shishabrokev Geschrieben 9. Mai 2018 Geschrieben 9. Mai 2018 Ich habe folgendes Problem, ich weiß nicht ob ich meine Prüfung bestanden habe, soll aber schon einen Arbeitsvertrag bei meinem neuen Arbeitgeber unterschreiben - wie sieht es aus? Darf ich den überhaupt schon unterschreiben ? Da ich ja meine Ausbildung theoretisch von der IHK nicht abgeschlossen habe, wegen der Prüfung. Kann ich den Vertrag unterschreiben, Arbeitgeber somit wechseln , und im Winter einfach nur die Prüfung nachschreiben ? Ich bin 21 und somit auch nicht mehr schulpflichtig etc. wobei ich den schulischen Teil ja schon theoretisch abgeschlossen habe - vielleicht kann mir da jemand helfen Zitieren
thereisnospace Geschrieben 9. Mai 2018 Geschrieben 9. Mai 2018 Solange keine Klausel im Arbeitsvertrag enthalten ist, die das Bestehen der Abschlussprüfung beinhaltet, kannst du den Vertrag gerne unterschreiben. Du kannst ja theoretisch auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung als Quereinsteiger in einem Betrieb anfangen. Wenn dir dein Arbeitgeber ohne Prämisse der bestandenen Abschlussprüfung den Vertrag anbietet, kannst du ihn auch gerne unterschreiben. Frage ist natürlich wie der Arbeitgeber reagiert - wahrscheinlich wirst du in der Probezeit gekündigt, wenn du ihn darüber nicht informierst. Ich würde da offen mit dem Arbeitgeber drüber sprechen. Außerdem bin ich mir nicht ganz sicher, ob du nun die Prüfung nicht bestanden hast oder ob du dir nicht sicher bist. Vielleicht kannst du da nochmal Klarheit schaffen. Zitieren
shishabrokev Geschrieben 9. Mai 2018 Autor Geschrieben 9. Mai 2018 vor 12 Minuten schrieb Gottlike: Außerdem bin ich mir nicht ganz sicher, ob du nun die Prüfung nicht bestanden hast oder ob du dir nicht sicher bist. Vielleicht kannst du da nochmal Klarheit schaffen. Ich bin mir nicht sicher, ich gehe eig. davon aus - aber man kann ja nie wissen. Ja stimmt, die Probezeit würde mir in die Quere kommen. Aber wäre es denn möglich die IHK Prüfung, dann noch nachzuholen sozusagen obwohl ich im Arbeitsverhältnis dann stehe? Schule wäre ja dann denke ich auch vorbei, die habe ich ja abgeschlossen sozusagen. Oder nicht? Zitieren
thereisnospace Geschrieben 9. Mai 2018 Geschrieben 9. Mai 2018 vor 2 Minuten schrieb shishabrokev: Aber wäre es denn möglich die IHK Prüfung, dann noch nachzuholen sozusagen obwohl ich im Arbeitsverhältnis dann stehe? Schule wäre ja dann denke ich auch vorbei, die habe ich ja abgeschlossen sozusagen. Oder nicht? Erstmal kommt es drauf an wie du sie nicht bestanden hast. Eventuell musst du nur zur Nachprüfung, eventuell musst du auch die Ausbildung um ein halbes Jahr verlängern und ein neues Abschlussprojekt durchführen. Ich würde gar nicht so schwarz sehen. Unterschreib den Arbeitsvertrag und dann schau was auf dich zukommt. Wenn du nicht bestanden hast, kann man den Vertrag immer noch auflösen und weiterschauen. Zitieren
KatjaLee Geschrieben 9. Mai 2018 Geschrieben 9. Mai 2018 Also bei mir war es so, das ich die erste Prüfung im November 2017 vergeigt hatte (zum Glück nur einen Teil). Ich hatte vorher schon bei meinem Arbeitgeber ein Praktikum gemacht und mir wurde nach kürzester Zeit ein Arbeitsvertrag angeboten mit dem Satz drin "Vorraussetzung ist das bestehen der Abschlussprüfung". Hab ich dann auch so unterschrieben. Ich sollte am 1.2.18 anfangen zu arbeiten. Hatte meine Prüfungsergebnisse ja schon eher, habe in der Firma angerufen und mit dem Chef gesprochen. Er meinte dann, das ich trotzdem am 1.2 anfangen soll und im April die Prüfung dann wiederholen soll. Das hab ich jetzt auch getan und hoffe das es diesmal klappt. Also einfach mal mit deinen Vorgesetzen reden sobald du die Ergebnisse hast. Zitieren
