fisiazubi01 Geschrieben 6. März 2018 Teilen Geschrieben 6. März 2018 Hallo zusammen, kurze Info zu meinem Betrieb: Dienstleister Betriebsgröße: ca. 1200 Ich bin JAV Mitglied und Azubi im 3. Lehrjahr und mir wurde vorhin mitgeteilt, dass die unbefristete Übernahme vom Arbeitgeber abgelehnt wird. Als Begründung wurde angegeben, dass man alle Azubis gleich behandeln wolle (es besteht ein Tarifvertrag in dem Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Prüfung 1 unbefristetes Jahr zusteht) und die Personalabteilung ja auf jeden Fall versucht die Auszubildenden nach der Prüfung im Unternehmen unterzubringen (tatsächlich in ich würde sagen über 80% der Fällen ist das auch so). Ich selbst bin davon sowieso nicht betroffen, da ich mein Jahr nach der Ausbildung in der IT bleiben darf. Da wir ein so großes Unternehmen sind, könnte ich auch theoretisch unbefristet eingestellt werden - nur darf ich mir keine Abteilung aussuchen und es wäre nicht das erste mal, dass ein IT-ler in eine Abteilung wie Kundenservice landet (wegen eben dem Pochen auf die unbefristete Stelle). Es war ein Einzelgespräch mit der Leiterin der Fachabteilung: Personalentwicklung. Sie hat auch den obigen Fall nochmal "beiläufig erwähnt" mit den Worten, ja es gab mal einen Fall, da hat ein Azubi auf die unbefristete Stelle gepocht und das ging nicht gut. Nun, denkt ihr es macht Sinn dagegen vor zu gehen? Denn rechtens ist das ja nicht.. und für mich fühlte sich das kurz an wie eine Drohung. Ich möchte aber auch gleichzeitig nicht wirklich dagegen vorgehen, da ich befürchte, dass ich durch mein Engagement nach einem Jahr "rausgeworfen" werde. Trotzdem tun mir die anderen JAV Mitglieder leid, die sich vielleicht dadurch einschüchtern lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 6. März 2018 Teilen Geschrieben 6. März 2018 vor 6 Minuten schrieb fisiazubi01: es besteht ein Tarifvertrag in dem Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Prüfung 1 unbefristetes Jahr zusteht Du meinst wohl befristet. ^^ Wie du schon selber schreibst, hast du zwar als JAV-Mitglied ein Anrecht auf unbefristete Übernahme nach deiner Ausbildung, aber darfst dir nicht aussuchen wo du eingesetzt wirst. Es darf nur nichts absolut fachfremdes sein. Ob du das riskieren möchtest, weiß ich nicht. Ansonsten würde ich mich an deiner Stelle eher noch einmal an den Betriebsrat und/oder einen Juristen wenden und das Ganze mit denen abklären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t0pi Geschrieben 6. März 2018 Teilen Geschrieben 6. März 2018 In einer Zeit in der Gleichstellung in allen Belangen immer erwartet wird willst du besser gestellt werden als andere Azubis in dem Betrieb? So klingt es gerade. Seid doch froh das euch das 1. Jahr zusteht...ich kenne Betriebe die ihre Azubis nach der Prüfung 2x einen 1 Jahres Vertrag gegeben haben als quasi "neu Probezeit" und es gibt genug Betriebe die ihre Azubis bis zur Prüfung zappeln lassen...und es gibt leider genug blauäugige Azubis die danach dann aufeinmal auf der Straße sitzen weil ihnen immer gesagt wurde das passt schon und nach der Prüfung: Und tschüß... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 6. März 2018 Teilen Geschrieben 6. März 2018 @t0pi gesetzlich ist es nunmal so, dass er ein Anrecht darauf hat. Wieso sollte er es dann nicht auch beanspruchen? Das ist genauso wie die ganze Diskussion hier im Forum über diese Bonuszahlung, die Umschüler bei bestandener Prüfung bekommen können: Wenn man ein Anrecht darauf hat, möchte man es auch wahrnehmen. Oder etwa nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fisiazubi01 Geschrieben 6. März 2018 Autor Teilen Geschrieben 6. März 2018 @Rienne Ja sorry, meinte befristet. Ja denke ich spreche mal mit unserem Betriebsrat, ob die darüber überhaupt Kenntnis haben. @t0pi Nun, man geht doch auch so bei Betriebratsmitgliedern vor, eben aus dem Grund, dass der AN geschützt werden soll, da er sich für seine Rechte einsetzt, das hat doch nichts mit Gleichberechtigung zutun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hitami Geschrieben 6. März 2018 Teilen Geschrieben 6. März 2018 Dann verstößt der AG eben gegen das Gesetz, dass JAV Mitglieder unbefristet übernommen werden müssen.