Melnik Geschrieben 30. Mai 2018 Geschrieben 30. Mai 2018 Hallo Fachinformatiker-Forum, meine Ausbildung ist in 2 Wochen beendet und glücklicherweise werde ich von meinem Betrieb übernommen. Für meinen Betrieb ist die Gewerkschaft ver.di zuständig. Mein ausgehandeltes Gehalt begrenzt sich auf den vereinbarten Tarifgehalt nach dem 01.04.2018. Hier einsehbar: https://handel.verdi.de/++file++59b90343f1b4cd4112fc42e0/download/EH-Hessen_verdi-Tarifinfo_07-2017.pdf Nun wurde mein Tarifgehalt jedoch mit dem Tätigkeitsjahr 2 berechnet. Jetzt weiß ich nur nicht, ob meine 3-jährige Ausbildung zu den Tätigkeitsjahren angerechnet wird. Nach dieser Logik müsste ich in folgenden Tätigkeitsjahren sein: Ja, es wird angerechnet: Tätigkeitsjahr 4 Nein, wird es nicht: Tätigkeitsjahr 1 Könnt ihr nachvollziehen, warum ich so eingruppiert worden bin? Ich verstehe es nicht.. Btw.: Meine Gehaltsgruppe wäre die II. Ib) Vielen Dank schon mal für eure Hilfe! Zitieren
cortez Geschrieben 30. Mai 2018 Geschrieben 30. Mai 2018 vor 6 Minuten schrieb Melnik: Könnt ihr nachvollziehen, warum ich so eingruppiert worden bin? Ich verstehe es nicht.. Um ehrlich zu sein klingt das ganze etwas seltsam. Hast du schon mal mit der Personalabteilung gesprochen und gefragt warum du so ein gruppiert wurdest? Zitieren
Melnik Geschrieben 30. Mai 2018 Autor Geschrieben 30. Mai 2018 vor 1 Minute schrieb cortez: Um ehrlich zu sein klingt das ganze etwas seltsam. Hast du schon mal mit der Personalabteilung gesprochen und gefragt warum du so ein gruppiert wurdest? Ehrlich gesagt war das mein Fehler. Während dem Gespräch habe ich darüber erstmal nicht nachgedacht, da wir das ganze nur überflogen sind. Jetzt im nachhinein wundert es mich doch sehr. Hätte das gerne erstmal übers Forum vorgeklärt, damit ich den Fehler mit etwas belegen kann. Nächsten Freitag habe ich eine Nachbesprechung, bevor der Vertrag aufgesetzt wird. Davor würde ich es gerne geklärt haben. Bin noch immer verwirrt.. Zitieren
cortez Geschrieben 30. Mai 2018 Geschrieben 30. Mai 2018 vor 13 Minuten schrieb Melnik: Hätte das gerne erstmal übers Forum vorgeklärt, damit ich den Fehler mit etwas belegen kann. Nächsten Freitag habe ich eine Nachbesprechung, bevor der Vertrag aufgesetzt wird. Davor würde ich es gerne geklärt haben. Naja. Ich halte das für keine gute Idee. Deine Personalabteilung hat sich dabei was gedacht. Ein Grund könnte auch sein, dass du ein übertarifliches Einstiegsgehalt bekommen sollst. Frag nach. Lass es dir ggf. erklären. Falls du dann eine zweite Meinung möchtest, kannst du hier immer noch fragen. Zitieren
Melnik Geschrieben 30. Mai 2018 Autor Geschrieben 30. Mai 2018 Ja, ich habe ebenfalls einen außertariflichen Zuschlag bekommen, der die Summe auf 2,5 hochrundet. Mir wurde gesagt, das wäre ein "Vertrauenszuschuss". Ist das nicht etwas Positives für mich, wenn die Tätigkeitsjahre runter, dafür aber ein außertariflicher Zuschuss hinzukommt, um meiner Gehaltsvorstellung gerecht zu werden? Möglicherweise wird dieser AT Zuschuss verwehrt, wenn ich das 3. Jahr angerechnet wird, weil dadurch meine Vorstellung automatisch erfüllt wäre. Zitieren
Gast Geschrieben 30. Mai 2018 Geschrieben 30. Mai 2018 (bearbeitet) In der Regel gelten die Ausbildungjahre nicht als Berufserfahrung. Ist auch nachvollziehbar, denn man hat ja noch keinen Beruf(sabschluss). Es scheint sich bei der Einstufung um ein freiwilliges Entgegenkommen des AGs zu handeln. Warum willst Du dann da unangenehm durch Nachfragen auffallen? Der Tarifvertrag sollte doch Aufschluss geben, wie die Eingruppierung und Einstufung zu handhaben ist. Bearbeitet 30. Mai 2018 von WYSIFISI Zitieren
Melnik Geschrieben 30. Mai 2018 Autor Geschrieben 30. Mai 2018 vor 2 Minuten schrieb WYSIFISI: In der Regel gelten die Ausbildungjahre nicht als Berufserfahrung. Ist auch nachvollziehbar, denn man hat ja noch keinen Beruf(sabschluss). Es scheint sich bei der Einstufung um ein freiwilliges Entgegenkommen des AGs zu handeln. Warum willst Du dann da unangenehm durch Nachfragen auffallen? Der Tarifvertrag sollte doch Aufschluss geben, wie die Eingruppierung und Einstufung zu handhaben ist. An sich hast du Recht. Ich bin sehr zufrieden mit dem Gehalt. Sollte ich glaube auch sein. Dass das 2. Tätigkeitsjahr jedoch falsch ist, ist schon unerwartet komisch. Zitieren
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