Skibo Geschrieben 3. Mai 2018 Teilen Geschrieben 3. Mai 2018 Wie verhält es sich für einen Azubiu, wenn man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird und das Vorstellungsgespräch liegt in der Arbeitszeit. Der aktuelle AG nannte zwar die Übernahmekonditionen, aber der Azubi ist mit den Konditionen nicht zu Frieden und das Gegenangebot vom Azubi wird ebenfalls nicht akzeptiert. Laut $ 629 BGB hat der AN in einem befristeten Vertrag das Recht sich auf eine vergütete Freitstellung. Dies gilt an sich auch für Azubis. Aber wie sieht es denn aus, wenn oben genannte Situation vorliegt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 3. Mai 2018 Teilen Geschrieben 3. Mai 2018 Da du nicht übernommen wirst (werden willst) solltest du eigentlich meiner Meinung nach bezahlt freigestellt werden müssen. Andererseits, wie hoch ist deine Ausbildungsvergütung? Wenn dein AG dich nicht bezahlt freistellen will, dann eben unbezahlt. kostet ihn im Endeffekt wahrscheinlich mehr wie dich einfach für die Zeit zu bezahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kane85 Geschrieben 3. Mai 2018 Teilen Geschrieben 3. Mai 2018 (bearbeitet) Meine Meinung und meine Erfahrungen dazu: Du befindest dich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, egal ob Azubi oder nicht. Dein AG muss dich also in jeder Situation - außer ihr habt euch bereits beide für eine Weiterbeschäftigung ausgesprochen, was ja hier nicht der Fall ist - für Bewerbungsgespräche freistellen. Und zwar bezahlt und ohne zu murren. Bring einfach Nachweise mit wenn du vom Gespräch kommst und du bist auf der sicheren Seite. Edit: und informiere deinen AG rechtzeitig(!!) das du einen Termin hast. Der darf den nicht verneinen, allerdings darf er ihn ablehnen wenn du erst einen Tag vorher z.B. Bescheid sagst. Bearbeitet 3. Mai 2018 von Kane85 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 3. Mai 2018 Teilen Geschrieben 3. Mai 2018 Wichtig ist, dass du frühzeitig VON DIR AUS den Antrag stellst und den Termin belegen kannst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 3. Mai 2018 Teilen Geschrieben 3. Mai 2018 (bearbeitet) vor 5 Stunden schrieb Kane85: Meine Meinung und meine Erfahrungen dazu Gibt es denn auch eine gesetzliche Grundlage zu der Meinung? Denn ob das das stimmt: vor 5 Stunden schrieb Kane85: ... egal ob Azubi oder nicht. Dein AG muss dich also in jeder Situation ... für Bewerbungsgespräche freistellen. Das wage ich doch stark anzuzweifeln. Zwar gibt BGB § 629 das vor, aber wenn ein Unternehmen jeden befristet angestellten wochenlang für Gespräche freistellen muss, denn oft sind es 5+ Anreisen, bis man was sinnvolles hat. Hier wäre das finanziell ein ziemlicher Kraftakt. Nach dieser Quelle der letzte Monat der Monat, indem die Freistellung beantragt werden kann. Davor scheint es nicht immer zu klappen. Und die Freistellung wird auch nicht zwingend bezahlt. Bearbeitet 3. Mai 2018 von Kwaiken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cruster Geschrieben 3. Mai 2018 Teilen Geschrieben 3. Mai 2018 Man bekommt nicht automatisch einen ganzen Tag frei, sondern nur die entsprechende Zeit die für das Bewerbungsgespräch + Anreise benötigt wird. Den Rest hast du ja selbst grade schon korrigiert. Gilt übrigens auch wenn der Azubi das Angebot ablehnt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 4. Mai 2018 Teilen Geschrieben 4. Mai 2018 Ich habe in meinem Ausbildungsbetrieb für meine Bewerbungsgespräche Urlaub genommen, der mir eigentlich nicht mehr zustand. Ich habe quasi 2,5 Tage zu viel genommen. Das wurde mir von der Personalerin auch an meinem letzten Arbeitstag gesagt. Meine Antwort: "Dann verrechne das bitte mit der Freistellung für Vorstellungsgespräche: 1 Telefoninterview = 0,5 Tag, 1 Vorstellungsgespräch = 1 Tag (wegen Reise in anderes Bundesland) und 1 Probearbeitstag = 1 Tag. Ich freu mich schon auf diese neue Stelle." Die Personalerin hat dann sehr komisch und überrascht/ böse geschaut, konnte aber nichts dagegen sagen, weil sie die Regelungen mit der Freistellung kannte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kane85 Geschrieben 4. Mai 2018 Teilen Geschrieben 4. Mai 2018 vor 11 Stunden schrieb Kwaiken: Das wage ich doch stark anzuzweifeln. Zwar gibt BGB § 629 das vor, aber wenn ein Unternehmen jeden befristet angestellten wochenlang für Gespräche freistellen muss, denn oft sind es 5+ Anreisen, bis man was sinnvolles hat. Hier wäre das finanziell ein ziemlicher Kraftakt. Wenn ich keinen finanziellen Kraftakt will, muss ich meinen Azubi halt übernehmen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 4. Mai 2018 Teilen Geschrieben 4. Mai 2018 vor 2 Minuten schrieb Kane85: Wenn ich keinen finanziellen Kraftakt will, muss ich meinen Azubi halt übernehmen? vor 17 Stunden schrieb Kane85: egal ob Azubi oder nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kane85 Geschrieben 4. Mai 2018 Teilen Geschrieben 4. Mai 2018 @Kwaiken mein Gott du Erbsenzähler. In der Ausgangssituation geht es um einen Azubi. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 4. Mai 2018 Teilen Geschrieben 4. Mai 2018 vor 15 Stunden schrieb Kwaiken: Das wage ich doch stark anzuzweifeln. Zwar gibt BGB § 629 das vor, aber wenn ein Unternehmen jeden befristet angestellten wochenlang für Gespräche freistellen muss, denn oft sind es 5+ Anreisen, bis man was sinnvolles hat. Hier wäre das finanziell ein ziemlicher Kraftakt. Wenn ein Arbeitsverhältnis zu Ende geht (ab 3 Monate vorEnde afaik), ist der AN bezahlt für die Zeit eines Vorstellungsgespräches (+ Anreise) freizustellen. Das ist zum einen bei befristeten AN und Azubis so, und auch bei AN die gekündigt wurden. Hintergrund an der Sache ist, dass der AG ja offensichtlich kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung hat, und der AN das nicht alleine ausbaden soll. Das gilt nicht wenn du als unbefristeter AN aus Eigeninitiative auf die Suche gehst. Ob das für den AG unangenehm ist, ist nicht das Problem des AN. Wenn 5x ein halber Tag freistellen so ein Kraftakt sein soll, dann frage ich mich wie die finanzielle Situation des AG sonst so ausschaut... Kane85 und Th0mKa reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skibo Geschrieben 10. Mai 2018 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2018 Da ich diese Woche Krankheitsbedingt nicht auf der Arbeit bin, bekam ich von dort ne Mail. Darin steht, dass die Zeit nachgearbeitet werden müsse, in der ich bei einer Bewerbung bin. Ich werde morgen mal bei der IHK anrufen und da nachfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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