thaga Geschrieben 6. Mai 2018 Geschrieben 6. Mai 2018 Arbeitsverhältnis gekündigt - weil ich als Sysadmin zu wenig Spaß an der Buchhaltung hatte ..... arbeitsgerichtlich Vergleich wegen Überstunden und ausstehendem Urlaub geschlossen... 1 Punkt war ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Hauptteil der Aufgaben: Umsatz pro Lager / Vertreter, Umsatzentwicklung/ Abwicklung mit einem Factoring Unternehmen (Die Weiterbildungsveranstaltung habe ich angesprochen, um mir die übertragenen Controller Aufgaben erledigen zu können...) Das sieht wie folgt aus: thaga verfügt über Fachwissen, welches Sie unserem Unternehmen zur Verfügung stellte. Sie interessierte sich für Weiterbildungsveranstaltungen um Ihre Fachkenntnisse zu erweitern. Frau XYZ war ein freundlicher Ansprechpartner für unsere Mitarbeiter. Der Umgang mit Dienstleistern, Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei. … Für die Zukunft wünschen wir thaga beruflich und persönlich alles Gute. Bla blubb“ Darf ich fragen, ob das ein Scherz ist? Zitieren
Systemlord Geschrieben 6. Mai 2018 Geschrieben 6. Mai 2018 Meinst Du Zitat Frau XYZ war ein freundlicher Ansprechpartner für unsere Mitarbeiter. Der Umgang mit Dienstleistern, Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei. Wenn Du der Meinung bist, dass das Zeugnis nicht, wie vereinbar, wohlwollend ist, solltest Du das bei Deinem Arbeitgeber ansprechen und eine Änderung verlangen. Am besten machst Du einen eigenen Alternativvorschlag. Zitieren
thaga Geschrieben 6. Mai 2018 Autor Geschrieben 6. Mai 2018 (bearbeitet) welche Note würdest Du denn dem Arbeitszeugnis geben? ich eine 4- und das hat mit wohlwollend nichts zu tun. Bearbeitet 6. Mai 2018 von thaga Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. Mai 2018 Geschrieben 6. Mai 2018 vor 5 Minuten schrieb thaga: welche Note würdest Du denn dem Arbeitszeugnis geben? Schwer einzuschätzen, da du ja nur einzelne Sätze und nicht das gesamte Zeugnis hier zur Diskussion stellst. Zu den von dir genannten Zeugnissätzen möchte ich mich in soweit äussern, dass du damit dringend einmal zu deinem Anwalt gehen solltest und dem ehemaligen AG einen mit deinem Anwalt abgestimmten Zeugnisentwurf zukommen lässt. Zitieren
thaga Geschrieben 6. Mai 2018 Autor Geschrieben 6. Mai 2018 der vorherige Teil ist die Beschreibung des Unternehmens... Noch mal in Gänze: Thaga, geboren am, war in der Zeit vom 07.06.2017 bis 31.03.2018 in unserem Unternehmen als Mitarbeiter (sic) in der EDV tätig. Firmenbeschreibung Zu den wenentlichen Aufgaben von Thaga gehörten: -Administration und Management der Arbeitsplatzrechner - Verwaltung, Konfiguration der Drucker, Kopierer und Faxgeräte - Benutzerverwaltung des Mailservers und weitere Systeme (sic) - Service / Reperatur des IT -Inventars - Anwendersupport -Komunikation mit externen Dienstleistern Dann der Text vom Eingangspost Zitieren
Showtime86 Geschrieben 7. Mai 2018 Geschrieben 7. Mai 2018 Dein bald EX-AG möchte so wenig Arbeit wie nötig mit Dir haben und ist Dir wahrscheinlich nicht besonders wohlgesonnen. Erkundige Dich wie Zeugnis Bewertungen aussehen, schreib anhand des erhaltenen Zeugnisses neu mit Noten 1-2 und leg es zur Unterschrift vor. Wenn dein AG kein absolutes Arsch ist, denkt er sich "ach komm mir doch egal" und unterschreibt. Wenn nicht dann leider mit Anwalt.. Zitieren
Wurmi Geschrieben 7. Mai 2018 Geschrieben 7. Mai 2018 Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis hat der Arbeitnehmer immer, da hast Du Dir im Vergleich nichts ausbedungen. Das Zeugnis beschreibt ("wohlwollend") jemanden, der nichts kann und mit dem man nicht konnte. Eine schlechtere Beurteilung als durchschnittlich muß der Arbeitgeber aber beweisen können, und ich kann mir vorstellen, daß er wegen einem Stück Papier den Auwand scheut. Du mußt dieses Zeugnis nicht akzeptieren und kannst mit Anwalt drohen. Zitieren
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