Redmoon147 Geschrieben 26. Juni 2018 Geschrieben 26. Juni 2018 Hallo liebe Community, ich habe eine Frage und zwar sind wir mal ehrlich wie viele Fragen kommen aus den Berichtsheften dran, hat schon jemand Erfahrungen gemacht ? Viele Grüße Redmoon147 Zitieren
KatjaLee Geschrieben 26. Juni 2018 Geschrieben 26. Juni 2018 Ich wurde dazu gar nichts gefragt. Meine Fragen waren alle projektspezifisch. Ich habe allerdings gehört das in der mündlichen Nachprüfung gerne mal das Berichtsheft zerlegt wird. D.h. da kann dann alles aus den 2/3 Jahren dran kommen. Zitieren
KeeperOfCoffee Geschrieben 26. Juni 2018 Geschrieben 26. Juni 2018 Das kommt denke ich auch ziemlich stark darauf an, wie viele Fragen deine Doku und deine Präsi noch hergeben. Zitieren
Gast Geschrieben 26. Juni 2018 Geschrieben 26. Juni 2018 Bei uns wird das so gehandhabt, das wenn jemand wirklich sehr schlecht ist man im Berichtsheft schaut und eventuell Sachen daraus gefragt oder um zu Prüfen ob der Prüfling nur Kaffe gekocht hat während seiner Ausbildung. Zitieren
Asura Geschrieben 27. Juni 2018 Geschrieben 27. Juni 2018 Ich sollte meine Berichtshefte mitbringen, als ich diese dem PA geben wollte meinte er nur, dass das nicht nötig sei und uninteressant für diese Prüfung ist, aber ist natürlich PA abhängig. Ich denke, dass dein Projekt einige und bessere Fragen hergibt als das Berichtsheft. Zitieren
Gast RichPPablo Geschrieben 29. Juni 2018 Geschrieben 29. Juni 2018 Hatte am Mittwoch meine mündliche und da wurde das Berichtsheft auch kaum beachtet. Kurz durchgeblättert und eine Frage zur Form, aber der Inhalt hat niemanden interessiert. Es soll aber durchaus Prüfer geben die einen genaueren Blick darauf werfen und unter Umständen auch Fragen dazu stellen. Zitieren
Sullidor Geschrieben 30. Juni 2018 Geschrieben 30. Juni 2018 Wir mussten das Berichtheft mitbringen. 2/9 Prüfern haben es auch durchgeblättert. Fragen dazu sind keine dran gekommen. Zitieren
VollyKnollie Geschrieben 30. Juni 2018 Geschrieben 30. Juni 2018 In der Einladung stand zwar, dass ich es mitnehmen soll, aber wirklich nachgefragt haben die nicht. Na ja, man will ja immer auf der sicheren Seite sein. Zitieren
Nihonium Geschrieben 1. Juli 2018 Geschrieben 1. Juli 2018 Da haben es die Umschüler gut - die müssen laut IHK garkein Berichtsheft führen. Hatte mein Heft dabei, aber hat keinen Interessiert (IHK-Köln). Der Azubi vor mir musste auch nichts vorzeigen, er hatte extra noch elendig viel nachgearbeitet da sein Heft nicht up-to-date war. Die Prüfer fragen dich erstmal inhaltlich zum Projekt auftauchende Fragen. Danach kam bei mir nur noch Standardwissen wie OSI-Modell und bisschen was zu Projektmanagement. Zitieren
KatjaLee Geschrieben 1. Juli 2018 Geschrieben 1. Juli 2018 vor 5 Stunden schrieb Nihonium: Da haben es die Umschüler gut - die müssen laut IHK garkein Berichtsheft führen. Wir mussten 2 Jahre Berichtsheft führen. Jeden Freitag Abgabe. IHK Frankfurt Zitieren
Sullidor Geschrieben 1. Juli 2018 Geschrieben 1. Juli 2018 Da haben es die Umschüler gut - die müssen laut IHK garkein Berichtsheft führen.Erzähl nicht so einen Mist. Das ist hier im Forum schon mehrfach diskutiert worden und jedes mal ist rausgekommen, dass die IHK/der PA sehr wohl das Berichtsheft sehen wollte. Und bist mir jemand eine beglaubigte Aussage eines zuständigen IHK-Verantwortlichen vorlegt, würde ich auf solche Behauptungen einen feuchten ***** geben. Denn das nicht Führen eines Berichtsheftes, wenn du es musst, kann dich die Prüfung kosten. Das Führen eines Berichtsheftes, wenn du es nicht müsstest, wird dir genau 0 Nachteile bringen. Zitieren
