Ramms+ein Geschrieben 15. Juni 2018 Teilen Geschrieben 15. Juni 2018 Folgende Ausgangssituation: Prüfung: schriftliche bestanden, mündliche Ende Juli neue Firma: Vertrag bereits unterschrieben - zeigte Bereitschaft für einen früheren Arbeitsbeginn falls möglich alte Firma: hier wurden mir sämtliche sinnvolle Aufgaben entzogen seitdem der Wechsel bekannt wurde - heißt ich bin einfach nur noch Last und sitze meine letzten Wochen einfach nur ab Ist es möglich - nachdem der neue Arbeitsvertrag keine Klausel enthält, dass er nur bei bestandener Prüfung gilt (bestehen werde ich zu 99% trotzdem), dem aktuellen AG einen Aufhebungsvertrag anzubieten und bei der neuen Firma einfach schon eher anzufangen? Bei der IHK habe ich es schon probiert, dort wollte man sich die Tage zurück melden. Hat jemand mal einen ähnlichen Fall gehabt oder irgendwelche Einschätzungen dazu? Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
etreu Geschrieben 15. Juni 2018 Teilen Geschrieben 15. Juni 2018 Ich habe es so gelernt, dass es dir freisteht deine Ausbildung (mehr oder weniger) jederzeit zu beenden, wenn du dich entschließt diesen Beruf nicht weiter zu erlernen. Wenn man dass knallhart durchsetzen wollte könnte dich dein Ausbildungsbetrieb ggf. auch bei der IHK abmelden. Wie lange hast du noch bis zu deinem Termin und kannst du dich ggf. schon sinnvoll auf deine neue Tätigkeit vorbereiten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ramms+ein Geschrieben 15. Juni 2018 Autor Teilen Geschrieben 15. Juni 2018 Ich dachte eher daran, dass ich einfach bei der neuen Stelle anfangen kann und die mündliche trotzdem machen darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fauch Geschrieben 15. Juni 2018 Teilen Geschrieben 15. Juni 2018 Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine elegantere Möglichkeit gibt, als die 1,5 Monate auszusitzen. Eventuell könntest du bei der IHK nach einem früheren Prüfungstermin fragen. Aber da bräuchtest du sicher stichhaltige Gründe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cortez Geschrieben 15. Juni 2018 Teilen Geschrieben 15. Juni 2018 vor 3 Stunden schrieb Ramms+ein: neue Firma: Vertrag bereits unterschrieben - zeigte Bereitschaft für einen früheren Arbeitsbeginn falls möglich alte Firma: hier wurden mir sämtliche sinnvolle Aufgaben entzogen seitdem der Wechsel bekannt wurde - heißt ich bin einfach nur noch Last und sitze meine letzten Wochen einfach nur ab Ist es möglich - nachdem der neue Arbeitsvertrag keine Klausel enthält, dass er nur bei bestandener Prüfung gilt (bestehen werde ich zu 99% trotzdem), dem aktuellen AG einen Aufhebungsvertrag anzubieten und bei der neuen Firma einfach schon eher anzufangen? Hat jemand mal einen ähnlichen Fall gehabt oder irgendwelche Einschätzungen dazu? Du hast wahrscheinlich schon sehr frühzeitig gesagt "Ich gehe." Das sollte vermieden werden, weil du dann sehr wahrscheinlich in die Situation kommst in der du jetzt bist. Mein Empfehlung wäre sitz die Zeit einfach ab. Das spart dir nerven und du kannst voll bei der Präsentation / Fachgespräch sein. Wenn du einen Wechsel forcieren willst, machst dir nur unnötig Stress und sorgst für massig Papierkram. Dein alter AG müsste dich bei der IHK abmelden und dein neuer AG müsste dich bei der IHK anmelden(Oder dein AG müsste umgeschrieben werden). Ich weiß nicht wie das läuft, aber ich hoffe du verstehst worauf ich hinaus will. Bring dich einfach noch mit ein, arbeite Tickets ab und frag ob du noch unterstützen kannst. Mit anderen Worten mach dich für deinen Ausbildungsbetrieb nützlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 17. Juni 2018 Teilen Geschrieben 17. Juni 2018 Wegen 6 Wochen solltest du kein Fass aufmachen. Du kannst schon noch früh genug woanders anfangen zu arbeiten. An deiner Stelle würde ich vielleicht mal den aktuellen AG fragen, ob sie dich gegen 01.07. freistellen können und so nochmal ein paar Wochen Urlaub machen kannst. Als Gegenleistung kannst du anbieten auf dein Azubigehalt zu verzichten (sie sollten nur die sozialabgaben zahlen). Wäre aus meiner Sicht Win:Win. Sullidor und Rabber reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 18. Juni 2018 Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 Ich denke, da kommst Du nicht raus. Einen Ausbildungsplatz kann man nicht ohne weiteres wechseln und ich unterstelle, dass Du keinen Vertrag für eine Ausbildung unterschrieben hast, sondern einen als Gelernter. Von daher bin ich bei bigvic: Sitz die Zeit aus und im Zweifel sollen sie Dich freistellen, wenn sie Dich nicht mehr haben wollen. Allerdings bezahlt. Ob Du nun vor Ort aussitzt (bezahlt) oder Zuhause, kann denen eigentlich egal sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 18. Juni 2018 Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 Ich war in einer ähnlichen Situation. Ich hatte einen Arbeitsvertrag für den Monat nach meiner mündl. Prüfung und hatte dann bis zur mündl. Prüfung keine Aufgaben. Was habe ich gemacht? Ich habe die Zeit zur Vorbereitung auf die Prüfung und meine zukünftige Position beim neuen AG genutzt. Kurz: Ich habe unterschiedliche Szenarien mit meinem Azubi-Server simuliert, die für mich hilfreich sein könnten. Man kann nicht während der Ausbildung einfach früher den AG wechseln. Das ist leider nicht möglich. Das gleiche Problem wirst Du in der Zukunft bei AG-Wechseln haben. Da gibt es meistens 3 Monate Kündigungsfrist und wenn Du kündigst, dafst Du in diesen 3 Monaten bis zum Wechsel Dokumentationoen oder ähnliches durchführen, weil Du als (selbst gekündigter) Sysadmin eher als Risiko für die Systeme gesehen wirst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ramms+ein Geschrieben 18. Juni 2018 Autor Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 Danke für eure Erfahrungen und Tipps! Die IHK hat heute auch geantwortet,habe euch die Antwort unten zitiert. Trotzdem lieber sein lassen oder sieht die Sache damit anders aus? Sehr geehrter Prüfungsteilnehmer, die erteilte Zulassung zur Abschlussprüfung bleibt bei einer Auflösung des Ausbildungsverhältnisses erhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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