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Geschrieben

Hallo Kollegen,

die schriftliche Prüfung habe ich bestanden, allerdings bin ich durch eine 6 in der Projektpräsentation durch die Prüfung gefallen. Ich habe meine Ausbildung gekündigt und werde nun fest im Beruf ohne Abschluss arbeiten.

 

Folgende Fragen stellen sich:

  1.  Kann ich die Prüfung nochmals ablegen, indem ich die Kosten selbst trage? Ab wann ist die Neuprüfung möglich und was sind die Voraussetzungen?
  2. Wann/Wie bekomme ich mein Facharbeiterzeugnis?

 

Danke euch.

Geschrieben

Warum hast du denn so einen Quatsch gemacht und deine Ausbildung gekündigt o_O Verlängere um 6 Monate, mach deine Prüfung ordentlich und dann bist du Ausgebildet, wenn du die Ausbildung kündigst kannst du in dem Beruf meines Wissens nach und dem was Allesweg gepostet hat, diesen Beruf nicht mehr lernen aka auch keine Prüfung später auf eigene Kosten schreiben, ich würde sagen da hast du dir jetzt ein ordentliches Ei gelegt, denn ohne richtigen Abschluss wirst du bei der späteren Jobsuche schlechtere Karten haben.

Und ohne jetzt dich jetzt verurteilen zu wollen, aber wie zum teufel hast du eine 6 in der Präsi geschafft o_O bist du einfach nicht angetreten oder hast ne leere Präsentation gezeigt, anders kann ich mir das jetzt nicht vorstellen. Die Prüfer schenken einem da doch eh schon so viele Punkte weil sie wissen das man nervös ist, da muss du ja einen absoluten komplett ausfall gehabt haben, anders kann ich mir das nicht erklären. Wäre echt interessant wenn du das mal erläuterst, was da schief gelaufen ist.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Albi:

wenn du die Ausbildung kündigst kannst du in dem Beruf meines Wissens nach und dem was Allesweg gepostet hat, diesen Beruf nicht mehr lernen aka auch keine Prüfung später auf eigene Kosten schreiben

Natürlich kann er das. Da wird keinem die Tür zugeschlagen, da es nun mal Gründe haben kann, eine Ausbildung abzubrechen. Er kann entweder versuchen, einen neuen Betrieb zu finden oder er schreibt die Prüfung als Externer. Allerdings ist dies mit Kosten und Mühen verbunden. Als Externer muss man allerdings vorweisen können, dass man das 1 1/2 fache der Ausbildungszeit auch in diesem Beruf gearbeitet hat (§45 Abs.2 BBiG). Sprich, bei 3 Jahren Ausbildungszeit wären es 4 1/2 Jahre Berufserfahrung.

Da frage ich mich schon, wieso man sich sowas antut, wenn man schon in einem Ausbildungsverhältnis war und kurz vor Ende das Handtuch schmeißt, um wieder neu anzufangen? Alles in allem würde ich aber mit der zuständigen Stelle (sprich Handelskammer) sprechen, da ich nicht weiß, in wie weit man die schon geleisteten Ausbildungsjahre anrechnen kann, wenn ein neuer Betrieb gesucht wird.

Das Facharbeiterzeugnis bekommst du erst, wenn du die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb allesweg:

Nein. Siehe §22(2)2 BBiG.

Das hat doch eigentlich gar nichts mit der Aussgangssituation zu tun. Er muss das Ausbildungsverhältnis ja nicht einmal kündigen, da ja §21(1) und (3) BBiG greifen.

Allerdings ist es vermutlich schwer, ohne Ausbildungsverhältnis bzw. Betrieb, in dem man ein Abschlussprojekt durchführen kann (denn das müsste der TE ja), noch einmal zugelassen zu werden. Dazu würde ich mich allerdings direkt an die entsprechende Kammer wenden und mich erkundigen.

Wie die anderen schon schreiben ist es jedoch möglich die Prüfung als Externer abzulegen. Jedoch ist da auch die Frage, inwiefern dort die bereits abgelegte Prüfung mit rein rechnet.

Bei der schriftlichen Prüfung gibt es zumindest (auch hier im Forum - allerdings bei Umschülern) den Sachverhalt, wo der Prüfling durchgefallen ist, ein Arbeitsverhältnis begonnen hat und diesen Teil ein halbes Jahr später wiederholt hat, ohne dass noch ein Ausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnis vorlag.

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