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Geschrieben

Hallo zusammen,

habe zwar schon gesucht, bin aber nicht wirklich schlüssig geworden.

Vllt kann einer mich hier mal erleuchten :D

 

Also folgendes:

Mein Ausbildungsvertrag endet laut Vertrag am 31.7

Die Prakitsche AP ist im  Juni/Juli.

Meines Wissens nach endet die Ausbildung ja mit bestehen der AP, da man danach ja kein Azubi ist.

Muss ich demnach noch extra kündigen, wenn ich nach der Ausbildung das Unternehmen verlassen möchte oder reicht es quasi am nächsten Tag einfach nicht auf die Arbeit zu kommen?

 

Danke euch

 

Gruß

Logan

Geschrieben
Gerade eben schrieb Logan1337:

Muss ich demnach noch extra kündigen, wenn ich nach der Ausbildung das Unternehmen verlassen möchte oder reicht es quasi am nächsten Tag einfach nicht auf die Arbeit zu kommen?

Nein, musst du nicht. Du bist befristet Angestellt und demnach ist nach Bestehen der Prüfung der Ausbildungsvertrag beendet. 

Wenn dir dein AG allerdings nicht deutlich sagt, dass du am Tag danach nicht mehr zur Arbeit kommen sollst, kannst du ins Büro gehen und es gilt ab diesem Moment ein Arbeitsverhältnis auf Fachkraftbasis, sollte man dich nicht wieder weg schicken.

Geschrieben (bearbeitet)

Da meinem Ausbilder sowohl der Projektantrag, die die Projektdoku völligst egal war und er sich n Sch**** um mich gekümmert hat trotz nachfragen etc. und sonst in der Ausbildung auch kaum da war und ich auch nicht interessiert die Teil 1 der AP lief. Warum sollte ich dann noch groß mit Ihm sprechen? Ist ihm doch eh egal. Hauptsache weg, ob er es dann weiß oder nicht ist mir auch mal egal.

Danke an @Kane85 , also keine seperate Kündigung nötig, einfach nach bestandener AP nicht mehr kommen.

PS.: Sorry für die Ausdrucksweise :)

 

Bearbeitet von Logan1337
Geschrieben

@Logan1337 hast du denn schon eine neue Stelle? Ansonsten solltest du nicht vergessen dich arbeitslos zu melden, um nicht in die Bredouille zu geraten, dass du dort Kürzungen oder gar eine Sperre erhältst.

Ansonsten, selbst wenn du weg willst aber der Betrieb nicht mit dir kommuniziert, am Tag nach der Prüfung trotzdem dort hin gehen und normal arbeiten. Dann hast du nämlich erst einmal einen unbefristeten Arbeitsvertrag und hat ein Anrecht, wie @Kane85 schon geschrieben hat, "vernünftig" bezahlt zu werden.

Geschrieben

Das Abschlusszeugnis wird aber an den Ausbildungsbetrieb gesendet, soweit ich weiß? Von daher musst du deinem Ausbildungsbetrieb z. B. in einer E-Mail sagen, dass du nicht mehr kommst und sie sollen dein Abschlusszeugnis an deine Adresse zuschicken.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb Rienne:

hast du denn schon eine neue Stelle?

Nocht nicht ganz.

Im schlechtesten Falle mach ich noch ein wenig weiter in der Firma und gehe dann eben später.

@Unstoppable ich müsste eh noch einmal danach rein um meine Sachen abzugeben, da kann ichs in dem Zug auch mitnehmen :)

 

Danke euch.

Thema kann hiermit auch schon wieder geschloßen werden :D

 

Bearbeitet von Logan1337
Geschrieben

Das Abschlusszeugnis ging bei uns an die private Adresse des Azubis und nicht an den Ausbildungsbetrieb (nur Kopie/ Bestätigung für die). Ich wurde von meinem Prüfungsausschuss gefragt, ob ich umziehe. Dann hätten sie noch die Adresse aktualisiert. Darum brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen!

Ich war in einer ähnlichen Situation wie hier beschrieben. Allerdings ging es im Betrieb standardmäßig so weit, dass sie bis zum nächsten Ausbildungsjahr die Absolventen zum Azubi-Gehalt weiterbeschäftigt haben. Meine Vorgänger haben das sogar mitgemacht...

Damit ich auf der sicheren Seite bin, habe ich dann eine zusätzliche Kündigung geschrieben, dass ich beim Bestehen meiner Abschlussprüfung am Prüfungstag nicht weiter beschäftigt werden will.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Rienne:

@Logan1337 hast du denn schon eine neue Stelle? Ansonsten solltest du nicht vergessen dich arbeitslos zu melden, um nicht in die Bredouille zu geraten, dass du dort Kürzungen oder gar eine Sperre erhältst.

