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Nach Abschlussprüfung arbeiten? [HELP]


1nshad0w

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Hey Leute,

ich brauche dringend eure Hilfe. Heute hat sich auf meiner Arbeit etwas Unverständliches für mich ereignet.

Ich erklär einfach mal die Situation.

Am 12.06 habe ich meinen 2-Jahres Vertrag als Azubi unterschrieben. Der Vertrag ist gültig ab dem 14.06.

Am 13.06 habe ich meine mündl. Abschlussprüfung absolviert. Termin war gegen morgens, nach der Prüfung bin ich mitsamt dem Zeugnis, welches bereit Vorort gedruckt wurde, nachhause gefahren.

Am 14.06 bin ich ganz normal, wie vertraglich vereinbart auf die Arbeit gekommen. 

Auf der Arbeit müssen wir uns zum kommen und gehen einstempeln und haben eine gewissen Sollzeit die am Tag zu leisten ist, bevor man in den Feierabend geht.

Ich habe mein Zeitenportal routingemäßig gecheckt und musste plötzlich feststellen, dass man mir -5 Stunden abgezogen hat von meinem Zeitenkonto. Als ich bei der Personalabteilung nachgefragt habe, wurde mir gesagt: "Ja lieber Kollege, da Sie nach der Prüfung nicht auf Arbeit erschienen sind (der 13.06, Vertrag gilt erst ab 14.06) wurden Ihnen die Stunden für den Tag ganz normal abgezogen, Ihre Prüfungszeit wurde aber berücksichtigt (daher -5 Stunden und keine -8). Es geht um den TAG des Ausbildungsabschlusses, nicht um die STUNDEN. Sie hätten danach noch auf die Arbeit kommen müssen und ihre Sollzeit absolvieren müssen. 

Das geht nicht in meinen Kopf, der Vertrag gilt ab 14. aber nach Prüfung am 13. hätte ich arbeiten sollen? Als was? Als Angesteller in Spe? Personalabteilung beruht sich auf Ihrer Aussage und willigt nicht ein. Schlägt inzwischen so große Wellen, dass ich mich an den Personalrat gewand habe. Dieser wendet sich nun an den GF und die IHK um das zu klären. Bin ich denn so schwer von Begriff, dass ich nicht verstehe wieso man mir die Stunden abzieht? Wieso werden überhaupt die Stunden mit in das neue Arbeitsverhältnis genommen? 

Danke schon Mal, bin auf eure Meinungen gespannt vielleicht weiß es jemand besser als die Personalabteilung oder Ich.. ?

Meine Googlesuche zum rechtlichen:

Spoiler

IHK Karlsruhe:

-          Ausbildungsbetriebe müssen ihre Auszubildenden freistellen, wenn sie an Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen und Wiederholungsprüfungen teilnehmen. Die Zeit der Freistellung gehört zur Arbeitszeit und die Ausbildungsvergütung muss fortgezahlt werden.

-          Die Freistellung gilt grundsätzlich nur für den tatsächlichen Zeitraum der Prüfung. Vor oder nach der jeweiligen Prüfung können Auszubildende beschäftigt werden.

-          Unabhängig von gesetzlichen Regelungen sollte für die Teilnahme an den Prüfungen nach vernünftigen Lösungen gesucht werden. Die IHK empfiehlt, alle Prüfungsteilnehmer am Tag der Prüfung komplett von der Arbeit freizustellen und ihnen am Tag vor der Prüfung - sofern nicht freigestellt werden muss - Urlaub zu gewähren.

Experto.de:

Grundlage für die Freistellung zu Prüfungen ist §15 des Berufsbildungsgesetzes. Auf der Basis dieser Regelung können Sie in der Tat selbst entscheiden, ob Sie den Auszubildenden nach der Prüfung noch im Betrieb arbeiten lassen. Ihre gesetzliche Verpflichtung bezieht sich tatsächlich nur auf die Zeit der Prüfung zuzüglich Pausen-/ Erholungszeiten sowie Wegezeiten, die zwischen Prüfungsort und Betrieb anfallen. Lohnt es sich anschließend noch, die Arbeit wieder aufzunehmen, dann haben Sie das Recht, dies von Ihrem Prüfling zu verlangen. Ist das aber auch sinnvoll? Ich vertrete hier die Meinung, dass Auszubildenden, die sich bewährt und angestrengt haben, durchaus ganztags freigegeben werden könnte. Es ist einfach nicht angenehm für einen Prüfling, nach den Anstrengungen, die zum Teil stundenlang andauerten, noch arbeiten zu müssen. Ausbildungsbetriebe, die darauf verzichten, werden natürlich als mitarbeiterfreundlich und sozial wahrgenommen. Überlegen Sie sich also, ob Sie Ihren an Prüfungen teilnehmenden Auszubildenden nicht den ganzen Tag freigegeben.

 

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Zitat

-          Die Freistellung gilt grundsätzlich nur für den tatsächlichen Zeitraum der Prüfung. Vor oder nach der jeweiligen Prüfung können Auszubildende beschäftigt werden.

Da steht es doch. Der AG kann dir für den Rest des Tages frei geben, muss er aber nicht. Sowas sollte man halt vorher klären.

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Ich fürchte, dir wurde schon die richtige Antwort gegeben.
Dein Ausbildungsvertrag endet am Tag des bestehens, nicht im moment des bestehens.
Du hättest also noch als Azubi hingehen müssen, wenn das nicht geklärt ist.

Du könntest natürlich noch versuchen, mit der Personalabteilung zu verhandeln, weil 5 Azubistunden deutlich schlechter bezahlt sind als 5 Stunden eines ausgelernten.
Große Hoffnung würde ich mir da allerdings nicht machen.

