Whiz-zarD Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 vor 12 Minuten schrieb Crash2001: "Damals" heißt zwischen 2002 und 2005. Und da war es definitiv NICHT so, dass die Zwischenprüfung sich an den Lerninhalten des ersten Lehrjahres orientierte, sondern noch die komplette Ausbildung abdeckte. Die Ausbildungsordnung und der Ausbildungsrahmenplan stammen aus dem Jahr 1997. Also selbst 2002 war es so... ? Das sind auch Standardklauseln, die du in jeder Verordnung einer Ausbildung findest, die eine Zwischenprüfung besitzt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 Jedes Bundesland hat für die Berufsschulen andere Lehrpläne. Uns wurde bei der Zwischenprüfung von den Lehrern gesagt, dass man nicht alles aus der Zwischenprüfung vermitteln kann, weil in jedem Bundesland der Lehrplan anders sei und andere Dinge vorausgesetzt werden. Deshalb ist es eher unwahrscheinlich darin eine 1 schaffen zu können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 Das Problem im Betrieb ist, dass bei mehreren Azubis pro Lehrjahr einen vernünftigen Durchlauf schaffen muss, dann kommt halt einer am Anfang in den Einkauf, einer in den Verkauf... (Gehört zum FiSi/FiAe auch dazu), bzw einer zum Netzwerker, einer zum Storagemensch, Einsatzplanung/Dispo (im Systremhaus). Entweder habe ich einen Azubi pro Lehrjahr, dann kann ich den relativ linear durchjagen, oder ich habe mehrere und schaue dann lieber, dass in jedem Bereich ein Azubi pro Lehrjahr sitzt, oder ich überlege mir eine andere Art der Verteilung... Wenn es blöd läuft war einer der Azubis bis zur ZP noch nicht im Einkauf, das Thema kam in der BS noch nicht dran weil es zwar (fiktiv) bis Ende 2. LJ durch genommen sein muss, aber erst für nach der ZP eingeplant war. Der Lehrplan für die Schule gibt nur vor, welche Themengebiete in welchen LJ gemacht werden sollen, nicht aber die Reihenfolge. Dementsprechend kann man Mitte des Schuljahres gar nicht alles abprüfen weil man nie wissen kann welche Schule die Themen in welcher Reihenfolge lehren. Abgesehen davon ist die ZP mit ein wenig lernen und gesundem Menschenverstand locker auch mit "sehr gut" zu absolvieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 vor einer Stunde schrieb Maniska: Abgesehen davon ist die ZP mit ein wenig lernen und gesundem Menschenverstand locker auch mit "sehr gut" zu absolvieren. Kann es sein, dass Du nur die Zwischenprüfung von Baden-Württemberg kennst, wo es eine separate Prüfung in Deutschland gibt und sowieso alle Schulen "einen" Lehrplan haben? Bei den anderen Bundesländen kann z.B. Subnetting im 1. Lehrjahr oder dem 3. Lehrjahr dran kommen, wo ich mich auch gewundert habe, weil man Netzwerktechnik schlecht ohne dieses Verständnis umsetzen kann. Wenn man das dann auf Bundesebene betrachtet, wundert es mich nicht, dass "außerhalb von Ba-Wü" sich die Azubis schlecht auf die Zwischenprüfung vorbereitet fühlen. Das gilt nämlich für alle Fächer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 Dass BaWü da sein eigenes Süppchen (mit Maultaschen) kocht ist mir bewusst. Da es aber auch sehr schwer ist zur Vorbereitung auf die Prüfung an die aus BaWü heranzukommen, hatte ich die Bundeseinheitlichen zum Lernen. Da war es egal ob BaWü oder "Rest" schwer waren die alle nicht. Nichts desto trotz bin ich, auch aus den von dir genannten Gründen der Meinung, dass es gerade in IT Berufen nicht zielführend sein würde die ZP in die Endnote mit einfließen zu lassen. Ob man jetzt mit Netzwerktechnik, Datenbanken oder Servern anfängt, einer ist immer der Mops. Wenn weder in der Firma (weil im betrieblichen Durchlaufplan noch nicht vorgesehen) noch in der Schule (weil erst später im Lehrplan) ein Thema behandelt wurde