pantrtxp Geschrieben 19. April 2018 Teilen Geschrieben 19. April 2018 Hallo Zusammen, da ich keine Berufschule habe, hoffe ich dass ihr mir helfen könnt. Ich habe damals in meinem Projektantrag unter "Anhang", bestimmte Dinge aufgelistet z.B. eine Testplanung. Davon habe ich jetzt allerdings doch nicht alle erstellt/erstellen müssen, dafür habe ich jedoch einiges anderes (mehr). Kann man da einfach etwas abweichen, oder muss ich das irgendwo erwähnen? zumal ich im Antrag nichts von Quellcode im Anhang erwähnt hatte, mir aber in der Bewilligung des Antrags gesagt wurde, dass ich Code mit angeben muss. Schon mal danke im voraus. Mit sonnigen Grüßen, Pantrtxp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Byteschubser Geschrieben 19. April 2018 Teilen Geschrieben 19. April 2018 Würde mich auch interessieren. Habe in dem Projektantrag eine Kundendoku angegeben, die ich allerdings nicht wie geplant umsetzen kann. Gibt einem die IHK in dieser Hinsicht etwas Gestaltungsspielraum? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RubberDog Geschrieben 19. April 2018 Teilen Geschrieben 19. April 2018 "Planung ist das ersetzen von Zufall durch den Irrtum." Klingt dumm, ist aber häufig so. Planungen ändern sich, und das ist auch der IHK bewusst. Erklärt in der Doku kurz, warum ihr in der Umsetzung vom Antrag / der Planung abweicht, und im Normalfall ist dann alles gut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pantrtxp Geschrieben 20. April 2018 Autor Teilen Geschrieben 20. April 2018 Danke, werde ich so machen. ich habe allerdings zusätzlich in meiner Genehmigung mit Auflage als Auflage stehen: "Pflichtenheft / Fachkonzept auf mindestens 5 Seiten dokumentiert." Mein Pflichtenheft umfasst allerdings bei weitem keine 5 Seiten (zzt. eine). Muss/Soll ich mir da jetzt irgendwas aus den Fingern saugen um das bestmöglich zu strecken? Finde ich irgendwie sinnfrei. Aber "Nichtbeachtung folgender Hinweise / Auflagen führt zu einer deutlichen Abwertung der Arbeit." macht mich etwas fragwürdig ob es nicht doch sein muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RubberDog Geschrieben 20. April 2018 Teilen Geschrieben 20. April 2018 vor 8 Minuten schrieb pantrtxp: Mein Pflichtenheft umfasst allerdings bei weitem keine 5 Seiten (zzt. eine). Muss/Soll ich mir da jetzt irgendwas aus den Fingern saugen um das bestmöglich zu strecken? Finde ich irgendwie sinnfrei. Das solltest du direkt mit deiner IHK abklären, eine sichere Antwort wird dir hier niemand geben können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pantrtxp Geschrieben 20. April 2018 Autor Teilen Geschrieben 20. April 2018 alles klar, ich ruf mal an Trotzdem danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Layer-8 Geschrieben 24. April 2018 Teilen Geschrieben 24. April 2018 Und hast Du eine Antwort darauf bekommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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