shishabrokev Geschrieben 9. Mai 2018 Autor Geschrieben 9. Mai 2018 vor 31 Minuten schrieb KatjaLee: Also bei mir war es so, das ich die erste Prüfung im November 2017 vergeigt hatte (zum Glück nur einen Teil). Ich hatte vorher schon bei meinem Arbeitgeber ein Praktikum gemacht und mir wurde nach kürzester Zeit ein Arbeitsvertrag angeboten mit dem Satz drin "Vorraussetzung ist das bestehen der Abschlussprüfung". Hab ich dann auch so unterschrieben. Ich sollte am 1.2.18 anfangen zu arbeiten. Hatte meine Prüfungsergebnisse ja schon eher, habe in der Firma angerufen und mit dem Chef gesprochen. Er meinte dann, das ich trotzdem am 1.2 anfangen soll und im April die Prüfung dann wiederholen soll. Das hab ich jetzt auch getan und hoffe das es diesmal klappt. Also einfach mal mit deinen Vorgesetzen reden sobald du die Ergebnisse hast. Vielen Dank schonmal für die Info ! :) Zitieren
Systemlord Geschrieben 11. Mai 2018 Geschrieben 11. Mai 2018 Am 9.5.2018 um 12:47 schrieb KatjaLee: Also einfach mal mit deinen Vorgesetzen reden sobald du die Ergebnisse hast. Bekommt der Ausbildungsbetrieb die Ergebnisse nicht auch von der IHK mitgeteilt? ? Zitieren
KatjaLee Geschrieben 11. Mai 2018 Geschrieben 11. Mai 2018 @systemlord Bei mit hat der Bildungsträger die Nachricht bekommen (Umschülerin) Normal bekommt dein Betrieb aber die Post auch. bzw kann sich ins Portal einloggen und nach den Noten schauen. Zitieren
omajohn Geschrieben 28. Mai 2018 Geschrieben 28. Mai 2018 es ist also möglich bei dem neuen arbeitgeber zu arbeiten (nicht azubi) und auf eigene kosten 1/2 Jahr später die prüfung nochmal zu schreiben`?? Zitieren
cortez Geschrieben 28. Mai 2018 Geschrieben 28. Mai 2018 vor 30 Minuten schrieb omajohn: es ist also möglich bei dem neuen arbeitgeber zu arbeiten (nicht azubi) und auf eigene kosten 1/2 Jahr später die prüfung nochmal zu schreiben`?? Warum sollte man so etwas machen wollen? Du hast einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und damit befindest du dich in ein Ausbildungsverhältnis. Dieses Ausbildungsverhältnis endet in der Regel mit dem Bestehen der Prüfung. Das ist immer schriftlich festgehalten. Dein Ausbildungsbetrieb will das du bestehst. Ein zweiter Versuch nach 6 Monaten ist kein Problem. Der von dir beschriebene Weg führt zu viel Papierkram und juristischen Fallstricken. Zitieren
omajohn Geschrieben 28. Mai 2018 Geschrieben 28. Mai 2018 (bearbeitet) ganz einfach weil du in der zeit schon richtig geld verdienen kannst...und nicht weiterhin azubi bist deswegen würde ich jederzeit diesen weg nehmen...die paar euro für die prüfung wirst ja dann gerne ausgeben wollen ausserdem wie oben der kollege geschrieben hat..wenn du bei betrieb a azubi bist und bei betrieb b schon unterschrieben hast einen arbeitsvertrag. na dann geh ich lieber zu betrieb b (sollange die mitmachen) und mache später 1/2 jahr später die prüfung nochmal Bearbeitet 28. Mai 2018 von omajohn Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 28. Mai 2018 Geschrieben 28. Mai 2018 vor 2 Stunden schrieb cortez: Du hast einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und damit befindest du dich in ein