ist das eben blöd. Dann muss sich Azubi seinen Rahmenlehrplan mal selbst anschauen und gucken was er noch nicht kann. Muss er auch wenn der Betrieb Mist ist. EIn bisschen Eigenverantwortung kann ich auch von einem Azubi erwarten. Ich sage nicht, dass das System gut ist, darum geht es aber auch gar nicht. Es geht in erster Linie darum, dass es "schon immer" so war, dass die ZP eben alle Themengebiete abdecken konnte und sich nicht an den Rahmenlehrplan gehalten hat. Und dass sie "noch nie" in die Abschlussnote mit eingeflossen ist, genau aus diesem Grund. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 vor 35 Minuten schrieb SaJu: Kann es sein, dass Du nur die Zwischenprüfung von Baden-Württemberg kennst, wo es eine separate Prüfung in Deutschland gibt und sowieso alle Schulen "einen" Lehrplan haben? Auch für Baden-Württemberg gilt der Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan aber offenbar scheinen die es aber besser auf die Reihe zu bekommen. vor 5 Minuten schrieb Maniska: Ich sage nicht, dass das System gut ist, darum geht es aber auch gar nicht. Es geht in erster Linie darum, dass es "schon immer" so war, dass die ZP eben alle Themengebiete abdecken konnte und sich nicht an den Rahmenlehrplan gehalten hat. Und dass sie "noch nie" in die Abschlussnote mit eingeflossen ist, genau aus diesem Grund. Nein, das ist nicht der Grund. Die Zwischenprüfung dient einzig und allein dafür, den Kenntnisstand eines Azubis zu überprüfen. Es soll überprüft werden, ob er das gelernte schon beherrscht und wo noch Verbesserungsbedarf besteht aber wenn ich mir das so alles durchlese, dann hängt der Haussegen in der Fachinformatikerausbildung aber gewaltig schief. Komisch, dass es in anderen Berufen weitaus besser funktioniert, obwohl der Fachinformatiker nicht mal ein Exot ist, denn in der Ausbildungsordnung sind die selben Klauseln enthalten, wie in jeder anderen Ausbildung auch. Wie gesagt, in vielen Berufen geht man inzwischen zu einer geteilten Abschlussprüfung, weil man den Wasserkopf in der Abschlussprüfung minimieren möchte, denn wozu sollen in der Abschlussprüfung weiterhin noch Grundlagen abgefragt werden, wenn der Azubi dies schon seit dem 1. Lehrjahr können muss? In der Schule muss man ja auch nicht auf ein Neues das Alphabet aufsagen oder aufschreiben, wie viel Zentimeter nun ein Meter hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 vor 16 Minuten schrieb Whiz-zarD: Wie gesagt, in vielen Berufen geht man inzwischen zu einer geteilten Abschlussprüfung, weil man den Wasserkopf in der Abschlussprüfung minimieren möchte, denn wozu sollen in der Abschlussprüfung weiterhin noch Grundlagen abgefragt werden, wenn der Azubi dies schon seit dem 1. Lehrjahr können muss? In der Schule muss man ja auch nicht auf ein Neues das Alphabet aufsagen oder aufschreiben, wie viel Zentimeter nun ein Meter hat. Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Welche Grundlagen sollen es denn sein? Datenbanken? Netzwerk? Administration? Skripten? ...? Du kannst in der FI Ausbildung an so vielen Stellen anfangen, was soll dann die Richtige sein? Es ist ja nicht Sinn der Sache einen Azubi auf die ZP vorzubereiten, sondern auf die AP und "Welt da draußen". Soll ich nach den Grundlagen Netzwerk aufhören, weil ich dem Azubi ja noch zig andere Sachen rudimentär für die ZP zeigen sollte? Bei einem Schreiner kann ich in der ZP wunderbar prüfen ob er die Grundlagen im Umgang mit seinem Werkstoff Holz beherrscht und darauf aufbauen kann, genau wie in vielen anderen Handwerksberufen. Im kaufmännischen Bereich ist das aber nicht so einfach, da es viele Mögliche Anfänge gibt und jeder Ansatz richtig ist. Für die "Gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung" müsste