Albi Geschrieben 16. Mai 2018 Geschrieben 16. Mai 2018 (bearbeitet) Ich hab da jetzt mal ne blöde Frage, aber sind eigentlich solche Online Tutorials, wie z.B. das im Betreff genannte Codecademy PRO oder Udemy Kurse etc. steuerlich absetzbar? Ich mein in der Theorie würde ich jetzt sagen ja oder ihrre ich mich da, schließlich hat es einen Zusammenhang mit meinem Beruf. Wollte es aber trotzdem mal klären ob solche Kurse auch zu den Werbungskosten fallen. Hat das einer von euch schon gemacht? Bearbeitet 16. Mai 2018 von Albi Zitieren
Memento Geschrieben 16. Mai 2018 Geschrieben 16. Mai 2018 Ich hab letztes jahr 3 kostenpflichtige UDEMY-Kurse belegt, die direkt mit meinem Beruf zu tun haben (aber andere Bereiche abdecken). Habe diese dieses Jahr in der Steuererklärung als Fortbildung / Werbungskosten angegeben. Noch habe ich keine Antwort des Finanzamtes, aber grundsätzlich sehe ich da kein Problem. Wenn es sich um Kurse handelt, die mit dem ausgeübten Beruf zusammenhängen, sind das doch Fortbildungen? Auch wenn diese privat gebucht werden. Wenn man als Softwareentwickler einen Häkelkurs bucht, wird's wohl schwer. Bei berufsbezogenen Themen glaube ich, sollte es keine Probleme geben. Angeben kannste es. Ob das Finanzamt das dann auch so akzeptiert, wirste ja im Bescheid sehen. Das schlimmste, was dir passieren kann, ist, dass das FA die Kosten nicht erstattet. Genauso habe ich mein privat gekauftes, aber nur für eben diese Kurse genutztes Notebook als Kosten angesetzt (100%). (Ja, ich nutze das Notebook tatsächlich nur dafür und nicht für privates Zeug) Albi reagierte darauf 1 Zitieren
Dan96 Geschrieben 16. Mai 2018 Geschrieben 16. Mai 2018 Laut meiner Steuerberaterin ja. Genau so wie Fachliteratur, Laptop usw. Albi reagierte darauf 1 Zitieren
Memento Geschrieben 16. Mai 2018 Geschrieben 16. Mai 2018 Beim Laptop musst du nachweisen, dass du diesen mindestens 90% beruflich nutzt. Erst dann kriegst du auch 100% zurück. Wenn du das nicht oder nur teilweise nachweisen kannst, kriegst du nur 50% zurück, da das FA davon ausgeht dass du das Gerät 50/50 beruflich/privat nutzt. Oh. Und bei über 487,90 Brutto musst du das Ding auf 3 Jahre abschreiben. Alles drunter kannst du direkt absetzen :-) Zitieren
Rabber Geschrieben 16. Mai 2018 Geschrieben 16. Mai 2018 Grundsätzlich gebe ich so gut wie jeden Mist als Werbungskosten an. Das hat bis dato immer geklappt. Warum auch nicht, bei den Beträgen wovon wir reden, lohnt es sich für das Finanzamt nicht, das groß zu hinterfragen. Einfach bezahlen ist da billiger. Im Zweifel also immer angeben, Du kannst nur Gewinnen. Nicht anerkennen kann das Finanzamt immer noch und Strafen gibt es nicht. Albi und Griller reagierten darauf 2 Zitieren
Albi Geschrieben 16. Mai 2018 Autor Geschrieben 16. Mai 2018 vor 48 Minuten schrieb Errraddicator: Im Zweifel also immer angeben, Du kannst nur Gewinnen. Nicht anerkennen kann das Finanzamt immer noch und Strafen gibt es nicht. ok perfekt Vielen Dank für die Hilfe Zitieren
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