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@RubberDog

Aehm, nicht ganz, Es steht nämlich wörtlich im Berufsbildungsgesetz § 21: "Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss."

Also nicht am EOB des Prüfungstages, sondern mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse.

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vor 14 Minuten schrieb _n4p_:

Da steht es doch. Der AG kann dir für den Rest des Tages frei geben, muss er aber nicht. Sowas sollte man halt vorher klären.

Man hat mir aber nichts mitgeteilt. Weder dass ich frei habe noch, dass ich arbeiten kommen soll. Für mich war klar, wenn ich bestanden habe, bin ich kein Azubi. Und mein Vertrag gilt erst am Tag danach. Außerdem den Spruch mit dem "vorher klären" kannst du dir echt sparen.. niemand macht sich während der Prüfungsphase Gedanken darüber wie es mit dem Zeitenkonto im NEUEN Arbeitsverhältnis aussieht. Denkt doch keiner dran. Urlaubstage wurden bei mir ja auch nicht übernommen, aber die Stunden kann man mir schön reindrücken?..

Ich sehe das wie @Enno. Was soll ich arbeiten gehen wenn ich kein Azubi mehr bin? Für was? Hätte man mich nicht übernommen, hätte ich die 5 Stunden in Azubilohn zurückzahlen müssten?

Bearbeitet von 1nshad0w
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Hat der Prüfungsausschuß die Ergebnisse denn offiziell bekanntgegeben? Wir bekamen alle nur vorläufige (unter Vorbehalt) Ergebnisse am Tag der mündlichen Prüfung.

Falls Ihr ein Zeugnis in die Hand bekommen habt, würde ich die Sache auch am ehesten so sehen wie @Enno.

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Ich sehe das wie Tobi. Du arbeitest da weiter und möchtest zumindest vorerst dort bleiben. Dann würde ich fragen, ob man da nicht etwas machen kann und falls nicht, das Ganze akzeptieren und nacharbeiten. Beim nächsten Mal bist Du schlauer, wenn eine vergleichbare Situation ansteht. Wegen 5 Stunden lohnt es nicht, ein Fass aufzumachen.

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vor 19 Minuten schrieb Enno:

@RubberDog

Aehm, nicht ganz, Es steht nämlich wörtlich im Berufsbildungsgesetz § 21: "Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss."

Also nicht am EOB des Prüfungstages, sondern mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse.

War ich auch erst der Meinung.
Wäre dann aber der einzige (mir bekannte) Vertrag der nach Uhrzeit, und nicht nach Datum endet.
Konnte auch nichts entsprechendes finden, was das so bestätigt. Daher lieber die sichere Variante.

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vor 24 Minuten schrieb _n4p_:

Hast du denn den AG von der bestandenen Prüfung und dem damit verbundenen vorzeitigen Ende des Ausbildungsverhältnisses in Kenntnis gesetzt?

Danke für eure Meinungen, leider bin ich immernoch hin und hergerissen und weiß nicht von welcher Seite es eher nachvollziehbar ist.

@_n4p_ Ja klar, habe nach Bestehen dem Personal die Ergebnisse direkt mitgeteilt. Der AG wusste natürlich auch Bescheid, sonst hätte ich den Tag zuvor den Vertrag ja nicht bekommen. Der AG hatte mir auch am selben Tag per Mail noch seinen Glückwunsch ausgesprochen..

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vor einer Stunde schrieb 1nshad0w:

Außerdem den Spruch mit dem "vorher klären" kannst du dir echt sparen.. niemand macht sich während der Prüfungsphase Gedanken darüber wie es mit dem Zeitenkonto im NEUEN Arbeitsverhältnis aussieht. Denkt doch keiner dran. Urlaubstage wurden bei mir ja auch nicht übernommen, aber die Stunden kann man mir schön reindrücken?

Es ist aber DEINE Aufgabe dich zu Informieren, denn es geht ja schließlich auch um dich und zu guter Letzt willst du ja auch dort weiter arbeiten.

Arbeitgeber können diese Situation auch ganz unterschiedlich handhaben. Mir zum Beispiel wurde auch nichts gesagt. Ich habe nach gefragt und brauchte nicht mehr kommen.

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In dem Fall hast du durchaus Recht. 

Rein rechtlich wärest du danach arbeiten gegangen gilt in dem Moment §24 BBiG. Zumindest für diesen Tag.

Das mit dem Urlaubsanspruch ist noch mal n ganz anderer punkt. Da in dem Fall der AG nicht wechselt, bleibt der Anspruch erhalten. 

 

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vor 3 Stunden schrieb 1nshad0w:

 Urlaubstage wurden bei mir ja auch nicht übernommen, aber die Stunden kann man mir schön reindrücken?..

Hast du deinen Urlaub vorher abgefeiert, oder sind da evtl. Tage verfallen? Falls letzteres, kannst du sicher darauf bestehen, daß die 5 Stunden Resturlaub waren.

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vor 16 Stunden schrieb cortez:

Es ist aber DEINE Aufgabe dich zu Informieren, denn es geht ja schließlich auch um dich und zu guter Letzt willst du ja auch dort weiter arbeiten.

Wie gesagt, hab ich einfach nicht dran gedacht. Habe ich mir keine Gedanken drüber gemacht. Außerdem habe ich Bescheid gesagt, dass ich an dem Tag nicht mehr komme, jeder wusste bescheid. 

@_n4p_ & @Colamann den Urlaub hab ich vorher abfeiern müssen. Wäre aber anscheinend mit ins neue Verhältnis übernommen, wenn man auch meine Stunden übernimmt.

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