Gurki Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 Hallo zusammen, ich hatte vor kurzem noch mal ein Mitarbeitergespräch, wo ich auch auf das Gehalt nochmal (letztes Jahr gab es eine Erhöhung) zu sprechen kam, da mir eine gestaffelte Erhöhung letztes Jahr verwehrt wurde. Ob ich nun (endlich) auf mein Wunschgehalt komme, weiß ich noch nicht. Wurde erstmal so vermerkt. Sollte es aber dazu nicht kommen, würde ich mich gerne auf dem Arbeitsmarkt etwas umsehen und gucken wo ich Gehaltstechnisch hinkommen könnte. Ich habe im Grunde nur "Just for Fun" bzw. mit einem kleinen Hintergedanken, nach einem Zwischenzeugnis gefragt. Laut PM kam aber nur folgende Antwort: "ein Zwischenzeugnisanspruch besteht nur, wenn ein Mitarbeiter sich anderweitig bewerben möchte oder ein Aufgaben/Stellenwechsel oder ein Vorgesetztenwechsel ansteht." Nun ist die Frage ob ich dazu Stellung beziehen sollte oder das einfach nur so hinnehmen soll. Ich kann mich ja auch ohne den Wisch bewerben. Mein kleiner Hintergedanke mit der Frage nach dem Zwischenzeugnis war, zu zeigen, dass ich auch gewillt bin mich umzuschauen (sollte es mit dem Gehalt nicht klappen). Aussprechen wollte ich es aber eben noch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 Tzz, wenn man das nicht jedes Jahr macht, dann sollte sich da HR nicht querstellen. Aber rechtlich gesehen scheint es korrekt zu sein (link). Ich würde daher schreiben. "Aufgrund der noch immer unklaren Situation bezüglich der adäquaten Gehaltsanpassung möchte ich Sie bitten mir ein Zwischenzeugnis auszustellen und mir damit die Gelegenheit geben den Arbeitsmarkt zu sondieren. Vielen Dank für rasche Bearbeitung". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 (bearbeitet) Trifft eventuell einer dieser Punkte zu? Als "berechtigtes Interesse" oder auch "triftiger Grund" gilt üblicherweise ein mehrjähriges Arbeitsverhältnis ohne Mitarbeiterbeurteilung, ein Wechsel des direkten Vorgesetzten, ein Wechsel des Arbeitnehmers in eine andere Abteilung, eine deutliche Veränderung der Arbeitsaufgaben am momentanen Arbeitsplatz, eine Beförderung mit neuen Verantwortlichkeiten, eine bevorstehende Elternzeit, eine längere unbezahlte berufliche Auszeit (Sabbatical, mehrmonatiger Urlaub, Zweitstudium, Vollzeitweiterbildung), ein Auslandseinsatz für die Firma, eine arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitige Kündigung (auch ein Aufhebungsvertrag) und eine bevorstehende Entlassung wegen Umstrukturierung, Firmenübernahme oder Insolvenz der Firma. Sollte eins davon zutreffen, hast du ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis. Ansonsten nur, wenn du dich anderweitig bewerben möchtest. Sollte also nichts davon zutreffen, würde ich da nicht weiter drauf eingehen. Könnte halt negativ aufgenommen werden und wenn die sich schon so stur stellen... Bearbeitet 2. Mai 2018 von Crash2001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 vor 2 Minuten schrieb Crash2001: Könnte halt negativ aufgenommen werden und wenn die sich schon so stur stellen... Stimmt. Aber wenn er eh schon danach gefragt hat, dann ist es doch eh klar ... insofern spielt es keine Rolle mehr aus meiner Sicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 Wann hast du dein letztes Zeugnis bekommen? (Wie) wurde die Gehaltserhöhung begründet? Reicht diese Begründung nicht aus? Ergaben sich aus dem MA-Gespräch keine Änderungen deiner Aufgaben? Oder wann haben diese sich geändert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 (bearbeitet) Da schon alles gesagt wurde, würde ich hier anderweitig kurz nachhaken. Da es thematisch passt, aber keinen eigenen Thread rechtfertigt: Ist ein Zwischenzeugnis überhaupt relevant bei einer Bewerbung aus einer festen Position heraus? Wird es nicht eher negativ, denn positiv ausgelegt? Stichwort: Soll der MA vielleicht weggelobt werden? Bei allen Gesprächen, die ich aus einer aktuellen Position hatte, wurde ein fehlendes Zwischenzeugnis nie angesprochen. Allen war bewusst, dass es keins geben kann. Und wenn sich bei mir jemand bewirbt, dann wird auch nicht nach einem Zwischenzeugnis gefragt. Klar, wenn man 20 Jahre irgendwo beschäftigt ist, hilft das Arbeitszeugnis des vorherigen AGs von 1980 sicher nicht weiter. Aber in 20 Jahren hat man doch die ein oder andere Aufgabenveränderung mitgemacht und sich sicher eins ausstellen lassen, ohne groß aufzufallen. Wenn man ansonsten proaktiv - ohne einen organisatorischen Grund - nach einem Zeugnis fragt, befindet man sich ab der ersten Silbe doch gedanklich bereits auf der Farewell-Liste. Die negativen Schwingungen überwiegen meiner Meinung nach deutlich den möglichen Vorteil durch ein aktuelles Zwischenzeugnis. Wie seht Ihr das? Bearbeitet 2. Mai 2018 von Kwaiken JimTheLion, Albi und Goulasz reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kane85 Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 Ich kann nur aus meiner momentanen Noch-Azubi Position sagen, dass das Zwischenzeugnis für mich im Hinblick auf Bewerbungen schon wichtig ist weil der Vertrag befristet ist und eine Übernahme noch nicht zugesagt wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goulasz Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 vor 25 Minuten schrieb Kwaiken: [...]Wenn man ansonsten proaktiv - ohne einen organisatorischen Grund - nach einem Zeugnis fragt, befindet man sich ab der ersten Silbe doch gedanklich bereits auf der Farewell-Liste. Die negativen Schwingungen überwiegen meiner Meinung nach deutlich den möglichen Vorteil durch ein aktuelles Zwischenzeugnis. Wie seht Ihr das? ^das. Bisher keine Nachfrage bei fehlendem Zwischenzeugnis. Wohl aber "negative Schwingungen", wenn mal ein Kollege fragte. Gruß, Goulasz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast 100426 Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 vor 19 Minuten schrieb Kwaiken: Da schon alles gesagt wurde, würde ich hier anderweitig kurz nachhaken. Da es thematisch passt, aber keinen eigenen Thread rechtfertigt: Ist ein Zwischenzeugnis überhaupt relevant bei einer Bewerbung aus einer festen Position heraus? Wird es nicht eher negativ, denn positiv ausgelegt? Stichwort: Soll der MA vielleicht weggelobt werden? Ich hatte jetzt noch nicht so viele Bewerber mit Zwischenzeugnis, aber einer von meinen Entwicklern hatte eines, welches zum Zeitpunkt der Bewerbung schon 6 Monate alt war. Ich fand es komisch, sah ein bisschen danach aus, als sei er schon länger auf der Suche. Dementsprechend habe ich auch nachgefragt und es war wegen einem internen Abteilungswechsel und wurde von der Firma selbst initiiert. Auch bei einem aktuellen Zeugnis würde ich nachfragen, zumindest ob denn offen kommuniziert wurde oder was er als Begründung für das Arbeitszeugnis angegeben hat. Ein nicht vorhandenes Zwischenzeugnis ist fällt mir weder negativ noch positiv auf. Fehlende Arbeitszeugnisse schon eher und zwar negativ. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JimTheLion Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 (bearbeitet) Nach einem Zwischenzeugnis zu fragen ist schon ein sehr deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl. Da würde ich auch drauf verzichten und erst das Arbeitszeugnis mitnehmen wenn das Ende der Zusammenarbeit wirklich beschlossene Sache ist. Bei befristeten Stellen sieht das wieder anders aus, da ist der Gedanke an einen Zaunpfahl nicht nötig, das Enddatum steht ja bei beiden Parteien eh im Kalender, da weiß der aktuelle AG ja, dass man das Zeugnis brauchen könnte. Bearbeitet 2. Mai 2018 von PVoss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gurki Geschrieben 2. Mai 2018 Autor Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 (bearbeitet) Vielen Dank für Eure Meinungen. Es gibt nach jedem Beurteilungsgespräch einen Beurteilungsbogen für die Firma und für einem selbst. Das ist aber ja kein richtiges "Zeugnis". @Crash2001: Nein keiner der genannten Punkte trifft zu. Es ist alles so geblieben wie es war. War es denn nun negativ nach einem Zwischenzeugnis zu fragen? Wie gesagt, der Hintergedanke war halt wirklich, "wenn ihr mir nun nicht endlich mal das Gehalt gebt was ich möchte, gucke ich mich anderweitig um...". Wie gesagt, letztes Jahr gab es eine außerordentliche Gehaltserhöhung. Aber nicht das von mir gewünschte Gehalt. Und sie hatten bei dem Gespräch sogar gesagt, dass sie mich dort sehen, was ich genannt hatte. Zu dem Zeitpunkt sei aber so ein "großer" Sprung nicht möglich gewesen. Mein Vorschlag, es gestaffelt zu erhöhen wurde wie oben geschrieben, nicht angenommen. Das würde nicht gehen... Darum "musste" ich jetzt noch mal anfragen. Dann werde ich jetzt nicht weiter nach einem Zeugnis nachhaken. Die Message haben sie ja nun bekommen. Bearbeitet 2. Mai 2018 von Gurki Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 (bearbeitet) vor 33 Minuten schrieb Gurki: War es denn nun negativ nach einem Zwischenzeugnis zu fragen? Wie gesagt, der Hintergedanke war halt wirklich, "wenn ihr mir nun nicht endlich mal das Gehalt gebt was ich möchte, gucke ich mich anderweitig um...". Ich vertrete die Ansicht, dass man in bestimmten Fällen nicht alle Karten auf den Tisch legen sollte. Dies wäre für mich so ein Fall, denn - wie gesagt - mit dem Hinweis auf ein Zwischenzeugnis gibst Du deinen Informationsvorsprung (dass Du dich wirklich anderweitig umschaust) auf, was ich taktisch als nicht unbedingt sinnvoll erachte. Ich habe noch keinen Fall erlebt, wo ein Mitarbeiter seinen Gehaltswunsch nach der Frage nach einem Zwischenzeugnis erfüllt bekommen hat. Erst nachdem man die Kündigung einreichte, wurde notgedrungen nachgebessert. Dafür kenne ich viele Fälle, wo die zukünftige Mitarbeiterentwicklung plötzlich, sagen wir mal, leicht stagnierte, nachdem der Mitarbeiter nach dem Zwischenzeugnis fragte. Bearbeitet 2. Mai 2018 von Kwaiken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 Ich sehe grundsätzlich kein Problem, ein Zwischenzeugnis anzufordern, erst recht nicht nach der Vorgeschichte... du hast ein bestimmtes Gehalt gefordert was die Firma nicht geliefert hat. Der Wink mit dem Zaunpfahl halte ich daher nur für logisch und konsequent. Leute kommen und gehen, manche gehen früher, andere bleiben länger, als Firma sollte man es professionell sehen, ansonsten liegt da sowieso was im Argen. Ein Zwischenzeugnis bleibt ein Zwischenzeugnis, wer daraus mehr interpretiert ist mMn. selber schuld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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