der Ausbildungsberuf vom Bundesinstitut für Berufsbildung überarbeitet werden. Die haben, zumindest in den letzten 10 Jahren, hauptsächlich Handwerksberufe überarbeitet. Die einzigen "Änderungen" bei kaufmännischen Berufen waren wohl kleine Änderungen an der Benennung oder Verschiebung des Fokus. Wenn die Azubis und Betriebe lernen würden die ZP als das zu sehen was sie ist: Indikator was der Azubi kann und was nicht, und sich nicht an der Note aufge*len würden, wäre schon viel geholfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 (bearbeitet) vor 29 Minuten schrieb Maniska: Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Welche Grundlagen sollen es denn sein? Steht doch alles im Ausbildungsrahmenplan: Zitat Fachrichtung Anwendungsentwicklung 1. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a, 4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme, 4.3 Anwendungssoftware, 5.3 Installieren und Konfigurieren zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d, 2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f und g, zu vermitteln. (3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.5 kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d, 5.2 Programmiertechniken, 6.1 Analyse und Design, Lernziele d und e, 6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g, 6.4 Testverfahren, Lernziele a, b und d, zu vermitteln. (4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absätzen 1 bis 3 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur, 1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g, 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 1.4 Umweltschutz, 2.2 betriebliche Organisation, Lernziele a bis c, 3.1 Informieren und Kommunizieren, 3.2 Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g, 3.3 Teamarbeit zu vermitteln. Lest euch doch mal den Ausbildungsrahmenplan durch. Da steht alles drinnen ... Habt ihr euch den jemals während eurer Ausbildung mal angeschaut? Da werden die Richt- und Groblernziele aufgeführt. Wie aus diesen Lernzielen dann das Feinlernziel abgeleitet wird, damit es zur Firma passt und wie der Ausbilder die Lernziele kontrollieren kann, liegt dann in der Hand der Firma. Nehmen wir z.B. "5.2 Programmiertechniken" "5.2 Programmiertechniken" ist das Richtlernziel. Schaut man dann weiter. findet man dann unter diesem Richtlernziel folgende Groblernziele: Zitat a) prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen unterscheiden b) Programmierlogik und Programmiermethoden anwenden c) Anwenden in einer Makro- oder Programmiersprache erstellen Das ist das, was der Azubi lernen soll. Nun könnten diese Groblernziele auch von Firma zu Firma unterschiedlich sein. So können also z.B. unterschiedliche Programmiersprachen zum Einsatz kommen. In Firma A wird Java verwendet und in Firma B C#. Also wird man als Objektorientierte Sprache in Firma A Java nehmen und in Firma B C#. vor 29 Minuten schrieb Maniska: Für die "Gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung" müsste der Ausbildungsberuf vom Bundesinstitut für Berufsbildung überarbeitet werden. Die haben, zumindest in den letzten 10 Jahren, hauptsächlich Handwerksberufe überarbeitet. Die einzigen "Änderungen" bei kaufmännischen Berufen waren wohl kleine Änderungen an der Benennung oder Verschiebung des Fokus. Die kaufmännischen Berufe waren die ersten, die die gestreckte Prüfung bekamen und das ist schon einige Jahre her. Bearbeitet 8. Mai 2018 von Whiz-zarD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 vor 22 Minuten schrieb Whiz-zarD: Die kaufmännischen Berufe waren die ersten, die die gestreckte Prüfung bekamen und das ist schon einige Jahre her. Dann nenne mir bitte