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 6. März 2018 Teilen Geschrieben 6. März 2018 Für mich hört es sich auch nach einer Drohung an. Mögliche Wege: Jahresvertrag annehmen gute Stellung & nach 1 Jahr Entfristung: alles gut gute Stellung und Ende nach 1 Jahr: auf das Gesetz verweisen... (wenn du diesen Weg gehen willst, kläre es mit einem Anwalt ab, ob das so möglich ist!) auf unbefristete Übernahme mit guter Stelle hoffen wechseln (nach einer solchen Drohung meine Präferenz) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hitami Geschrieben 6. März 2018 Teilen Geschrieben 6. März 2018 (bearbeitet) Gerade eben schrieb allesweg: wechseln (nach einer solchen Drohung meine Präferenz) *aber trotzdem zunächst die Stelle annehmen, so lang kein anderer Arbeitsvertrag unterschrieben ist. (Als Betriebsratsmitglied und ehemaliger JAV rollen sich mir bei dem Verhalten des AG die Fußnägel hoch..) Was sagt denn der/euer BR dazu? Bearbeitet 6. März 2018 von Hitami allesweg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 6. März 2018 Teilen Geschrieben 6. März 2018 Das bedeutet, du hast ein Angebot auf 1 Jahr befristet in der IT zu bleiben (schriftlich) oder du riskierst eine unbefristete Übernahme als "was-auch-immer-dem-AG-gefällt"? Ich würde mich beraten lassen: was passiert wenn du erst einmal den befristeten Vertrag annimmst und dann auf Entfristung klagst, da du rein rechtlich unbefristet übernommen werden müsstest ob sich dein AG ggf. auf dünnem Eis bewegt indem er dir einerseits ein Angebot für die Abteilung deiner Wahl unterbreitet (allerdings befristet) oder dir latent droht dich in den Support zu stecken wenn du das Angebot nicht genau so annimmst. IMHO müsste man sich schon die Frage gefallen lassen warum er unbefristet in eine andere Ableitung müsste. Was sagt den der große Bruder der JAV dazu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fisiazubi01 Geschrieben 6. März 2018 Autor Teilen Geschrieben 6. März 2018 Vielen Dank für die Ratschläge, ich spreche heute Nachmittag mit unserem BR und gebe ein Update. Für mich scheint es am besten zu sein, auf jeden Fall erst mal den Jahresvertrag anzunehmen und dann ggf. auf Entfristung zu bestehen. Aber ich vermute, dass es dafür nun auch Fristen gibt, an die ich mich halten muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 6. März 2018 Teilen Geschrieben 6. März 2018 vor 3 Minuten schrieb fisiazubi01: Für mich scheint es am besten zu sein, auf jeden Fall erst mal den Jahresvertrag anzunehmen und dann ggf. auf Entfristung zu bestehen. Aber ich vermute, dass es dafür nun auch Fristen gibt, an die ich mich halten muss. Ich konnte dazu folgendes finden: Zitat Das Recht auf unbefristete Beschäftigung endet auch nicht, wenn man nach der Ausbildung zunächst einen befristeten Vertrag unterschreibt. In dem Fall sollte der Arbeitgeber über das Weiterbestehen des gesetzlichen Anspruches auf eine unbefristete Stelle noch einmal schriftlich informiert werden. Ansonsten gilt eigentlich nur, dass du halt in den 3 Moanten vor der Beendigung deiner Ausbildung die unbefristete Übernahme schriftlich einfordern solltest/musst. Es kann auch von Vorteil sein, erst kurz vor der Prüfung diese Forderung zu stellen, damit dem AG gar keine Zeit bleibt ggf. Ausreden zu suchen für die Nichteinhaltung dieser Regelung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fisiazubi01 Geschrieben 6. März 2018 Autor Teilen Geschrieben 6. März 2018 vor 6 Minuten schrieb Rienne: Ansonsten gilt eigentlich nur, dass du halt in den 3 Moanten vor der Beendigung deiner Ausbildung die unbefristete Übernahme schriftlich einfordern solltest/musst. Und ab da geht wohl der Stein ins Rollen.. Ich könnte mich auch wiederwählen lassen, dann habe ich ja keine Fristen vor dem Ausbildungsende mehr, sondern erst innerhalb des 1 Jahresvertrages. Aber so langsam habe ich das Gefühl, mein AG findet schon einen Weg mich in eine andere Fachfremde Abteilung zu schieben, sie habens ja schonmal hinbekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 6. März 2018 Teilen Geschrieben 6. März 2018 vor 6 Minuten schrieb fisiazubi01: Aber so langsam habe ich das Gefühl, mein AG findet schon einen Weg mich in eine andere Fachfremde Abteilung zu schieben, sie habens ja schonmal hinbekommen. Klar wird er eine Weg finden, wo ein Wille ist jemanden loszuwerden/rauszumobben... ist auch ein Weg. Und wenn er es über zermürbung versuchen möchte, musst du für dich sagen "bis hier und nicht weiter" und dann eben gehen. Anders gefragt, was hast du zu verlieren? Nimm