Ausbildungsverhältnis. Dieses Ausbildungsverhältnis endet in der Regel mit dem Bestehen der Prüfung. Das ist immer schriftlich festgehalten. Nein, nicht ganz. Der Ausbildungsvertrag ist befristet, endet also zum vertraglich vereinbarten Termin. Ausnahme 1: Azubi besteht die Abschlussprüfung vor Vertragsende: Vertrag endet mit dem Bestehen des letzten Prüfungsteiles. Ausnahme 2: besteht der Azubi nicht, kann der Ausbildungsvertrag auf Antrag des Azubis bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin verlängert werden. Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html vor 16 Minuten schrieb omajohn: deswegen würde ich jederzeit diesen weg nehmen...die paar euro für die prüfung wirst ja dann gerne ausgeben wollen Die paar Euro? Bei mir waren es etwas über 500 Euro. Zitieren
omajohn Geschrieben 28. Mai 2018 Geschrieben 28. Mai 2018 laut ihk kostet das 65 euro...auch bei 500 euro machst du immer noch einen riesen gewinn... 6 monate hungerlohn azubigehalt oder 6 monate richtiges gehalt -minus 500 euro ( 500€hat das bei dir niemals gekostet) Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 28. Mai 2018 Geschrieben 28. Mai 2018 vor 1 Minute schrieb omajohn: ( 500€hat das bei dir niemals gekostet) Ich werde ja wohl wissen, wie hoch meine Prüfungsgebühren waren. Albi und JimTheLion reagierten darauf 2 Zitieren
omajohn Geschrieben 28. Mai 2018 Geschrieben 28. Mai 2018 dann ist es eben bei deiner ihk teuer trotzdem geht man mit einem plus von 5000 bis 6000 aus der sache wenn man durchfällt und später die prüfung wiederholt Zitieren
Griller Geschrieben 29. Mai 2018 Geschrieben 29. Mai 2018 vor 12 Stunden schrieb omajohn: trotzdem geht man mit einem plus von 5000 bis 6000 aus der sache wenn man durchfällt und später die prüfung wiederholt Deine Milchmädchenrechnung funktioniert aber nur, wenn dich ein Betrieb zum vollen Gehalt einstellt. Das wage ich bei einem Großteil der Arbeitgeber aber zu bezweifeln, wenn du keine Ausbildung (erfolgreich abgeschlossen) hast. Zitieren
smite Geschrieben 29. Mai 2018 Geschrieben 29. Mai 2018 vor 15 Stunden schrieb omajohn: 6 monate hungerlohn azubigehalt oder 6 monate richtiges gehalt -minus 500 euro ( 500€hat das bei dir niemals gekostet) Bei einem neuen Job hat man während der Einarbeitung aber auch mehr Stress (neue Aufgaben, neue Kollegen, andere Technologien, etc.). Ich würde hier lieber auf 6 Monate auf ein höheres Gehalt verzichten und mich gut auf die Prüfung vorbereiten, vor allem wenn ich schon einmal durchgefallen bin. Mit einer sehr guten Abschlussnote kann man beim wechseln ggf. auch noch ein paar Euro mehr raushandeln. Zudem bleibt nach Abzug der Steuern ja eh nicht mehr viel übrig :D. vg, smite Albi reagierte darauf 1 Zitieren
omajohn Geschrieben 30. Mai 2018 Geschrieben 30. Mai 2018 5000 -6000 netto natürlich! wenn der neue arbeitgeber sich darauf einlässt würde ich das annehmen...wer sagt dir das dieser job noch in 6 monate da ist und dann stehst du ohne was da Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 30. Mai 2018 Geschrieben 30. Mai 2018 Ich stimme da @Listener und @smite zu. Als Berufseinsteiger, der sich in einen neuen Job einarbeiten muss hat man (zu) wenig Zeit, sich ordentlich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Vorbereitung ist aber nötigt, denn es sind ja offensichtliche Wissenslücken vorhanden. Yukino reagierte darauf 1 Zitieren
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