ItHurtsWhenIP Geschrieben 9. April 2018 Geschrieben 9. April 2018 Ich habe Ende des Monats meine schriftliche Abschlussprüfung und aufgrund einer psychischen Erkrankung ab der Hälfte der Ausbildung öfter gefehlt (v.a. in der Schule). Meine Prüfungseinladung mit Zulassung wurde mir bereits zugeschickt und unterschrieben. Ich habe mir jetzt allerdings eine Grippe eingefangen und bin wahrscheinlich nochmal 5 Tage krank. Können diese Krankheitstage meine Zulassung noch beeinflussen wenn sie schon erfolgt ist? Bin mir da einfach etwas unsicher...
25baller Geschrieben 9. April 2018 Geschrieben 9. April 2018 Und du fragst nicht bei deiner zuständigen IHK, weil ...?
ItHurtsWhenIP Geschrieben 9. April 2018 Autor Geschrieben 9. April 2018 Gerade eben schrieb 25baller: Und du fragst nicht bei deiner zuständigen IHK, weil ...? .. ich schlafende Hunde nicht unbedingt wecken wollte? afo reagierte darauf 1
Rienne Geschrieben 9. April 2018 Geschrieben 9. April 2018 Soweit ich weiß, ist die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht an eine "Anwesenheitsquote" gebunden. Es gibt ja auch Prüflinge, die ihre Ausbildung nur in Teilzeit absolvieren. Also z.B. nur 20h/Woche, trotzdem nach 3 Jahren an der Prüfung teilnehmen. Wenn du eine betriebliche Ausbildung machst, meldet dich ja dein Betrieb zur Prüfung an. Lediglich das zählt! Und wenn du angemeldet bist und eine Einladung zur Prüfung bekommen hast, sollte eigentlich alles geritzt sein; selbst wenn du jetzt bis zum Prüfungstag krank geschrieben sein solltest.
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