wenigsten einen. Ich finde nur Aussagen wie: Zitat Das Ableisten der Zwischenprüfung ist zwar Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilzunehmen, allerdings fließt die Note der Zwischenprüfung nicht in die Abschlussnote ein. Quelle http://www.ausbildung.net/ausbildungsverlauf/allgemein/zwischenpruefung.html oder Zitat Die Zwischenprüfung dient der Feststellung Ihres aktuellen Wissensstandes. Das Ergebnis zählt daher nicht zur Abschlussprüfung. Quelle: https://www.ihk-aka.de/faq#n299 Das einzige was ich gefunden habe war das hier: Zitat Jetzt legen viele Azubis – vor allem in Metall- und Elektroberufen – eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen ab. Die Zwischenprüfung entfällt. Quelle: http://www.azubi-azubine.de/pruefungen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 (bearbeitet) Bei den Kaufleuten ist es wohl noch ein bisschen anders, als bei den Handwerksberufen. Siehe z.B. Kaufmann im Einzelhandel: https://www.gesetze-im-internet.de/verkehkflausbv/VerkEHKflAusbV.pdf Dort findet nach 12 Monaten eine Zwischenprüfung statt (§10) Und Teil A der Abschlussprüfung dann nach 24 Monaten (§20) Das haben sie wohl wieder geändert. Das war mir auch neu. Mir war dies geläufig: http://www.abschlusspruefung.de/abschlusspruefung-kaufmann-im-einzelhandel/ Dort steht ebenfalls drinnen, dass die Zwischenprüfung abgeschafft wurde aber das scheint nicht mehr aktuell zu sein. Bearbeitet 8. Mai 2018 von Whiz-zarD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 Die Überarbeitung des Ausbildungsberufs vom Fachinformatiker wurde schon für letztes Jahr angekündigt, aber leider wurde das noch nicht richtig umgesetzt. Ich bin auch gespannt, was da neues raus kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Colamann Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 vor 7 Stunden schrieb Whiz-zarD: (1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten (2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten (3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten (4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten Merkste was? Die Angaben sind zwar für's erste Jahr, aber nehmen wir mal an, sie wären für's zweite. Die Zwischenprüfung findet ca. 4-7 Monate nach Beginn des Ausbildungsjahres statt. Wo ist der Azubi da gerade laut obigem Plan? Das könnte man natürlich ohne weiteres beheben, indem man die Prüfung, z.B. bei Streckung der Abschlußprüfung auf zwei Teilprüfungen, ans Ende des Jahres verlegt. Ich finde es übrigens bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit hier erwartet wird, daß Azubis von sich aus in die Rahmenpläne gucken. Bis zu meinen Ausbilderkurs wußte ich nicht mal, daß es die gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 (bearbeitet) vor 54 Minuten schrieb Colamann: Ich finde es übrigens bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit hier erwartet wird, daß Azubis von sich aus in die Rahmenpläne gucken. Bis zu meinen Ausbilderkurs wußte ich nicht mal, daß es die gibt. Dann lief was schief in deiner Ausbildung. Der Betrieb soll den Azubi den Ausbildungsrahmenplan und den betrieblichen Ausbildungsplan zur Verfügung stellen. vor 54 Minuten schrieb Colamann: Merkste was? Die Angaben sind zwar für's erste Jahr, aber nehmen wir mal an, sie wären für's zweite. Die Zwischenprüfung findet ca. 4-7 Monate nach Beginn des Ausbildungsjahres statt. Wo ist der Azubi da gerade laut obigem Plan? Ich weiß zwar nicht, was sonst noch bei deiner Ausbildung schief lief aber in der Regel findet die Zwischenprüfung in der Mitte des 2. Lehrjahres statt. Also genug Zeit, das erste Lehrjahr abzudecken. Bearbeitet 8. Mai 2018 von Whiz-zarD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Colamann Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 @Whiz-zarD Deswegen schrieb ich ja "nehmen wir an, sie wären für das zweite". Denn der Plan für das zweite Jahr wird genauso flexibel aussehen. Und zu irgendeinem Zeitpunkt dann vorauszusetzen, daß bis jetzt genau das und das gemacht wurde, paßt meines Erachtens nicht zu der flexiblen Themengestaltung. 