erst einmal das befristete Angebot an und versuch es über den Klageweg, wenn du überhaupt länger dort bleiben möchtest. Falls er dich fachfremd einsetzt, such dir was Neues. Wenn in deinem Arbeitsvertrag nicht explizit drin steht dass du (z.B) als Mitarbeiter Einkauf eingestellt bist, sonder nur als "Bürokaufmann" kann dir der Chef auch jede andere Aufgabe zuweisen (z.B. Buchhaltung), auch wenn du das nicht machen möchtest. Was ich damit sagen will: Nur weil du dich vielleicht jetzt unbefristet in die IT Abteilung klagst, heißt es nicht dass er dich dort lassen muss. Du kannst eigentlich nur einknicken und auf die Gnade des AG hoffen oder dich auf die Hinterbeine stellen und auf das Arbeitsrecht hoffen. Verloren hast du bei beidem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xDooodLe Geschrieben 7. März 2018 Teilen Geschrieben 7. März 2018 Hallo fisiazubi01, ich war in fast der gleichen Situation und habe schon ein JAV-Seminar hinter mir. Was ich dir aus meiner Erfahrung sagen kann ist, dass - dein AG dich unbefristet einstellen muss, sobald du schon einmal als JAV aktiv geworden bist - du nur in eine andere Abteilung versetzt werden kannst wenn in der IT keine Stelle frei ist. - du innerhalb von 3 Monaten vor Ende der Ausbildung einen schriftlichen Antrag auf eine unbefristete Übernahme stellen musst (falls gewünscht) Klar führt es, wenn du dich gegen den AG wehrst, zu Unstimmigkeiten. Aber als JAV ist das eben Berufsrisiko. Klär am besten mal ab ob nach der Ausbildung noch eine Stelle in der IT frei ist. Sollte das der Fall sein, müssen sie dich meines Wissens dort einstellen. Ich finde das teilweise so lächerlich wie Betriebe mit ihren Azubis umgehen. Vor allem dann noch mit der JAV. Alles ist gut, solange du nach deren Nase tanzt. Aber sobald du dich wehrst ists vorbei. Da wird dann schon mal auf einen unerfahrenen Jugendlichen eingeprügelt. Die wissen genau, dass dann viele einfach Angst haben sich zu wehren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 7. März 2018 Teilen Geschrieben 7. März 2018 vor 9 Minuten schrieb xDooodLe: Klär am besten mal ab ob nach der Ausbildung noch eine Stelle in der IT frei ist. Es hat doch die Aussage, dass er ein Jahr befristet in der IT-Abteilung übernommen wird. Daraus resultiert ja eigentlich, dass auch eine entsprechende Stelle frei zu sein scheint, oder etwa nicht? vor 11 Minuten schrieb xDooodLe: Was ich dir aus meiner Erfahrung sagen kann ist, dass - dein AG dich unbefristet einstellen muss, sobald du schon einmal als JAV aktiv geworden bist Soweit ich weiß, gilt das nur, wenn du max. ein Jahr vor Beendigung der Ausbildung aus der JAV-Tätigkeit ausgeschieden bist (§78a (3) ): Zitat Betriebsverfassungsgesetz§ 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen. (2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats endet. (4) Der Arbeitgeber kann spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen, 1. festzustellen, dass ein Arbeitsverhältnis nach Absatz 2 oder 3 nicht begründet wird, oder 2. das bereits nach Absatz 2 oder 3 begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind der Betriebsrat, die Bordvertretung, der Seebetriebsrat, bei Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung auch diese Beteiligte. (5) Die Absätze 2 bis 4 finden unabhängig davon Anwendung, ob der Arbeitgeber seiner Mitteilungspflicht nach Absatz 1 nachgekommen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fisiazubi01 Geschrieben 13. März 2018 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2018 So kurzes Update: BR weiß von der Vorgehensweise, kann aber nichts dagegen machen, da das Unternehmen sich dazu entschlossen hat, so vorzugehen und sich mit dem Schreiben rechtlich abzusichern. Das Unternehmen nimmt die 1-2 Klagen in Kauf, wenn es dafür jährlich 5 unbefristete Anstellungen vermeiden kann. Dagegen klagen kann man sicherlich und auch sicherlich erfolgreich, aber als FiSi im Kundenservice zu sitzen ist für mich nicht zielführend. Somit warte ich ab und trinke meinen Tee - mal schauen was nach meinem befristetem Jahr passiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 13. März 2018 Teilen Geschrieben 13. März 2018 Bei so einem AG & BR verstärkt sich die Gewichtung hin zu meiner oben bereits genannten Präferenz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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