ouzumm Geschrieben 18. Juni 2018 Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 (bearbeitet) Hallo zusammen, habe endlich meine Ausbildung (FISI) zum 14.06.2018 mit meiner mündlichen Prüfung abgeschlossen. Das gute ist, wurde auch übernommen. Es kommt vielleicht zu Spät die frage zu stellen. Je doch möchte mein Arbeitgeber mich zum 30.06.2018 mit meinem Azubigehalt bezahlen. Habe erst am Wochenende in einer Gruppe im Smaltalk erfahren, dass in so einem Fall ich mich Arbeitslos melden oder mein Arbeitgeber mich mit meinem Teilgehalt bezahlen muss Was haltet ihr davon? Wäre dies rechtens? //Habe lange die www und Fachinformatiker Suchfunktion genutzt Bearbeitet 18. Juni 2018 von ouzumm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Felix92 Geschrieben 18. Juni 2018 Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 (bearbeitet) Du wirst bis zum 14.06.2018 als Azubi bezahlt. Ab dem 15.06.2018 steht dir anteilmäßig das Gesellengehalt zu. Edit: Glückwunsch zur bestandenen Prüfung! Bearbeitet 18. Juni 2018 von Felix92 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ouzumm Geschrieben 18. Juni 2018 Autor Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 Danke..! Müsste nochmal ein Gespräch mit ihm eingehen. unixhero reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Felix92 Geschrieben 18. Juni 2018 Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 Würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen! Dein Chef sollte wissen, dass die Ausbildung ab bestehen der Prüfung beendet ist! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shao123 Geschrieben 18. Juni 2018 Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 Glückwunsch zur bestandenen Prüfung. Dein Azubigehalt endet dann zum 14.6. Denn deine Prüfung ist bestanden und dein Azubileben endet somit. Wie andere sagen, ab 15.6. bis Ende Juni ist dann Anteilmäßig das normale, vertraglich vereinbarte Gehalt. Würde ich dem Chef nochmal sagen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ouzumm Geschrieben 18. Juni 2018 Autor Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 im arbeitsvertrag steht. Beginn des Arbeitsverhältnisses ist der 1.7.2018 oder der 1. des folgemonats nach bestehen der abschlussprüfung. Eigentlich wäre ich 2 Wochen Arbeitslos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 18. Juni 2018 Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 Auf welcher Grundlage gehst du denn dann jetzt arbeiten? Du bist kein Azubi mehr, hast aber auch aktuell keinen Folgevertrag, den hast du erst ab 1. Juli. Was passiert wenn dir unterwegs oder in der Firma was passiert? Du bist nicht über den AG versichert... Ich würde zuhause bleiben :) Showtime86 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 18. Juni 2018 Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 Unfassbar was es für Arbeitgeber gibt. Das wär für mich schon ein Grund mir was anderes zu suchen... ^^ Lasst euch doch bitte nicht so verarschen. L-1011-500 und äymm reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ouzumm Geschrieben 18. Juni 2018 Autor Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 Abgeklärt. Kriege teils teils. Vielen Dank, ihr seit wie immer super. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RubberDog Geschrieben 18. Juni 2018 Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 vor 26 Minuten schrieb ouzumm: Abgeklärt. Kriege teils teils. Vielen Dank, ihr seit wie immer super. *seid scnr. Griller reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 19. Juni 2018 Teilen Geschrieben 19. Juni 2018 vor 16 Stunden schrieb Maniska: Du bist kein Azubi mehr, hast aber auch aktuell keinen Folgevertrag, den hast du erst ab 1. Juli. Was passiert wenn dir unterwegs oder in der Firma was passiert? Du bist nicht über den AG versichert... Das ist Unsinn, Arbeitsverträge kann man auch mündlich schliessen. Wenn er