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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe heute meine Abschlussprüfung im Schriftlichen teil abgelegt. Meine fragen sind:

1. Prüfungszeit = Arbeitszeit ? 

2. Ergänzung zu frage 1. inklusive Pause und / oder Anreise ? 

3. Wie ist die Freistellung bei über 18 Jährige geregelt ? 

4. Könnt ihr mir hierfür ggf. mit Gesetze und texten dies beantworten? 

 

Zu meiner Person:

25 Jahre 

Prüfungszeit Verlängerung á 50% (insg. 360 min bzw 6 std)

Insgesamt 30 min Pause 

Anwesend 07:45 Uhr -14:26 Uhr 

 

Vielen dank im voraus !

Geschrieben

Du bist doch nicht erst seit gestern in deinem Betrieb, wenn du heute deine Abschlussprüfung geschrieben hast.

Was hat der denn gesagt? Hat der verlangt, dass du heute noch arbeiten gehst? Hast du überhaupt vorher nachgefragt? Vieles (was von Vorteil für den Azubi ist) liegt auch im Ermessen deines Betriebes. Gibt z.B. Unternehmen, die machen keinen Unterschied zwischen Minderjährigen und Volljährigen und stellen einfach jeden Azubi für den Tag vor der Prüfung und den Tag nach der Prüfung frei.

Rein vom Gesetz her, müsstest du nach der Prüfung noch in den Betrieb:

Zitat

Auch wenn du nach der Prüfung lieber etwas anderes machen würdest - wie bei dem Besuch der Berufsschule kann es sein, dass du nach der Prüfung wieder im Ausbildungsbetrieb erscheinen musst.

Quelle: https://www.aubi-plus.de/ausbildung/freistellung/

Allerdings wäre die Frage ja, was die Konsequenzen sind, wenn der Betrieb darauf bestanden hat, dass du arbeiten gehst, du aber nach der Prüfung nicht erschienen bist.

Kündigen kann der Betrieb dich ja nicht, in spätestens zwei Monaten bist du ja vermutlich auch mit der Ausbildung fertig. Und wenn der jetzt schon so streng ist, würde ich mir dreimal überlegen, ob ich nach der Ausbildung dort bleiben wollen würde, sofern er denn überhaupt plant einen zu übernehmen.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb IT-Guard:

Ob ich danach noch in den betrieb hätte müssen und was sich alles in die Arbeitszeit Rechnet. Bei einem über 18 Jährigen ! 

Ja, hättest du gemusst (wenn Volljährig). Es sei denn, der Chef gibt dir den ganzen Tag frei.
Anrechnung auf die Arbeitszeit ist die gesamte Prüfungsdauer + Wegzeit vom Ort der Prüfung zur Firma.

Das ist, was §15 Berufsbildungsgesetz sagt und die gängige Auslegung.
Nachzulesen z.B. hier und hier (Das SSL-Cert der IHK Hannover ist seit ner Woche abgelaufen. Ein mal mit Profis...).

Geschrieben (bearbeitet)

Zu meiner Person:
18+
Prüfungszeit Normal ( 90 + 90 + 60 )
Bayern
Unverkürzte Ausbildung

Ich musste nicht mehr in den Betrieb und wurde sogar auf Dienstbefreiung 2 Tage freigestellt, vor der Prüfung :)
Die Zeit habe ich auch gut genutzt um mich auf die Prüfung vorzubereiten.

Soweit ich weiß, bist du am Tag der Prüfung aber generell freigestellt.
Hier von der IHK-Hannover, dies sollte aber generell gelten.
https://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/pruefungen/freistellung-fuer-pruefungen.html
 

Bearbeitet von Marcel_
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Marcel_:

Soweit ich weiß, bist du am Tag der Prüfung aber generell freigestellt.
Hier von der IHK-Hannover, dies sollte aber generell gelten.
https://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/pruefungen/freistellung-fuer-pruefungen.html
 

Nein, eben nicht. Steht sogar in deinem Link, den ich 2 Posts darüber auch schon hab.
Generell freigestellt nur bei unter 18-jährigen, was in den wenigsten Fällen zutreffen wird.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb RubberDog:

Nein, eben nicht. Steht sogar in deinem Link, den ich 2 Posts darüber auch schon hab.
Generell freigestellt nur bei unter 18-jährigen, was in den wenigsten Fällen zutreffen wird.