3-5 Monate Thema X und 2-4 Monate Thema Y zu machen bedeutet aus meiner Sicht, daß 3 bzw. 2 Monate das Minimum sind, und man den Rest nutzen kann, um nach Bedarf der Firma Schwerpunkte zu setzen. Verstehe ich dich richtig, daß du meinst, in der ZP geht es ums erste Ausbildungsjahr? Wie gesagt, in meiner kamen z.B. massig Marketingthemen dran. Markt- und Kundenbeziehungen ist ein Bereich, der laut Plan 50/50 im 2. und 3. Ausbildungsjahr passiert. Bei mir komplett nach der ZP. @schief laufen: Hat auch so gut geklappt Aber die Sache ist ein Bißchen doof. Es steht quasi in einem Buch geschrieben, daß der Ausbildungsbetrieb die Pflicht hat, dem Azubi zu sagen, daß es das Buch gibt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz, verstehst du? Das komische ist, die Ausbildung war durchaus strukturiert, und der Betrieb hat auch durchaus Ansprüche an die eigene Ausbildungsqualität gestellt. Rechenzentrum der Uni halt, das bedingt eine gewisse Affinität zum Thema Lehre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 (bearbeitet) vor 38 Minuten schrieb Colamann: @Whiz-zarD Deswegen schrieb ich ja "nehmen wir an, sie wären für das zweite". Denn der Plan für das zweite Jahr wird genauso flexibel aussehen. Und zu irgendeinem Zeitpunkt dann vorauszusetzen, daß bis jetzt genau das und das gemacht wurde, paßt meines Erachtens nicht zu der flexiblen Themengestaltung. 3-5 Monate Thema X und 2-4 Monate Thema Y zu machen bedeutet aus meiner Sicht, daß 3 bzw. 2 Monate das Minimum sind, und man den Rest nutzen kann, um nach Bedarf der Firma Schwerpunkte zu setzen. Wenn du tatsächlich den Ausbilderschein haben solltest, dann bist du doch im Bilde, was in der Ausbildungsordnung drinnen steht: Zitat Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in Anlage 1 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Sprich, in der Zwischenprüfung wird das geprüft, was im 1. Lehrjahr gelehrt werden soll. Da die Zwischenprüfung im Mitte des 2. Lehrjahr stattfindet, hat man also genug Zeit, die Themen aus dem 1. Lehrjahr zu lehren. Das zweite Lehrjahr bleibt unberührt. vor 38 Minuten schrieb Colamann: Verstehe ich dich richtig, daß du meinst, in der ZP geht es ums erste Ausbildungsjahr? Wie gesagt, in meiner kamen z.B. massig Marketingthemen dran. Markt- und Kundenbeziehungen ist ein Bereich, der laut Plan 50/50 im 2. und 3. Ausbildungsjahr passiert. Bei mir komplett nach der ZP. Marketing ist ein Teil des 1. Lehrjahres: Zitat 1. Ausbildungsjahr (2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d, 2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f und g, zu vermitteln. Zitat 2.4 Markt- und Kundenbeziehungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) [...] c) Kunden unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundeninteressen berücksichtigen [...] f) an Marketing- und Verkaufsförderungsmaßnahmen mitwirken g) Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen und apropos voraussetzen, dass ein Azubi sich mit dem Ausbildungsrahmenplan auseinandersetzt: Das ist ebenfalls Teil der Ausbildung: Zitat 1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) a) rechtliche Vorschriften zur Berufsausbildung erläutern, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis erklären b) die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen Wie gesagt, keine