Muss man soweit ich weiß nicht machen wenn man mit der Ausbildung fertig ist. Es schadet aber auch nicht, sich beim Amt zu melden.

Zitat

Ansonsten, selbst wenn du weg willst aber der Betrieb nicht mit dir kommuniziert, am Tag nach der Prüfung trotzdem dort hin gehen und normal arbeiten. Dann hast du nämlich erst einmal einen unbefristeten Arbeitsvertrag

Was zu einem Problem werden kann, da man sich dann an gesetzliche Regelungen wie Kündigungsfristen halten muss. Will man das? Gesetzlicher Urlaubsanspruch von 4 Wochen, "Durchschnittsgehalt"...

vor 33 Minuten schrieb Unstoppable:

Das Abschlusszeugnis wird aber an den Ausbildungsbetrieb gesendet, soweit ich weiß? Von daher musst du deinem Ausbildungsbetrieb z. B. in einer E-Mail sagen, dass du nicht mehr kommst und sie sollen dein Abschlusszeugnis an deine Adresse zuschicken.

Bei mir gab es eine Zeugnisübergabe an der Schule, dort gab es Schul- und IHK Zeugnisse. Allen anderen wurden die Papiere nach Hause geschickt. an den Betrieb ging nichts.

M.E. gehört es zum guten Ton mit dem vorläufigen Wisch, den man nach der mündlichen Prüfung bekommt (Bestanden ja/nein) beim Betrieb vorbei zuschauen, Bescheid zu geben und sich ggf. zu verabschieden. Spätnestes dann merkt der Betreib dass man morgen nicht mehr kommt :)

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Maniska:

Muss man soweit ich weiß nicht machen wenn man mit der Ausbildung fertig ist. Es schadet aber auch nicht, sich beim Amt zu melden.

Doch, muss man immer wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet, sobald man vom Ende Kenntnis erhält.
Ansonsten sind Kürzungen oder gar eine Sperre möglich.
Hab ich selbst erlebt, weil ich Abends um 17:55 nach meiner Prüfung mit Übergabe des Gesellenbriefes (Job im Handwerk) nicht noch zum Amt bin, sondern am nächsten Morgen.

Geschrieben

Weil ich die Situation habe, dass ich bis heute keine Auskünfte zu Übernahme oder Nichtübernahme habe, habe ich mal bei der BA angerufen. Falls das noch interessant ist.

Der Mitarbeiter meinte: "Sie müssen sich nicht vorher arbeitslos melden als Azubi. Das haben wir abgeschafft, weil die Azubis sowieso genug um die Ohren haben.Es reicht, wenn Sie am Tag nach der letzten Prüfung mit einer Bescheinigung kommen, dass sie daran teilgenommen haben." 

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Kane85:

Der Mitarbeiter meinte: "Sie müssen sich nicht vorher arbeitslos melden als Azubi. Das haben wir abgeschafft, weil die Azubis sowieso genug um die Ohren haben.Es reicht, wenn Sie am Tag nach der letzten Prüfung mit einer Bescheinigung kommen, dass sie daran teilgenommen haben." 

Vor Ende der Prüfung weiss man ja lustigerweise auch noch nicht, ob man am nächsten Tag ggfs. Arbeitslos ist.
Auch kein optimaler Zustand, imho.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb RubberDog:

Vor Ende der Prüfung weiss man ja lustigerweise auch noch nicht, ob man am nächsten Tag ggfs. Arbeitslos ist.
Auch kein optimaler Zustand, imho.

Ja, da hast du durchaus Recht. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Logan1337:

Nocht nicht ganz.

Im schlechtesten Falle mach ich noch ein wenig weiter in der Firma und gehe dann eben später.

Ich dachte, dass er dich so schlecht behandelt? Du kannst nicht einfach hingehen und sagen dass du jetzt weiter arbeitest. ?

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Dan96:

Ich dachte, dass er dich so schlecht behandelt? Du kannst nicht einfach hingehen und sagen dass du jetzt weiter arbeitest. ?

das ist so nicht korrekt.
Gehst du nach der Prüfung hin und arbeitest normal weiter ohne das der Vorgesetzte dich heimschickt oder "kündigt" (Im Sinne von: mit dem Bestehen der Prüfung bist du hier nicht mehr angestellt) ist das eine stille Übereinkunft und du quasi als fertig gelernte Kraft eingestellt.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb t0pi:

das ist so nicht korrekt.
Gehst du nach der Prüfung hin und arbeitest normal weiter ohne das der Vorgesetzte dich heimschickt oder "kündigt" (Im Sinne von: mit dem Bestehen der Prüfung bist du hier nicht mehr angestellt) ist das eine stille Übereinkunft und du quasi als fertig gelernte Kraft eingestellt.

