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Überschreiten der Seitenanzahl, schlimm?


MrRobot

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Moin,

ich wollte man nachfragen wie die IHK so beim überschreiten der Seitenanzahl grundsätzlich reagiert? Wird da viel abgezogen, oder schauen sie es sich tatsächlich an und entscheiden erst danach ob die Überschreitung sinnvoll ist bzw nicht angebracht?

Ich gebe meine Doku der IHK Stuttgart ab und die schreiben:

Zitat

 

Dokumentation: ca. 10–15 DIN A4 Seiten in üblicher Schriftgröße •

Anlage/n: soweit erforderlich, praxisbezogene Dokumente und Unterlagen; der Umfang ist auf das Notwendigste zu beschränken; ca. 10-15 DIN A4 Seiten

 

Also sollte man max. 30 Seiten haben, ich dagegen komme auf 40. Und ich hab wirklich schon gekürzt wo es geht, aber noch mehr rausnehmen würde viele Dinge aus dem Kontext werfen. Wobei ich noch sagen muss das ca. 6 Seiten bei mir Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Glossar und Abbildungs-/Tabellenverzeichnis sind. Zählen die mit zum Inhalt? Wenn man nämlich nur rein meinen Text nimmt, der die Software usw erklärt, kommt man auf ca. 15-16 Seiten, in der finalen Doku ist das alles natürlich halt etwas verteilt, mal hört eine Seite bei 3/4 auf, weil der nächste Punkt beginnt, mal nehmen gestalterische Elemente etwas Platz ein usw. Und ja, bei den Anhängen habe ich tatsächlich 16 drin, wobei ich da auch ungern noch etwas rausnehmen würde. 

 

Ich weiß es empfiehlt sich immer bei der IHK anzurufen, aber leider gabs da keine wirklich aussagekräftige Auskunft, daher hoffe ich vielleicht auf einen Erfahrungsbericht von jemand der auch schon mal vor dem gleichen "Problem" stand :D

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Also wir haben damals gesagt bekommen: Alles, was die maximale Seitenzahl überschreitet, wird ignoriert, als ob es nicht abgegeben wurde. Dementsprechend fehlen natürlich wichtige Punkte, die in die Bewertung mit einfließen und es gibt Abzug.

Wie es deine IHK handhabt, kann dir vermutlich nur die IHK selber sagen. Ansonsten musst du halt schauen, ob du nicht doch noch etwas gekürzt bekommst. Falls du das nicht schon getan hast, wird zum Beispiel eigentlich immer nur ein Auszug aus deinem Quelltext verlangt, sofern du FIAE bist und etwas entwickelt hast.

vor 11 Minuten schrieb MrRobot:

Wobei ich noch sagen muss das ca. 6 Seiten bei mir Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Glossar und Abbildungs-/Tabellenverzeichnis sind.

Also Titelblatt und Inhaltsverzeichnis zählen normalerweise nicht zu der zulässigen Seitenzahl. Beim Glossar bin ich mir nicht sicher.

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Auch beim Ausreizen von "üblicher Schriftgröße", also alles zwischen 11 und 14 und kommst du nicht auf 15 Seiten? Ggf das ein oder andere Bild im Text eine Kleinigkeit kleiner ziehen oder den unteren Rand wo es eh nur noch den OK Button gibt abschneiden...?

Wenn du nichts mehr herausnehmen möchtest, dann musst du einige Elemente verkleinern, IHK Esslingen war damals rigoros, alles was zu viel war, war zu viel und gab Punktabzug.

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vor 3 Stunden schrieb MrRobot:

Wobei ich noch sagen muss das ca. 6 Seiten bei mir Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Glossar und Abbildungs-/Tabellenverzeichnis sind.

Deckblatt und Inhaltsverzeichnis sind im normalerweise aussen vor, Glossar und Verzeichnisse fallen in den Anhang.
Es werden 15 Seiten Dokumentation erwartet, reine Informationen von dir.

Es gibt vermutlich wieder irgendwo ganz versteckt eine IHK die es anders macht, aber alle von denen ich mir die Infos mal genauer angesehen hab (was in letzter Zeit doch ein paar mehr waren) handhaben es so.
Was du da von der IHK Stuttgart zitiert hast würde ich auch so verstehen.

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Also ich hab nochmal alles versucht und bin auf insgesamt 37 Seiten runter, wobei die so aufgeteilt sind:

 

1 - Deckblatt

2-3 - Inhaltsverzeichnis

4-5 - Glossar

6 - Abbildungen / Tabellen Verzeichnis

7-22 - Inhalt

22-23 - Verwendete Ressourcen + Eidesstattliche Erklärung (gehört das zum Inhalt?)

24-36 - Anhang

37 - Abschlussdeckblatt (keine Ahnung wie das heißt ^^)

 

Meint Ihr dass das so durch geht? 

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Also ich hab tatsächlich nochmal bei der IHK angerufen (beim ersten mal gabs leider nur ungenaue Auskunft), diesmal war eine neue Dame am Telefon die zu mir meinte die 10-15 Seiten seien keine Pflicht, sondern nur eine ungefähre Angabe. Wenn die Dokumentation mehr enthält und es alles sinnvoll ist, ist das komplett okay wenn 2-3 Seiten mehr vorhanden sind. Bei 5-10 wird dass dann jedoch etwas kritisch gesehen. 

 

Somit sollte es dann bei mir doch noch passen :)

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Merkbklatt für Fachinformatiker bei der IHK-Nürnberg in Mittelfranken:
• Länge der Dokumentation sollte 20 Seiten Seiten nicht überschreiten (inkl. Anhang)
https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Berufsbildung/Berufeindex-A-Z/merkblatt-fachinformatiker-in.pdf

Was bedeutet sollte? Darf nicht? Darf schon, ist aber ungern gesehen? Es müssen genau 20 Seiten sein. 19 oder 21 Seiten scheinen noch mit einem Auge gedulded zu sein und wird dennoch kritisch beäugelt.. Laut 4-5 Prüfer, über die Meinung von anderen kann ich nicht reden.

vor 16 Stunden schrieb MrRobot:

eine neue Dame am Telefon die zu mir meinte die 10-15 Seiten seien keine Pflicht, sondern nur eine ungefähre Angabe.

Solche Aussagen solltest du dir schriftlich geben, denn im nachhinein weiß von dieser Aussage keine Person mehr und du sitzt mit einem Schaden da.

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Ich sehe bei dir eigentlich kein Problem (weder Prüfer noch sehr bewandert was die verschiedenen Bewertungsansätze von IHK'en angeht).

Aber imho ergibt sich doch die Regelung allein aus einer korrekten Seitennummerierung. Und da fängt üblicherweise Seitenzahl 1 bei der Einleitung an und hört mit dem Schlusswort / Fazit auf. Alles was Glossar, Quellenangaben und Co ist wird mit römisch I,II, usw. beziffert, Anhänge mit A,B,C und idR hat doch das was vor dem eigentlichen Text kommt (Deckblat, Inhalt, [Vorwort], ...) gar keine Nummerierung.

So habe ich das zumindest mal gelernt :D

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