Ahnung, was bei dir schief lief aber es liest sich nun mal so, als hätte man dich nicht gut ausgebildet bzw. dich nicht gut darauf hingewiesen. Und btw. ich habe ebenfalls den Ausbilderschein. Bearbeitet 8. Mai 2018 von Whiz-zarD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 vor 1 Stunde schrieb Colamann: Ich finde es übrigens bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit hier erwartet wird, daß Azubis von sich aus in die Rahmenpläne gucken. Bis zu meinen Ausbilderkurs wußte ich nicht mal, daß es die gibt. Und ich finde es immer wieder bemerkenswert wie blauäugig und ahnungslos manche Azubis durch ihre Ausbildung gehen, wo doch auch immer wieder gesagt wird, dass die Ausbildung auch zu Eigenintiative erziehen soll. Und ja, ich sehe es als selbstverständlich an, dass jeder Azubi vor seiner Abschlussprüfung mal die Rahmenpläne angeschaut haben sollte. Zumal dann in der schriftlichen Prüfung auch weniger böses Erwachen stattfinden würde, da die IHK, meiner Erfahrung nach, eigentlich nie etwas verlangt, was nicht auch im Rahmenlehrplan erwähnt wird! Sich über seine Rechte und Pflichten zu erkundigen, kann übrigens nie schaden; nicht nur in Hinsicht auf eine Ausbildung. Ich musste mich auch selber erkundigen, was ich noch für finanzielle Zuschüsse während meiner Ausbildung bekommen kann und wo ich wie einen Antrag auf BAB stelle. Da kam auch niemand auf mich zu und hat gesagt: "Hey! Du hast Kinder und bekommst nicht allzuviel Ausbildungsvergütung, stell doch nen Antrag auf BAB." Whiz-zarD reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Colamann Geschrieben 8. Mai 2018 Teilen Geschrieben 8. Mai 2018 Also ich habe tatsächlich den Ausbilderschein Allerdings vor sieben Jahren im dritten Ausbildungsjahr gemacht (Angebot der BS), und dann nie wieder benutzt. Deshalb weiß ich auch nicht mehr auswendig, was in den Rahmenlehrplänen und Ausbildungsrahmenplänen steht. Ich habe gerade noch mal ordentlich gewälzt, und ihr habt Recht. Was die Ausbildung angeht, die war in der Technik sehr gut. Allerdings wurde der kaufmännische Teil als "das macht man in der Schule, weil die IHK den Beruf aus irgendeinem Grund als kaufmännisch einsortiert" abgetan. Die Uni hat ja auch nicht wirklich eine kaufmännische Herangehensweise an das Leben. Ich hatte persönlich die selbe Einstellung dazu, daher habe ich auch nicht aufbegehrt. Zur Abschlußprüfung war es kein Problem, die Inhalte nur aus der Schule mitzunehmen. Ich glaube euch gern, daß das für euch total normal ist, sich damit auseinander zu setzen. Aber ich wiederhole mich: Wenn man nicht auf dem Schirm hat, daß es da was gibt, dann ist es beliebig schwer, darauf zu kommen, daß man danach suchen sollte. Wenn das so weiter geht, komme ich gleich noch zu Platos Allegorie der Höhle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 9. Mai 2018 Teilen Geschrieben 9. Mai 2018 vor 8 Stunden schrieb Colamann: Also ich habe tatsächlich den Ausbilderschein Allerdings vor sieben Jahren im dritten Ausbildungsjahr gemacht (Angebot der BS), und dann nie wieder benutzt. Was eigentlich hätte gar nicht gehen können, sofern du nicht schon vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen und Berufserfahrung hattest. Ansonsten fehlte dir die fachliche Eignung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 9. Mai 2018 Teilen Geschrieben 9. Mai 2018 vor einer Stunde schrieb Whiz-zarD: Was eigentlich hätte gar nicht gehen können, sofern du nicht schon vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen und Berufserfahrung hattest. Ansonsten fehlte dir die fachliche Eignung. Dieser Kurs wird auch viele Studenten während dem Bachelor angeboten, diese dürften auch nicht die nötige fachliche