"ein wenig weiter" er geht hier von einer längeren Zeitspanne aus. Sprich: Er hat keine Alternative und macht nun was er will. Ändert halt nichts an dem Vorwurf, dass sein AG angeblich soooo scheiße sein soll. Fragwürdig.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich frage mich, warum ihn noch keiner gefragt hat, was denn diesbezüglich in seinem Ausbildungsvertrag steht. Wenn dies klar im Ausbildungsvertrag definiert wurde, so gelten diese Fälle von Weiterbeschäftigung nicht

Normalerweise sichern sich die Arbeitgeber hier schon ab

Bearbeitet von KeeperOfCoffee
Geschrieben

Also im Ausbildungsvertrag steht hierzu nichts drinnen, zumindest habe ich nichts gefunden.

Ich kenne es aber auch nur so wie t0pi es schreibt mit der stillen genehmigung.

 

vor 24 Minuten schrieb Dan96:

"ein wenig weiter" er geht hier von einer längeren Zeitspanne aus. Sprich: Er hat keine Alternative und macht nun was er will. Ändert halt nichts an dem Vorwurf, dass sein AG angeblich soooo scheiße sein soll. Fragwürdig.

Naja wieso fragwürdig?

Bevor ich lieber Arbeitslosengeld beziehen muss, arbeite ich doch lieber für mehr Gehalt eben solange weiter bis eine neue Stelle in Aussicht ist. Also quasi einfach nebenbei weiter bewerben. Der Vorwurf ist schon berechtigt, aber lieber so als gar nichts.

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Logan1337:

Bevor ich lieber Arbeitslosengeld beziehen muss, arbeite ich doch lieber für mehr Gehalt eben solange weiter bis eine neue Stelle in Aussicht ist. Also quasi einfach nebenbei weiter bewerben. Der Vorwurf ist schon berechtigt, aber lieber so als gar nichts.

 

 

Da stimme ich zu!

Das Krasse war bei mir, dass der Betrieb gar keine neue Azubi-Stelle ausgeschrieben hatte, weil sie davon ausgingen, dass ich die Ürüfung wegen "nicht ausgebildet werdens" nicht bestehen würde.

Ich hatte 1,5 Monate vor der mündlichen Prüfung den neuen Arbeitsvertrag in den Händen. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mein Verlassen angekündigt, wo dann zimlich "komisch aus der Röhre" gesehen wurde.

Geschrieben

Das sagt ein Anwalt:

http://www.dreher-partner.de/de/aktuelles/detail/article/die-ungewollte-uebernahme-von-auszubildenden.html

Deine Frage wird hinreichend und an Beispielen beantwortet. Hat mich als ehem. Ausbilder sogar überrascht.

TLDR

4. Arbeitgeber, die die Auszubildenden nicht weiter beschäftigen wollen, sollten dies rechtzeitig vor Ende der Ausbildungszeit bzw. vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses den Auszubildenden schriftlich mitteilen, damit die Fiktion der Begründung eines Arbeitsverhältnisses gem. § 24 BBiG nicht eintreten kann.

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb SaJu:

Das Krasse war bei mir, dass der Betrieb gar keine neue Azubi-Stelle ausgeschrieben hatte, weil sie davon ausgingen, dass ich die Ürüfung wegen "nicht ausgebildet werdens" nicht bestehen würde.

Ist hier bei mir genau das gleiche, hier ist auch nur noch ein weiterer Azubi, der aber auch im Januar ausgelernt hat.

 

@COMI Perfekt, danke für den Artikel.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb SaJu:

Das Abschlusszeugnis ging bei uns an die private Adresse des Azubis und nicht an den Ausbildungsbetrieb (nur Kopie/ Bestätigung für die). Ich wurde von meinem Prüfungsausschuss gefragt, ob ich umziehe. Dann hätten sie noch die Adresse aktualisiert. Darum brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen!

Das stimmt so nicht ganz SaJu, mein Zeugnis etc. wurde an die Firma geschickt, das ist wie immer scheinbar von IHK zu IHK unterschiedlich, daher ist die Aussage leider nicht ganz korrekt.

Geschrieben

@Albi das finde ich aber auch sehr merkwürdig. Immerhin kann es ja auch gut sein, dass du nach der Ausbildung gar nicht mehr in dem Betrieb bist und letzten Endes ist es DEIN Zeugnis und geht den Betrieb eigentlich erst einmal gar nichts an.

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