Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb 20millionmilestohope:

Kann jemand die Musterlösung veröffentlichen? 

Der Begriff "Urheberrecht" in Verbindung mit "Nutzungsrechten" scheint dir unbekannt zu sein. Übernimmst du die Anwaltskosten für den Fall, dass der Boardbetreiber vom Rechteinhaber der Prüfungsunterlagen zur Rechenschaft gezogen wird?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Chief Wiggum:

Der Begriff "Urheberrecht" in Verbindung mit "Nutzungsrechten" scheint dir unbekannt zu sein. Übernimmst du die Anwaltskosten für den Fall, dass der Boardbetreiber vom Rechteinhaber der Prüfungsunterlagen zur Rechenschaft gezogen wird?

Abweichende oder unklare Lösungen, die in der Google Umfrage des anderen Thread unzureichend geklärt wurden, zur Verfügung stellen, sollte kein Problem sein, wenn man auf seine Formulierung achtet. Also krieg dich ein. 

Geschrieben
Am 6.4.2018 um 13:12 schrieb david.peterson:

Soweit ich weiß sowohl als auch. Du bekommst ein Schreiben nach Hause und eines geht auch an die Firma!

Also bei mir kam das alles in die Firma und ich habe meine Ausfertigung dann vom Chef bekommen.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb 6Jrm:

Zufäliig München?

Niederbayern, wobei es dort auch große Unterschiede gibt. Ich hatte das Ergebnis letzte Woche schon, viele aus meiner Klasse haben's noch gar nicht.

Geschrieben
2 minutes ago, Revtic said:

Niederbayern, wobei es dort auch große Unterschiede gibt. Ich hatte das Ergebnis letzte Woche schon, viele aus meiner Klasse haben's noch gar nicht.

Oh man ich habe das Gefühl alle Regionen haben Sie schon, außer München. :(

Sollte man nicht eh vor den Ergebnissen noch eine Teilnahmebestätigung bekommen?

Geschrieben

Sowas gibt es nicht @Hohlkopf. Die Zwischenprüfung als Fachinformatiker hat ja auch sonst keinerlei Bedeutung. Gibt Ausbildungsberufe, wo das anders ist und das Ergebnis auch ein Teil der Abschlussnote ausmacht und somit zumindest auch auf dem Abschlusszeugnis auftaucht. Von daher ist es glaube ich auch sehr unterschiedlich bei den Jobcentern/Arbeitsagenturen, ob FISI/FIAE Umschüler z.B. wirklich eine Präme bekommen für die Zwischenprüfung - es gibt ja so gesehen auch kein Durchfallen bzw. Bestehen.

Geschrieben
Am 10.4.2018 um 11:30 schrieb Rienne:

Sowas gibt es nicht @Hohlkopf. Die Zwischenprüfung als Fachinformatiker hat ja auch sonst keinerlei Bedeutung. Gibt Ausbildungsberufe, wo das anders ist und das Ergebnis auch ein Teil der Abschlussnote ausmacht und somit zumindest auch auf dem Abschlusszeugnis auftaucht. Von daher ist es glaube ich auch sehr unterschiedlich bei den Jobcentern/Arbeitsagenturen, ob FISI/FIAE Umschüler z.B. wirklich eine Präme bekommen für die Zwischenprüfung - es gibt ja so gesehen auch kein Durchfallen bzw. Bestehen.

hallöle - da gibt es wenig spielraum. die gesetzliche regelung ist eindeutig - eine von der ihk anerkannte zwischenprüfung. ob benotet oder wie auch immer ist nicht relevant. das ist bei den diversen beteiligten nicht immer sauber angekommen. aber der anspruch ist eindeutig ("unsere" beteiligten faseln auch irgendwas von 50% - ist aber tinneff - bei der fiae/fisi zwitscherprüfung ist die teilnahme = anspruch auf prämie. seltsam. ist aber so ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Stunden schrieb CodeMonkey7:

da gibt es wenig spielraum. die gesetzliche regelung ist eindeutig - eine von der ihk anerkannte zwischenprüfung.

1. Nicht alle Umschüler schreiben auch tatsächlich die Zwischemprüfung der IHK

2. Arbeitsagenturen und ähnliche Einrichtungen interpretieren solche gesetzlichen Vorgaben sehr frei und lehnen nichtsdestotrotz oftmals (ohne Nachweise) erst einmal ab. Selber schon oft genug miterlebt und mehrfach wegen diverser Willkür Widerspruch einlegen müssen. Und viele machen sich oftmals gar nicht diese Mühe, sondern nehmen es so hin.

3. So eindeutig sind Gesetze dann meistens leider doch nicht. Wie schon geschrieben,  wird da viel interpretiert. Nicht umsonst wird immer wieder geklagt und es gibt immer wieder unterschiedliche Urteile zu sehr ähnlichen Sachverhalten.

Im Gesetz selber steht auch nur

Zitat

[..]nach Bestehen einer in diesen Vorschriften geregelten Zwischenprüfung eine Prämie von 1 000 Euro [..]

Nun ist die Frage bei einer ungewerteten Prüfung, die sich diejenigen, die zahlen sollen, stellen: Teilnahme = Bestehen oder ist die ZP erst mit erfolgreicher AP bestanden oder gibt es dann gar kein Bestehen?

Nicht umsonst heißt es: Recht haben und recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. ;)

Bearbeitet von Rienne

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...