"Das Berufsbildungsgesetz legt für alle Auszubildenden - ohne Rücksicht auf ihr Lebensalter - fest:"
"
Für die Zeit der Freistellung ist dem Auszubildenden die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen."

Geschrieben
Zitat

Für Jugendliche werden diese Grundsätze durch das Jugendarbeitsschutzgesetz noch erweitert:

  • Zusätzlich muss der Ausbildungsbetrieb den Jugendlichen an dem Arbeitstag freistellen, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. Diese Freistellung wird mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Auch für diesen Tag muss die Ausbildungsvergütung fortgezahlt werden.

 Da steht übersetzt:

ALLE Azubis sind für die Zeit der Prüfung bezahlt freizustellen, und alle Azubis unter 18 müssen danach nicht mehr in den Betreib.

Nicht nur das lesen was dir gerade passt...

Ich persönlich würde meine Azubi an dem Tag aber gar nicht sehen wollen, egal wie es lief, der ist doch eh zu nichts mehr zu gebrauchen...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Maniska:

 Da steht übersetzt:

ALLE Azubis sind für die Zeit der Prüfung bezahlt freizustellen, und alle Azubis unter 18 müssen danach nicht mehr in den Betreib.

Nicht nur das lesen was dir gerade passt...

Ich persönlich würde meine Azubi an dem Tag aber gar nicht sehen wollen, egal wie es lief, der ist doch eh zu nichts mehr zu gebrauchen...

Für Jugendliche werden diese Grundsätze durch das Jugendarbeitsschutzgesetz noch erweitert:

  • Zusätzlich muss der Ausbildungsbetrieb den Jugendlichen an dem Arbeitstag freistellen, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. Diese Freistellung wird mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Auch für diesen Tag muss die Ausbildungsvergütung fortgezahlt werden.

In diesem Fall geht es um 25.04.2018. Ich beziehe mich auf den Tag der Prüfung selbst, den 26.04.2018.

Der für meine Aussage relevante Text ist:

Das Berufsbildungsgesetz legt für alle Auszubildenden - ohne Rücksicht auf ihr Lebensalter - fest:

  • Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Prüfungen in diesem Sinne sind die im Rahmen der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgesehenen Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen und Wiederholungsprüfungen.
  • Für die Zeit der Freistellung ist dem Auszubildenden die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen.


Da gebe ich dir absolut recht, ich würde meine Azubis ebenso für die Tage vor der Prüfung in diesem Fall, Montag, Dienstag und den Tag selbst komplett freistellen, trägt nur Positiv zum Betriebsklima bei. Was wiederum die Chancen erhöht meinen Azubi übernehmen zu können / das er von mir übernommen werden möchte.

Bearbeitet von Marcel_
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Marcel_:

"Das Berufsbildungsgesetz legt für alle Auszubildenden - ohne Rücksicht auf ihr Lebensalter - fest:"
"
Für die Zeit der Freistellung ist dem Auszubildenden die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen."

Ja, und die Freistellung gilt genau für den Zeitraum der Prüfung. Nicht davor, nicht danach. Da darf der Chef (bei ü18) verlangen, dass der Azubi noch im Betrieb ist und arbeitet.

Eine generelle Freistellung für den ganzen Tag gibt es bei ü18 einfach nicht.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb RubberDog:

Ja, und die Freistellung gilt genau für den Zeitraum der Prüfung. Nicht davor, nicht danach. Da darf der Chef (bei ü18) verlangen, dass der Azubi noch im Betrieb ist und arbeitet.

Eine generelle Freistellung für den ganzen Tag gibt es bei ü18 einfach nicht.

Ich habe mich oben falsch ausgedrückt mit "am Tag der Prüfung freigestellt" das stimmt ich wollte eig. klären "Prüfungszeit = Arbeitszeit"

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