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Geschrieben

Moin alle,

hatte letztens ein interessantes Gespräch mit einem noch Arbeitskollegen. Er befindet sich im zweiten Jahr und möchte sehr wahrscheinlich seine Ausbildung abbrechen, da der Beruf ihn anscheinend kein Spaß macht. Ich habe ihn dann gefragt, was er nach der Kündigung machen will und er meinte zu mir, dass er zum neunen Jahr direkt in die Oberstufe (12.Klasse) des Fachabiturs kann, weil er 2016 die Unterstufe (11.Klasse) abgeschlossen hat. Meine Frage darauf wäre: geht das wirklich so einfach ? Ich kenne bis jetzt nur das Prinzip, dass man die Unterstufe überspringen kann, wenn man eine fertige Ausbildung hat.

Geschrieben

Sag erstmal wo dein Kollege lebt (Bundesland).

Bildung ist Ländersache. <- die User im Forum können dir genauere Aussagen geben, wenn du denen mehr Infos zur Verfügung stellst.

Geschrieben

Hier in NRW ist das nicht ganz so einfach. In der Regel ist es G8. Soweit ich weiß gibt es ein paar Schulen die noch G9 haben.

Generell ist das machbar. Der letzte Abschluss wäre die Mittlere Reife und das wäre immer eine abgeschlossene 10 Klasse. 

Der Haken ist die Schule. Die entscheidet letztendlich, wie lange du für die Oberstufe und damit für dein (Fach)abi brauchst.

Geschrieben

Ich habe erst letztes Jahr meine Fachhochschulreife gemacht.

Ich weiß nicht wie es in NRW ist, aber in Niedersachsen gibt es Kollegs, auf denen man das Abi/Fachabi entweder abends neben dem Beruf oder in Vollzeit nachholen kann.

Vlt wäre das was? Wobei ich leider nichts dazu sagen kann in welche Klasse man dort unter bestimmten Voraussetzungen einsteigen kann.

  • 2 Monate später...
Gast default1990
Geschrieben

Der Weg den ich gegangen bin würde ich ohne Vorbehalte wieder empfehlen.

Ich habe eine kaufmännische Ausbildung gemacht (riesiger Fehler, absolute Zeitverschwendung) und habe dann das Abi im zweiten Bildungsweg nachgeholt, in Münster.

Das war die beste Lernerfahrung, die ich je habe sammeln dürfen. Die Lehrer waren immer gut drauf, alle Schüler waren freiwillig da, man bekommt elternunabhängiges, nicht rückzahlungspflichtiges BAFÖG. Die drei Jahre waren leider viel zu schnell vorbei.

Die Bedingung ist nur, dass man vorher eine Ausbildung gemacht oder drei Jahre gearbeitet hat.

  • 2 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Ich wohne zwar mittlerweile in NRW, habe aber mein Abitur damals in Niedersachsen gemacht. Den Weg von jkcoding kenne ich auch, aber meiner war anders. Ich hab damals direkt von der Hauptschule auf unser Wirtschaftsgymnasium gewechselt - da ich den erweiterten Realschulabschluss hatte. Das Gymnasium gehörte mit zu den Berufsbilderschulden und sie boten auch das Fachabi an. Es kommt halt immer darauf an, was dein Kollege nach der Schule machen will. Will er auf einer Fachhochschule studieren, reicht ein Fachabi aus, will er aber auf eine Universität, braucht er eine allgemeine Hochschulreife. Durch das Wirtschaftsgymnasium habe ich meine allgemeine Hochschulreife bekommen.

Bearbeitet von drescher-ulrich@gmx.de

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