AriTira Geschrieben 26. Juni 2018 Geschrieben 26. Juni 2018 Hallo, ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum. Ich habe demnächst meine mündliche Abschlussprüfung. In meiner Projektarbeit geht es um das Thema Monitoring mit Icinga. Ich bin soweit glaube ich ganz gut vorbereitet, habe aber eine Frage die mir google nicht beantworten mag: Inwiefern ist die mögliche Überwachung der Mitarbeiter bei Monitoring Servern relevant? Theoretisch wäre es ja möglich die einzelnen Clients der Benutzer zu überwachen und daraus Rückschlüsse zu ziehen. (So nach dem Motto: Der hat seinen PC ja schon 5 Minuten vor Feierabend ausgeschaltet). Nichts dergleichen passiert in meinem Projekt, nur lässt sich nicht bestreiten dass es sich innerhalb kürzester Zeit umsetzen ließe. Ich habe nicht vor das Thema in der Präsentation anzusprechen, möchte aber auf eventuelle Fragen vorbereitet sein. Zitieren
KatjaLee Geschrieben 26. Juni 2018 Geschrieben 26. Juni 2018 Weiss nicht ob das ganz das trifft was du suchst: https://www.arbeitsrechte.de/pc-ueberwachung-am-arbeitsplatz/ Zitieren
Klebrig Geschrieben 26. Juni 2018 Geschrieben 26. Juni 2018 Nach Inkrafttretn der EU-DSGVO am 25.05.2018 solltest du dich auch auf Fragen in dieser Richtung Gedanken machen. Zitieren
Enno Geschrieben 26. Juni 2018 Geschrieben 26. Juni 2018 Oder du ziehst dich aus der Affäre in dem du sagst das eine abschließende Beurteilung der Rechtslage an einen Fachanwalt übergeben wurde und noch aussteht. Asura reagierte darauf 1 Zitieren
Rabber Geschrieben 26. Juni 2018 Geschrieben 26. Juni 2018 Bin grundsätzlich bei Klebrig. Durch die DSGVO bedingt, solltest Du das kleine 1x1 diesbezüglich beherrschen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du dazu etwas gefragt wirst, ist hoch. Die detaillierte Betrachtung sollte dann in der Tat ein Anwalt treffen wie von Enno beschrieben. Wir sind keine Juristen. Zitieren
AriTira Geschrieben 26. Juni 2018 Autor Geschrieben 26. Juni 2018 Danke für die Antworten. DSGVO habe ich mich natürlich mit beschäftigt, aber ich sehe zwischen der DSGVO und der Überwachung von Mitarbeitern, wenn überhaupt nur einen sehr entfernten Zusammenhang. (DSGVO: Schutz der personenbezogenen Daten, hat jetzt nicht direkt was mit der Überwachung zu tun wie sie bei einem Monitoring Server möglich wäre). Ich dachte da mehr so in die Richtung Überwachung am Arbeitsplatz wie es KatjaLee verlinkt hat. Und das ganze mehr in der Theorie. Da es sich bei meinem Projekt um eine Testinstallation handelt kann ich mich damit rausreden das es in der Testumgebung zu solchen fällen nicht kommen kann. Nur was ist wenn sie fragen welche Vorkehrungen getroffen werden müssen bevor der Server in die Produktivumgebung umzieht. Reicht es dann auch einfach zu sagen man konsultiert vorher einen Anwalt? Zitieren
Asura Geschrieben 27. Juni 2018 Geschrieben 27. Juni 2018 Ich bin bei Enno, einfach auf einen Fachanwalt hinweisen, wenn etwas in diese Richtung kommt. Bei meinen Projekt (Migration Nagios -> Icinga2) wurde ich über Betriebssysteme ausgefragt, Unterschiede Windows/Linux, Dateisysteme, Partitionierung, Was ist SNMP und wie funktioniert es, Security (Beispielsweise: kann, wenn jemand einen Monitoringserver installiert, dieser auch alle Systeme im Netzwerk überwachen?) Viel Erfolg bei der Prüfung. Zitieren
StefanE Geschrieben 27. Juni 2018 Geschrieben 27. Juni 2018 Frage dich: - Welche Daten werden überhaupt gemonitored? (Hier ist eine Einzelaufstellung durchaus sinnvoll: IP-Adresse, Name / Vorname, E-Mail Adresse usw. - Wo werden diese Daten gespeichert, wer hat hat Zugriff? (Stichwort IAM) - Zu welchem Zweck hat jemand Zugriff auf diese Daten? (z.B. Es erfolgte eine Bearbeitung in Bezug auf einen vorhandenen Arbeitsauftrag, Ticket) - Wie lange werden diese Daten aufbewahrt, gibt es Löschfristen? Zitieren
StefanE Geschrieben 27. Juni 2018 Geschrieben 27. Juni 2018 vor 18 Stunden schrieb AriTira: aber ich sehe zwischen der DSGVO und der Überwachung von Mitarbeitern, wenn überhaupt nur einen sehr entfernten Zusammenhang. Das kann man so sicherlich nicht stehen lassen :). Hier besteht schon ein, wenn nicht sogar der primäre Zusammenhang. Zitieren
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