Eignung haben, können den Schein aber trotzdem machen. Und jetzt? Dass viele Ausbilderscheine das Papier nicht wert sind auf dem sie gedruckt wurden ist doch nichts Neues? Wenn der Ausbilderschein ein Garant für eine gute Ausbildung wäre, dürfte es hier im Forum keine Beiträge a la "ich koch nur Kaffee" "ich lern hier nix" "Bammel vor der Prüfung, weil bekomme nichts erklärt" geben. Im Ausbildungsplan steht übrignes auch das hier: Zitat Änderungen des Zeitumfanges und des Zeitablaufes aus betrieblich oder schulisch bedingten Gründen oder aus Gründen die durch die Person des/der Auszubildende(n) sind bleiben vorbehalten Heißt also eigentlich auch nichts anderes als dass der Ausbildungsplan eine Richtlinie ist, an die man sich "im Einzelfall" nicht halten muss. Damit sind wir wieder an dem Punkt, dass bis zur AP alles vermittelt sein muss, aber der zeitliche Ablauf jedem selbst überlassen ist. Gründe warum man die Ausbildung nicht "nach Plan" macht, gibt es im Zweifelsfall zu Hauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 9. Mai 2018 Teilen Geschrieben 9. Mai 2018 vor 12 Stunden schrieb Whiz-zarD: Dann lief was schief in deiner Ausbildung. Der Betrieb soll den Azubi den Ausbildungsrahmenplan und den betrieblichen Ausbildungsplan zur Verfügung stellen.[...] Und jetzt mal ehrlich - in wie viel % der FI-Ausbildungen wird das wirklich gemacht? Da kann man doch oftmals schon froh sein, wenn man überhaupt was ausgebildet wird und nicht nur als billige Arbeitskraft ausgenutzt wird. Natürlich ist das nicht richtig so, aber solange sich das zu viele Azubis gefallen lassen, wird sich daran auch nichts daran ändern, dass die Ausbildungsbetriebe ihren PFlichten oftmals einfach nicht nachkommen. vor 12 Stunden schrieb Whiz-zarD: Ich weiß zwar nicht, was sonst noch bei deiner Ausbildung schief lief aber in der Regel findet die Zwischenprüfung in der Mitte des 2. Lehrjahres statt. Also genug Zeit, das erste Lehrjahr abzudecken. ...wenn man denn entsprechend im Betrieb auch ausgebildet wird und die Sachen entsprechend vermittelt wurde. vor 10 Stunden schrieb Whiz-zarD: [...] Und btw. ich habe ebenfalls den Ausbilderschein. vor einer Stunde schrieb Whiz-zarD: Was eigentlich hätte gar nicht gehen können, sofern du nicht schon vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen und Berufserfahrung hattest. Ansonsten fehlte dir die fachliche Eignung. Du verwechselst hier etwas. Die Ausbildungsbefähigung haben grundsätzlich alle, die auch die AdA-Prüfung bestanden haben. Die Ausbildungsberechtigung bekommen nur die, die auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium vorweisen können und deren Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder HWK sowie alle anderen Kammern) eingetragen ist. Nur wer eine Ausbildungsbefähigung und Ausbildungsberechtigung hat, ist somit in Deutschland als Ausbilder/Ausbilderin anerkannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Colamann Geschrieben 9. Mai 2018 Teilen Geschrieben 9. Mai 2018 vor 2 Stunden schrieb Whiz-zarD: Was eigentlich hätte gar nicht gehen können, sofern du nicht schon vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen und Berufserfahrung hattest. Ansonsten fehlte dir die fachliche Eignung. Ich durfte vor meinem Abschluß nicht ausbilden. Für die Prüfung braucht man den aber noch nicht. Ich habe es auch so gelernt, daß die zitierte "fachliche Eignung" die Kombination aus beruflichen Qualifikationen und pädagogisch-rechtlichen Qualifikationen ist. Die BQ weißt man durch den Abschluß in Berufsausbildung bzw. Studium nach, die PRQ durch die Prüfung gemäß AEVO. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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