ihnen ja keinen Spaß zu machen...

 

Was mach ich jetzt am besten?

 

Bin freigestellt, muß ich auf Anrufe reagieren? Darf ich das überhaupt?

 

Anwalt ist hinzugezogen... hab aber erst Freitag einen Termin

>100 Mitarbeiter, betriebsbedingte Kündigung fällt aus - neue Filiale wird eröffnet... , Alleinerziehend, 2 Kids

Bearbeitet von thaga
Ergänzende Angaben
Geschrieben

Das ist genau die Sache, die du mit deinem Anwalt (eventuell vorab in einem Telefonat) klären solltest.

Hier gibt es zwei Positionen: du bist sauer, denkst dir das Götz-von-Berlichingen-Zitat und schaltetst das Firmenhandy aus, weil dich dein AG ja freigestellt hat.

Dagegen ist generelles Bestreben in einem Arbeitsgerichtsverfahren der Erhalt des Arbeitsplatzes - du musst deinem Arbeitgeber deine Arbeitsleistung anbieten, er ist in der Situation, das abzulehnen.

Das ist das Dilemma. Einen fachkundigen (und juristisch sauberen!!!) Rat gibt es nur vom Anwalt.

Geschrieben

Frag deinen Anwalt.

Und falls dir Langweilig ist bis Freitag: https://www.heise.de/resale/artikel/Freistellung-von-Mitarbeitern-1577232.html

Lesen hilft.

Und immer dran denken: Dies ist keine Rechtsberatung. Alles was ich sage ist meine Meinung und muss nicht zwingend den Tatsachen entsprechen.

Das gilt ebenso auch für Links die du im Internet findest.

Geschrieben

Viel erfolg!

 

Wichtig ist der Unterschied zwischen Freistellung (dann kannst du jederzeit wieder zur Arbeit herangezogen werden) und unwiderruflicher Freistellung (hier kann es sich dein Chef nicht einfach anders überlegen.

 

Ich würde eventuell hierfür versuchen bereits vor dem Termin zumindest eine telefonische Auskunft zu bekommen. Nicht das am Ende ein Grund für eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung im Raum steht.

Geschrieben

Betriebsbedingte Kündigung bei über 100 MA und 2 Kids? Gibts da nicht sowas wie eine.Sozialauswahl? Bestimmt nicht erfolgt ...Ab zum Anwalt! 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Arvi:

Betriebsbedingte Kündigung bei über 100 MA und 2 Kids

Sie hat doch geschrieben, dass es keine betriebsbedingte Kündigung ist.

Aber gibt es bei über 100 MA keinen Betriebsrat? Wenn es einen gibt, solltest du dich vielleicht auch mal an diesen wenden.

Geschrieben

Den Anwalt einzuschalten war absolut richtig. Das einzige, was Du im Moment beachten musst, ist, ob die Freistellung wiederruflich oder unwiederruflich ist. In letzterem Fall brauchst Du IMHO (theoretisch) nicht auf Anrufe zu reagieren.

Geschrieben

Was hast du schriftlich? Kündigung, Freistellung, Stundenzettel mit den Überstunden, ...?

Dein Anwalt hat dir hoffentlich erste Hinweise zum Verhalten direkt am Telefon gegeben und nicht bis Freitag vertröstet? Wenn du keine solche Hinweise bekommen hast/bekommst: schaue dich nach einem Anwalt um, der dir sofort ein Verhalten empfiehlt!

Geschrieben

Sowas ist immer blöd.

 

Die Frage ist danach, sollte es alles für dich gut ablaufen.
Willst du da dann überhaupt noch arbeiten ?
Wird dir dein Arbeitgeber die "Hölle heiß" machen wollen
und dich somit rausekeln ??

Das sind Tatsachen die du in betracht ziehen solltest, was danach passieren wird.

 

In so einer Situation zu stecken ist richtig blöd gelaufen

Von mir aus auch ein viel Glück :)

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Zaiko10:

Die Frage ist danach, sollte es alles für dich gut ablaufen.

Willst du da dann überhaupt noch arbeiten ?
Wird dir dein Arbeitgeber die "Hölle heiß" machen wollen
und dich somit rausekeln ??

Normalerweise läuft es doch eh darauf hinaus, das man sich auf einen Vergleich (gutes Zeugnis plus Abfindung gegen Rücknahme der Klage) einigt, weil beide Seiten kein besonderes Interesse mehr haben, das Arbeitsverhältnis länger als nötig fortzusetzen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb thaga:

schriftlich hab ich die Kündigung mit der Freistellung ... Grund der Kündigung ist nicht angegeben....

Wenn es keine Kündigung aus betrieblichen Gründen ist, steht meiner Erfahrung nach nie ein Grund in der Kündigung, da man der Gegenseite ansonsten nur unnötige Angriffsfläche bieten würde. Aber spätestens wenn Deine Anwältin die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht hat, muss der AG die Hosen runterlassen und sagen, warum Dir gekündigt wurde.

Ich spreche da aus einer gewissen Erfahrung. Ich habe das Spielchen schon 3x mitgemacht - unfreiwilligerweise versteht sich ;-)

BTW: Ist die Freistellung unwiederruflich?

Bearbeitet von Systemlord
Geschrieben

Falls ein Betriebsrat vorhanden sein sollte, gilt das hier:

Zitat

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat oder Personalrat – falls vorhanden – vor dem Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß anhören (§ 102 BetrVG, § 79 BPersVG). In Sonderfällen bedarf er sogar der Zustimmung des Betriebsrates (§ 103 BetrVG).

 

Geschrieben (bearbeitet)

Falls du außerhalb der Probezeit warst, gilt außerdem KSchG §1 (1), (2). Erklärt im Endeffekt ab wann eine Kündigung im Allgemeinen rechtsunwirksam ist (z.B. sozial ungerechtfertigt) und was dazu gehört. Ich entnehme dem, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt und damit auch unwirksam ist, wenn keine Gründe angegeben sind oder keine betrieblichen Erfordernisse vorliegen. 

Auf die von dir mitgegebenen Informationen bezogen, ohne Rücksicht auf eventuelle Tarifverträge, Betriebsräte o.Ä. bedeutet dies im Endeffekt, dass deine Kündigung rechtsunwirksam ist, da sowohl keine Gründe vorliegen als auch keine betrieblichen Erfordernisse.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html

Ich kann mich aber allen anderen anschließen und halte es für die beste Lösung alles im Detail mit deinem Anwalt zu klären. 

Bearbeitet von OkiDoki

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