_Grnzgngr Geschrieben 16. Mai 2018 Geschrieben 16. Mai 2018 (bearbeitet) Moin, hab gestern einen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen, mit dem ich an sich durchaus zufrieden bin. Allerdings bin ich an einer Stelle hängen geblieben: Eine Klausel die im Groben sagt, dass bis zu 8h Mehrarbeit pro Woche mit dem regulären Monatsgehalt abgegolten sind. Ich weiß, dass die Klausel eigentlich nur nichtig wäre, wäre die Menge der Mehrarbeit nicht angegeben. Allerdings hatte ich auch gelesen, dass die abgegoltenen Stunden in einem angemessenen Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit liegen müssen. Dieses läge laut der Quelle bei ca. 15%. 8h von 40h sind aber 20%. Meine Frage also: Ist die Klausel nichtig? Falls nicht, ist das normal so und muss man das akzeptieren, oder ist das in unserem Beruf eher unüblich? Außerdem: Ich bekomme erst ab der 9ten Überstunde im Monat mehr Gehalt - Aber darf ich die anderen 8 abfeiern, oder habe ich quasi eine 40-48 Stundenwoche? Danke schon mal und Gruß, Grnzgngr. Bearbeitet 16. Mai 2018 von _Grnzgngr Zitieren
Rabber Geschrieben 16. Mai 2018 Geschrieben 16. Mai 2018 Meines Wissens nach hat das auch mit der Position und dem Gehalt zu tun. Bei einem 08/15 Angestellten für 40k wird sowas rechtlich weniger haltbar als bei einem Senior zu 70k oder einem Teamleiter zu 80k. Zitieren
RubberDog Geschrieben 16. Mai 2018 Geschrieben 16. Mai 2018 Zur Rechtlichen Lage kann ich dir nichts sagen. Aber zu "Aber darf ich die anderen 8 abfeiern, oder habe ich quasi eine 40-48 Stundenwoche?" Du hast eine 40-48 Stundenwoche, da laut Klausel die Stunden ja mit dem Gehalt abgegolten (quasi, nicht mehr existent) sind. Solche Verträge würde ich persönlich meiden, da du in den meisten Fällen davon ausgehen kannst dass der Arbeitgeber auf diese 8 Stunden / Woche besteht und sie immer wieder in Anspruch nimmt. Zitieren
StefanE Geschrieben 16. Mai 2018 Geschrieben 16. Mai 2018 vor 15 Minuten schrieb _Grnzgngr: oder ist das in unserem Beruf eher unüblich? Eher unüblich, zumindest aus meiner Erfahrung. Don, bist du das? Zitieren
Rienne Geschrieben 16. Mai 2018 Geschrieben 16. Mai 2018 Hallo, vor 17 Minuten schrieb _Grnzgngr: Meine Frage also: Ist die Klausel nichtig? Falls nicht, ist das normal so und muss man das akzeptieren, oder ist das in unserem Beruf eher unüblich? Würde ich eher mit einem Anwalt klären, als hier im Forum. Zumal vieles von Arbeitnehmern ja so oder so hingenommen wird, obwohl es nicht rechtens ist. vor 17 Minuten schrieb _Grnzgngr: Ich bekomme erst ab der 9ten Überstunde im Monat mehr Gehalt - Aber darf ich die anderen 8 abfeiern, oder habe ich quasi eine 40-48 Stundenwoche? Und die Frage würde ich direkt an den potentiellen AG stellen. Zitieren
MattR Geschrieben 16. Mai 2018 Geschrieben 16. Mai 2018 Interessant wäre auch zu wissen was für eine Position Du inne haben würdest und wie hoch deine Vergütung ist. Wenn man mal Tarifverträge etc. außer Acht lässt ist die Daumenregel meist das abgegoltene Überstunden etwa ab einem Gehalt am Ende der Sozialversicherungsabgaben als zulässig angesehen wird. Ich hatte schon jegliche Art von Verträgen von Tarifverträgen wo jede Minute abgefeiert werden kann über Verträge mit allen Stunden inklusive bis zur vollkommen Vertrauensarbeitszeit. Wirklich ausgenutzt hat es keine Firma man konnte sich da immer irgendwie vernünftig einigen. Zitieren
Enno Geschrieben 16. Mai 2018 Geschrieben 16. Mai 2018 Es gibt dazu nicht nur eine Daumenregel. Das BundesArbeitsGericht hat mit BAG 01.09.2010 – 5 AZR 517/09 geurteilt das solche Klauseln nichtig sind. Mit Ausnahme von 2 Fällen: 1. Das Gehalt liegt über der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung 2. Bei Diensten höherer Art sind Tätigkeiten, die ein überdurchschnittliches Maß an Fachkenntnissen, Kunstfertigkeit oder wissenschaftlicher Bildung, eine hohe geistige Fantasie oder Flexibilität voraussetzen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten). Zitieren
RubberDog Geschrieben 17. Mai 2018 Geschrieben 17. Mai 2018 vor 4 Stunden schrieb Enno: Das BundesArbeitsGericht hat mit BAG 01.09.2010 – 5 AZR 517/09 geurteilt das solche Klauseln nichtig sind. Das stimmt nicht ganz. Nur ungültig, wenn keine Anzahl an zu leistenden Überstunden angegeben sind. Zitat Die AGB-Klausel "erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten" genügt nicht dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn sich der Umfang der danach ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt. Laut OP spricht die Klausel in seinem Vertrag von bis zu 8 Stunden. Zitieren
Velicity Geschrieben 17. Mai 2018 Geschrieben 17. Mai 2018 Wie groß ist denn die Firma? Massiv Überstunden fallen meist eher bei kleineren Läden an, wo man keine Kapazitäten hat, um im Fall des Falles mal ein paar Mitarbeiter hin und her zu schieben. Das dann auch gerne mal fern weg vom Arbeitsvertrag oder irgendwelchen Arbeitsschutzgesetzen. Kannst natürlich die Stelle nochmal ansprechen. Ist ja auch nicht unüblich, dass man über einen Vertrag noch einmal spricht und eine Klausel ggf. streicht. So kann es natürlich darauf hinauslaufen, dass du am Ende eine 48 Stunden Woche hast. Gibt dort sicherlich Leute bei denen das dann die Regel ist, zieht man nicht mit fällt das im Zweifel negativ auf und hat an anderen Stellen Auswirkungen, bei uns z.B. bei entsprechenden Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld). Ich für mein Teil hab zumindest soviel gelernt, dass ich nie mehr in einen kleineren Betrieb gehen würde, der die Überstunden nicht sofort auszahlt. Denn Geld ist das einzige, was den Betrieb letztlich davon abhält seine Mitarbeiter zu verheizen. Zitieren
Kwaiken Geschrieben 17. Mai 2018 Geschrieben 17. Mai 2018 (bearbeitet) Ich kann hier einigen Kollegen nur beipflichten. Es gibt Arbeitgeber, die schreiben das nur, um sich einen evtl. Controlling-Aufwand zu sparen. Mehr nicht. Zu 99% der Zeit fallen kaum Überstunden an. Das würde ich eruieren wollen. Ich mache das meist, indem ich um ein Telefongespräch mit einem zukünftigen Kollegen / Teammitglied bitte. Die sind (vor allem am Telefon und one on one) sehr, sehr auskunftsfreudig. ? Bearbeitet 17. Mai 2018 von Kwaiken Zitieren
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