niklassi196 Geschrieben 1. Mai 2018 Teilen Geschrieben 1. Mai 2018 Hallo zusammen, ich habe letzte Tage meine Projektdokumentation bei der IHK Essen hochgeladen und bin doch mittlerweile am verzweifeln. Für das Abschlussprojekt war ein Zeitrahmen von 70 Std. vorgegeben, allerdings habe ich 72 Std. eingetragen, da ich unvorhersehbare Funktionen noch umsetzen musste und mich in ein Framework einarbeiten musste, was vorher nicht so ganz eingeplant war. Wisst ihr evtl., wie das bei der IHK Essen eine Zeitüberschriftung (2 Stunden) bewertet wird? Punktabzug oder gar nicht bestanden? ? Schönen Gruß, Niklas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cortez Geschrieben 1. Mai 2018 Teilen Geschrieben 1. Mai 2018 Es hängt von deinen Prüfern ab. Die haben das letzte Wort. vor einer Stunde schrieb niklassi196: da ich unvorhersehbare Funktionen noch umsetzen musste und mich in ein Framework einarbeiten musste, was vorher nicht so ganz eingeplant war. Ich hoffe du hast das so nicht geschrieben. Du kannst dich auf jeden Fall, auf ein paar unangenehme Fragen einstellen. Wenn du erwähnt hast das du dich noch in ein Framework einarbeiten musstest, kommen noch ein paar hinzu, z.B. Kennt sich noch wer in dem Unternehmen mit dem Framework aus? Und was passiert wenn Sie gehen? Warum waren die zusätzlichen Funktionen nicht vorhersehbar? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RubberDog Geschrieben 1. Mai 2018 Teilen Geschrieben 1. Mai 2018 vor 1 Stunde schrieb niklassi196: Wisst ihr evtl., wie das bei der IHK Essen eine Zeitüberschriftung (2 Stunden) bewertet wird? Punktabzug oder gar nicht bestanden? Spontan konnte ich für die IHK Essen im Merkblatt nur folgendes finden; "Die vorgegebene Zeitplanung ist unbedingt einzuhalten." Bei einigen IHKs führt das, laut den veröffentlichten Dokumenten, zum sofortigen nicht-bestehen. Da du das aber ja eingetragen hast, daher mit Sicherheit auch irgendwie begründet hast, solltest du jetzt hoffen dass dein Prüfungsausschuss sich nicht daran aufhängt und / oder unangenehme Fragen wie die Beispiele von cortez auf dich zukommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
niklassi196 Geschrieben 1. Mai 2018 Autor Teilen Geschrieben 1. Mai 2018 Ja habe das natürlich in der Dokumentation begründet. Eine Mitteilung darüber erhalte ich auch dann per Post oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 1. Mai 2018 Teilen Geschrieben 1. Mai 2018 §15 Abs.1 Satz 2 ITKTAusbV: Zitat in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in insgesamt höchstens 70 Stunden für die Projektarbeit D.h. die Projektarbeit darf nicht länger als 70 Stunden dauern. Wenn du angibst, du hast 72 Stunden benötigt, würdest du in der Theorie durchfallen. Ob dies allerdings so ist, kann dir nur der Prüfungsausschuss sagen. Ich persönlich hätte die zwei Stunden verschwiegen. Die IHK will doch, dass man dort betrügt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
niklassi196 Geschrieben 1. Mai 2018 Autor Teilen Geschrieben 1. Mai 2018 Ja wollte es eigentlich noch abändern, hatte es dann aber nicht mehr auf dem Schirm und am Ende dann vergessen.. Ist doch zum ? Kann man den Prüfungsausschuss kontaktieren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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