remiinder Geschrieben 21. Juni 2018 Teilen Geschrieben 21. Juni 2018 Hallo zusammen. Ohne jetzt groß einen Steuerberater zu involvieren wollte ich mal nachfragen ob ihr denkt, dass es sich lohnt die Fahrtkosten während der Ausbildung nachträglich abzusetzen. (Habe heute die prüfung bestanden und wurde übernommen.) Ich bin z.b. im Jahr 2017 2245 kilometer für die Arbeit unterwegs gewesen. (Hier bin ich meine Ausbildungsnachweise durchgegangen , wo ich war und mit dem Fahrtweg multipliziert). Ich habe in der Ausbildung keine Steuern gezahlt. Lohnt es sich oder eher nicht ? Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Colamann Geschrieben 21. Juni 2018 Teilen Geschrieben 21. Juni 2018 Ich weiß nicht, ob du das jetzt noch nachträglich kannst. Aber grundsätzlich kannst du für die Jahre der Ausbildung eine Steuererklärung abgeben, und dann einen Verlustvortrag geltend machen. Allerdings glaube ich, daß du dafür mehr absetzen müßtest, als du verdient hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 21. Juni 2018 Teilen Geschrieben 21. Juni 2018 Wenn du keine Steuern gezahlt hast, kannst du auch nichts abziehen. Verlustvortrag wird schwierig, sofern man Lehrgeld bezogen hat. Ich glaube nicht, dass die privaten Aufwendungen für die Ausbildung dementsprechend höher waren, als die Einnahmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GoaSkin Geschrieben 24. Juni 2018 Teilen Geschrieben 24. Juni 2018 (bearbeitet) Am 21.6.2018 um 18:59 schrieb remiinder: Ich bin z.b. im Jahr 2017 2245 kilometer für die Arbeit unterwegs gewesen. Bist du 2245 Kilometer für die Arbeit im Sinne von Dienstfahrten unterwegs gewesen oder hat der Anfahrtsweg zur Arbeit in der Summe 2245 Kilometer ausgemacht? Hast du deinen privaten PKW (oder eine privat bezahlte Fahrkarte) für dienstliche Fahrten genutzt, ist dein Arbeitgeber nach verpflichtet, hier für die Kosten zu erstatten - in Form einer steuerfreien Aufwandsentschädigung, die weder auf dem Gehaltszettel, noch in der Steuererklärung Thema ist. Dazu ist auch dieser Artikel interessant: https://www.arbeitsrechte.de/fahrtkostenerstattung-arbeitgeber/#Fahrtkostenerstattung-vom-Arbeitgeber-fuer-Dienstfahrten Bearbeitet 24. Juni 2018 von GoaSkin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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