also arbeiten geht hat er einen (mündlichen) Vertrag und ist folglich auch versichert. Andernfalls hätte sein AG ihn unverzüglich nach Hause schicken müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 19. Juni 2018 Teilen Geschrieben 19. Juni 2018 Das ist so nicht richtig. Weiterbeschäftigung erfolgt nur auf ausdrückliche Weisung seitens des Arbeitgebers. Wenn er einfach arbeiten geht ohne jegliche Weisung erfolgt keine Weiterbeschäftigung nach §24 BBiG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RubberDog Geschrieben 19. Juni 2018 Teilen Geschrieben 19. Juni 2018 vor 25 Minuten schrieb ITegration_DE: Das ist Unsinn, Arbeitsverträge kann man auch mündlich schliessen. Wenn er also arbeiten geht hat er einen (mündlichen) Vertrag und ist folglich auch versichert. Andernfalls hätte sein AG ihn unverzüglich nach Hause schicken müssen. Mündliche Verträge sind eine sehr problematische Sache. Ja, sie sind gültig. Aber was wenn der AG seine Meinung ändert und sagt "Ich weiss von nichts"? Ohne Zeugen für den mündlichen Vertrag oder einen Beweis, wie z.B. die Schriftform, steht Aussage gegen Aussage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 19. Juni 2018 Teilen Geschrieben 19. Juni 2018 vor 1 Stunde schrieb ITegration_DE: Das ist Unsinn, Arbeitsverträge kann man auch mündlich schliessen. Wenn er also arbeiten geht hat er einen (mündlichen) Vertrag und ist folglich auch versichert. Andernfalls hätte sein AG ihn unverzüglich nach Hause schicken müssen. In diesem Fall ist das falsch, auch wenn es gerne und oft wiederholt wird. Ja, man KANN nach der Ausbildung durch "danach einfach wieder zur Arbeit gehen" einen unbefristeten Vertrag bekommen, aber nur dann, wenn: nicht schon ausdrücklich gesagt wurde dass der Azubi nicht übernommen wird nicht schon ein anderer, schriftlicher Arbeitsvertrag angeboten wurde oder besteht Fall 2 ist hier eingetreten, zwischen Ende Ausbildung und 1.Juli gibt es keinen Vertrag, nur das Angebot vom AG zum Azubigehalt weiterzuarbeiten. Geht er hin, nimmt er maximal dieses Angebot an, aber das möchte er ja genau nicht. KeeperOfCoffee reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fauch Geschrieben 19. Juni 2018 Teilen Geschrieben 19. Juni 2018 vor 12 Minuten schrieb Maniska: In diesem Fall ist das falsch, auch wenn es gerne und oft wiederholt wird. Ja, man KANN nach der Ausbildung durch "danach einfach wieder zur Arbeit gehen" einen unbefristeten Vertrag bekommen, aber nur dann, wenn: nicht schon ausdrücklich gesagt wurde dass der Azubi nicht übernommen wird nicht schon ein anderer, schriftlicher Arbeitsvertrag angeboten wurde oder besteht Fall 2 ist hier eingetreten, zwischen Ende Ausbildung und 1.Juli gibt es keinen Vertrag, nur das Angebot vom AG zum Azubigehalt weiterzuarbeiten. Geht er hin, nimmt er maximal dieses Angebot an, aber das möchte er ja genau nicht. Das Azubigehalt liegt ja sicherlich unter dem Mindestlohn. Ist das legal? (Ich bin kein Rechtsexperte...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xFiSiRaZx Geschrieben 19. Juni 2018 Teilen Geschrieben 19. Juni 2018 Leute er hat doch schon gesagt, dass er sein Facharbeitergehalt kriegt wenn die Ausbildung durch ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 19. Juni 2018 Teilen Geschrieben 19. Juni 2018 vor 2 Stunden schrieb Maniska: Fall 2 ist hier eingetreten, zwischen Ende Ausbildung und 1.Juli gibt es keinen Vertrag, nur das Angebot vom AG zum Azubigehalt weiterzuarbeiten. Geht er hin, nimmt er maximal dieses Angebot an, aber das möchte er ja genau nicht. Das Angebot dürfte wohl sittenwiedrig sein, da weit unter branchenüblichem (und Mindest-) Lohn. Ich bleibe dabei das ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärung zustande kommen würde wenn der eine zur Arbeit geht und der andere ihm Aufgaben gibt, auch wenn noch nicht der erste ist. Und das im Zweifel und ohne weitere (zulässige) Festlegungen zu den Konditionen des bereits geschlossenen Vertrages. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 19. Juni 2018 Teilen Geschrieben 19. Juni 2018 Wie wäre es wenn wir einfach aufhören hier Anwalt zu spielen und der TE sind wirkliche Hilfe sucht? Fauch und Griller reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Felix92 Geschrieben 19. Juni 2018 Teilen Geschrieben 19. Juni 2018 Der TE hat doch schon lange geschrieben, dass er es mit seinem AG geklärt hat! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fauch Geschrieben 19. Juni 2018 Teilen Geschrieben 19. Juni 2018 vor 13 Minuten schrieb KeeperOfCoffee: Wie wäre es wenn wir einfach aufhören hier Anwalt zu spielen und der TE sind wirkliche Hilfe sucht? Leute, die sich mit der Rechtslage nicht wirklich auskennen, schaden hier tatsächlich eher mehr als sie helfen. Es wäre ja aber durchaus möglich, dass sich hier jemand mit der Rechtslage gut auskennt. Sei es denn, dass er selbst in einen solchen Fall involviert war, oder Jura studiert hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 19. Juni 2018 Teilen Geschrieben 19. Juni 2018 Ich dachte Diskussionsforen sind zum diskutieren da, da ist es doch sehr langweilig wenn alle der gleichen Meinung sind. Verbindliche Aussagen gibt es hier sowieso nicht und wichtige Entscheidungen ausschliesslich von Aussagen in Foren abhängig zu machen wäre eine mMn generell unkluge Strategie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 20. Juni 2018 Teilen Geschrieben 20. Juni 2018 vor 19 Stunden schrieb ITegration_DE: Ich bleibe dabei das ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärung zustande kommen würde wenn der eine zur Arbeit geht und der andere ihm Aufgaben gibt, auch wenn noch nicht der erste ist. Und das im Zweifel und ohne weitere (zulässige) Festlegungen zu den Konditionen des bereits geschlossenen Vertrages. Das ist grundsätzlich richtig. Allerdings hattest Du weiter oben das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages durch das Unterlassen des AG, den ehemaligen Auszubildenden "nach Hause zu schicken", fingiert. Und das ist nicht der Fall! Diese Unterstellung/Annahme setzt konkludentes Handeln (,das ist in diesem Zusammenhang eben mehr als nur die Duldung des ehem. Auszubildenden im Hause) voraus. Dieses müsste aber erst einmal durch den, der es behauptet, um daraus eine Willenserklärung für einen Vertragsschluss abzuleiten, bewiesen werden, was in der Regel scheitert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 23. Juni 2018 Teilen Geschrieben 23. Juni 2018 erstmal glückwunsch zur bestandenen Prüfung. Geht der TE ab 15.6.18 zum Betrieb hin, lässt ihn arbeiten ohne ihn wegzuschicken, hat er einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das Gehalt ist zumindest der gesetzliche Mindestlohn und darf nicht unterschritten werden, die allgemeine Sittenwidrigkeit verbietet zudem das Azubigehalt. In Deutschland ist keine Schriftform für einen Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Es empfiehlt sich aber die Schriftform, damit Sachen wie Urlaub und Gehaltshöhe sowie Arbeitszeiten festgehalten werden können. Das Unterlassen der Tätigkeiten stellt arbeitsterechtlich ein vertragswidriges Verhalten dar und kann zur fristlosen Kündigung führen. Persönlich hätte ich die rd. 2 Wochen für Urlaub genutzt und halt Arbeitslosengeld 1 beantragt. Ebenso scheint der Arbeitgeber deine nun vollwertige Arbeitskraft wenig wertzuschätzen und ich würde mich deshalb nach einem anderen Arbeitgeber umschauen. Bei dem aktuellen Arbeitgeber scheint der Grundsatz 1x Azubi, immer Azubi zu herrschen. Das ist weder für das Gehalt, noch der eigenen Karriere dienlich. Dies stellt lediglich meine persönliche Meinung dar und ist keine Rechtsberatung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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