Rienne Geschrieben 2. Juli 2018 Geschrieben 2. Juli 2018 , vor 6 Stunden schrieb Sullidor: Das ist hier im Forum schon mehrfach diskutiert worden und jedes mal ist rausgekommen, dass die IHK/der PA sehr wohl das Berichtsheft sehen wollte. "Jedes Mal" bezweifel ich stark. Denn, wie so oft, ist es immer noch Sache der IHKs, ob sie ein Berichtsheft auch bei Umschülern verlangen oder nicht. Wie @Nihonium bereits geschrieben hat, ist es bei der IHK Köln zumindest nicht zwingend Pflicht, außer es ist vertraglich festgehalten. Rein vom Gesetz her muss ein Umschüler erst einmal kein Berichtsheft führen (§62 (3) BBiG): Zitat (3) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Umschulung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. § 37 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 40 bis 42, 46 und 47 gelten entsprechend. Dort steht nämlich, welche Paragraphen bezüglich der Prüfung für Umschüler gelten und §43 Zulassung zur Abschlussprüfung zählt nicht dazu. Allerdings gibt es dort auch noch §59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen, der es u.a. erlaubt eigene Zulassungsvoraussetzungen zu erlassen: Zitat [..] Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfungen, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse beruflicher Erwachsenenbildung. Zusätzlich gilt zwar noch §60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf. Allerdings lässt dieser die Zulassungsvoraussetzungen außen vor. TLDR: IMMER bei der eigenen IHK nachfragen wie die Regelungen zum Ablauf der Prüfung und Prüfungszulassung sind, sofern Unklarheit herrscht. Und das gilt sowohl für Azubi, Umschüler als auch für Teilnehmer einer Externenprüfung. Thanks-and-Goodbye, arlegermi, RubberDog und 1 Weiterer reagierten darauf 4 Zitieren
RubberDog Geschrieben 2. Juli 2018 Geschrieben 2. Juli 2018 (bearbeitet) vor 6 Stunden schrieb Sullidor: Erzähl nicht so einen Mist. Das ist hier im Forum schon mehrfach diskutiert worden und jedes mal ist rausgekommen, dass die IHK/der PA sehr wohl das Berichtsheft sehen wollte. Und bist mir jemand eine beglaubigte Aussage eines zuständigen IHK-Verantwortlichen vorlegt, würde ich auf solche Behauptungen einen feuchten ***** geben. Denn das nicht Führen eines Berichtsheftes, wenn du es musst, kann dich die Prüfung kosten. Das Führen eines Berichtsheftes, wenn du es nicht müsstest, wird dir genau 0 Nachteile bringen. Aus reinem Interesse hab ich mal schnell bei der IHK Köln nachgesehen, auf die er/sie sich ja zu beziehen scheint. Dort steht tatsächlich Zitat 12. Diese Regelungen können mit Ausnahme der Ziffer 3 für Umschüler entsprechend angewendet werden, soweit die Führung des Ausbildungsnachweises vertraglich vereinbart wird. Zitat 3. Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Von daher würde ich es genauso verstehen. Aber, zum Glück hat meine Meinung nicht viel zu bedeuten, was die IHK angeht, und man sollte - um auf nummer sicher zu gehen - nachfragen. Edit: Da war Rienne tatsächlich ein paar Sekunden schneller. Bearbeitet 2. Juli 2018 von RubberDog Nihonium, arlegermi, Rienne und 1 Weiterer reagierten darauf 4 Zitieren
Asura Geschrieben 2. Juli 2018 Geschrieben 2. Juli 2018 vor 20 Stunden schrieb Nihonium: Der Azubi vor mir musste auch nichts vorzeigen, er hatte extra noch elendig viel nachgearbeitet da sein Heft nicht up-to-date war Jeden Tag 5 Minuten arbeit und das Problem ergibt sich gar nicht erst, alternativ 30min am Ende der Woche. Zitieren
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