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  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Neues Update:

Habe nun erfahren, dass ich für den Monat nur das Ausbildungsgehalt bekommen soll. Dies ist angeblich durch eine interne Betriebsvereinbarung geregelt. 

Nun steh ich wieder ganz man Anfang..

Geschrieben

Also kann die Betriebsvereinbarung den Mindestlohn aushebeln.
Wäre mir ja neu. Wenn das schon so anfängt in deinem Betrieb, wie solls dann später aussehen.
Und einen Vertrag für den Zeitraum in dem du für das Azubigehalt arbeiten sollst hast du auch nicht oder ? 
Der Auszug aus der Betriebsvereinbarung würde mich ja mal interessieren.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 57 Minuten schrieb doodle12:

Habe nun erfahren, dass ich für den Monat nur das Ausbildungsgehalt bekommen soll. Dies ist angeblich durch eine interne Betriebsvereinbarung geregelt. 

Is nicht, du bist kein Azubi mehr, also kein Azubigehalt.

Such dir was besseres.

Bearbeitet von RubberDog
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Mittlerweile habe ich erfahren dass ein anderer Azubi der seine Prüfung am 13.07 hatte, den Rest des Monats mit dem "ausgelernten" Gehalt bezahlt wird. Eine Betriebsvereinbarung scheint bei uns auch nicht zu existieren da wir keinen Betriebsrat haben und nie einen hatten. (BV kann nur mit Betriebsrat vereinbart werden)

Ich habe mich schon anderweitig beworben, habe auch ein Probearbeiten und 3 weitere Vorstellungsgespräche. Netto ausgerechnet werden mir knapp 500€ unterschlagen. Da das eine Menge Geld für mich ist, werde ich das so nicht akzeptieren.

Sobald ich eine sichere Stelle habe, werde ich wohl mit dem Chef nochmal sprechen..

Geschrieben (bearbeitet)

So lange solltest du nicht warten.
Wenn es dabei bleibt, dass dein Chef dir nur Azubigehalt zahlen will und sich damit im Recht sieht, gibt es ein paar möglichkeiten (du solltest dann aber was schriftliches haben, mündliche Verträge sind - ohne anwesende Zeugen - immer eine gefährliche Sache!);

1. Das Bundesarbeitsministerium freut sich über deinen Anruf -> 030 - 6028 0028
2. Der Zoll freut sich über deinen Anruf (Verstoß gegen Mindestlohngesetz, mein Bruder hat sowas gerade in seiner Firma, seit 6 Monaten sitzt der Zoll in der Zentrale)
3. Ein Anwalt.

Bearbeitet von RubberDog
Geschrieben (bearbeitet)
vor 24 Minuten schrieb doodle12:

Sobald ich eine sichere Stelle habe, werde ich wohl mit dem Chef nochmal sprechen..

Würde ich nicht tun, ich würde:

1. Dafür sorgen dass ich mein Ausbildungszeugnis (Arbeitszeugnis) habe, da steht dir nach bestehen der AP zu. und direkt danach

2. den fehlenden Betrag (wenn du einen Vertrag ab 1.8. dort hast Differenz zum Gehalt im Vertrag, sonst das des anderen Azubis, min jedoch Mindstlohn) direkt mahnen und wenn das nicht hilft einklagen. Reden scheint ja nichts zu bringen.

Alternativ zum richtig an den Karren pi**en, das was die Gummitöle sagt. Zoll finde ich da am spaßigsten, vor allem wenn die Firma noch ins Ausland liefert.

Bearbeitet von Maniska

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