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Geschrieben

Hallo Zusammen,

folgendes Szenario. Ich werde am 24.07.18 meine Ausbildung beenden und danach den AG wechseln zum 01.09.18. Meine Frage ist daher ob ich mich für den August arbeitslos melden muss oder nicht. Wäre froh wenn mir hier wer helfen kann.

Geschrieben

Du musst nicht! Du darfst.

Willst Du, dass Du imAugust die Krankenkasse bezahlt bekommst und für den einen Monat Arbeitslosengeld erhältst, dann solltest Du Dich arbeitslos melden. Dafür reicht es aus, wenn Du die Bestätigung der IHK zur bestandenen Abschlussprüfung erhältst, damit und dem neuen Arbeitsvertrag zur nächsten BA zu gehen.

Geschrieben

Du solltest.

Alternativ zahlst du die Krankenkasse selbst - Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil - wobei die Krankenkasse von einem durchschnittlichen Gehalt ausgeht. Ich weiss nicht mehr, mit welchen Zahlen dort gerechnet wird.

Für knapp nen Monat habe ich allerdings gute 350 EUR nachzahlen dürfen, weil ich mich eben nicht gemeldet habe.

Geschrieben

Moin,

wie bereits gesagt wurde mußt du nicht aber du solltest. Du bekommst immerhin noch einmal 60% deines letzten Azubi Gehaltes und die Krankenkasse wird übernommen. Außerdem könnte es relevant werden wenn du z.B. in der Probezeit gekündigt wirst.
Besser wäre es allerdings den Arbeitgeber zu fragen ob man nicht früher anfangen kann, da haben beide was von.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb ITegration_DE:

Moin,

wie bereits gesagt wurde mußt du nicht aber du solltest. Du bekommst immerhin noch einmal 60% deines letzten Azubi Gehaltes und die Krankenkasse wird übernommen. Außerdem könnte es relevant werden wenn du z.B. in der Probezeit gekündigt wirst.
Besser wäre es allerdings den Arbeitgeber zu fragen ob man nicht früher anfangen kann, da haben beide was von.

Das Habe ich schon, ist aber leider nicht möglich ^^ 

 

Geschrieben

Bzgl Krankenkasse kannst du dich auch wieder in der familienversicherung deiner Eltern melden, sofern du unter 25 bist.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb RubberDog:

Du solltest.

Alternativ zahlst du die Krankenkasse selbst - Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil - wobei die Krankenkasse von einem durchschnittlichen Gehalt ausgeht. Ich weiss nicht mehr, mit welchen Zahlen dort gerechnet wird.

Für knapp nen Monat habe ich allerdings gute 350 EUR nachzahlen dürfen, weil ich mich eben nicht gemeldet habe.

 

Das stimmt so nicht. Man muss zwar tatsächlich die Krankenkasse dann selbst zahlen, aber dabei ist kein durchschnittliches Gehalt maßgeblich, für das man Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zahlt, sondern der Mindestbeitrag (da keine Einkünfte) zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Macht etwa 185 Euro im Monat incl. Pflegeversicherung. Beispiel Techniker Krankenkasse:

https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/versicherung/versichert-als-freiwilliges-mitglied/haeufige-fragen-zu-beitraegen-fuer-freiwillig-versicherte/beitragshoehe-freiwillig-versichert-2006970

Man muss aber bedenken, dass eine Krankenversicherung mittlerweile Pflicht ist, auch wenn in diesen Tarifen von einer freiwilligen Versicherung die Rede ist.

vor 2 Stunden schrieb Arvi:

Bzgl Krankenkasse kannst du dich auch wieder in der familienversicherung deiner Eltern melden, sofern du unter 25 bist.

Im Prinzip geht das, sofern die Eltern selbst gesetzlich versichert sind. Da kommt dann zwar ein Fragebogen von der Krankenkasse, wo nach dem Grund der erneuten Familienversicherung gefragt wird, auf dem muss aber nur das Richtige angekreuzt werden.

Dennoch sollte man sich besser für den Monat arbeitslos melden. Man bekommt einwenig Arbeitslosengeld, auf Basis des Arbeitslosengeldes wird ein Beitrag zur Rentenversicherung geleistet und Papierkram hat man so oder so. Zu dem wird einem das Arbeitsamt auch mit Vermittlungsvorschlägen etc. in Ruhe lassen, wenn man eh einen Job in der Tasche hat.

 

Bearbeitet von GoaSkin
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb GoaSkin:

 

Das stimmt so nicht. Man muss zwar tatsächlich die Krankenkasse dann selbst zahlen, aber dabei ist kein durchschnittliches Gehalt maßgeblich, für das man Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zahlt, sondern der Mindestbeitrag (da keine Einkünfte) zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.

Das ganze nennt sich im Kassenjargon 'fiktives Mindesteinkommen'. Liegt derzeit bei 1015 EUR monatlich, auch wenn man nachweislich 0 Einkommen hat.

Davon zahlt man 14 % + Zusatzbeitrag an die KK, in sofern hast du schon recht.
Ich kann auch nicht mehr genau aufschlüsseln, wie die gut 350 EUR für knappe 3 Wochen damals berechnet wurden. Ist 2, 3 Jahre her.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb omajohn:

du hättest aber schon lange machen müssen immer 3 monate vor ende

Das stimmt so nicht. Für Azubis besteht keine Pflicht sich frühzeitig arbeitslos zu melden:

Zitat

Nach der aktuellen Gesetzeslage ist jeder Arbeitnehmer, der Arbeitslosengeld beantragt verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis von der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. [..] Zwar besteht diese gesetzliche Verpflichtung nicht für Azubis, die eine betriebliche Ausbildung beenden, die Meldung wird von der Agentur für Arbeit dennoch empfohlen.  (Quelle: Arbeitsagentur)

Nichtdestotrotz sollte man so früh wie möglich entsprechende Anträge stellen, da die Mühlen dort ja bekanntlich sehr gemächlich mahlen. :D

Ich würde dir auch empfehlen, dich für den Monat arbeitslos zu melden und so eventuellen Problemen aus dem Weg zu gehen.

Bearbeitet von Rienne
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb RubberDog:

Davon zahlt man 14 % + Zusatzbeitrag an die KK, in sofern hast du schon recht.
Ich kann auch nicht mehr genau aufschlüsseln, wie die gut 350 EUR für knappe 3 Wochen damals berechnet wurden. Ist 2, 3 Jahre her.

Hattest du ggf. ein Gewerbe laufen und in den Augen der Krankenkassen hauptberuflich selbständig? Bei Selbständigen gehen die AFAIK wirklich vom Durchschnittseinkommen aus - es sei denn, man bestätigt auf einem Formular, dass man nur wenig Zeitaufwand mit seiner gewerblichen Tätigkeit verbringt.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb GoaSkin:

Hattest du ggf. ein Gewerbe laufen und in den Augen der Krankenkassen hauptberuflich selbständig? Bei Selbständigen gehen die AFAIK wirklich vom Durchschnittseinkommen aus - es sei denn, man bestätigt auf einem Formular, dass man nur wenig Zeitaufwand mit seiner gewerblichen Tätigkeit verbringt.

Nein, zuletzt hab ich davor im First Level Support gearbeitet.

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