Kane85 Geschrieben 27. Juli 2018 Teilen Geschrieben 27. Juli 2018 Nachdem die Prüfung nun bestanden ist, beginne ich ab dem 01.08. als Fachkraft bei einem neuen AG. Der Uraubsanspruch, den ich für dieses Jahr hatte, wurde zuerst bis 31.08. berechnet (Ende lt. Ausbildungsvertrag) und im Anschluss, nach Bekanntgabe des mündlichen Prüfungstermins, bis quasi gestern dezimiert. Den Urlaubsanspruch, den ich also bis gestern für dieses Jahr anteilig hatte, habe ich auch genommen. Beim neuen AG steht im Vertrag, dass man nach sich auf §6 Abs.1 Bundesurlaubsgesetz beruft. Der besagt, dass der Anspruch auf Urlaub nicht besteht, soweit im laufenden Kalenderjahr bereits Urlaub vom alten AG gewährt wurde. Wie genau habe ich das zu verstehen? Für mich beginnt ja quasi ein "neues" halbes Arbeitsjahr, weil der alte Vertrag befristet war und somit auch nicht der volle Jahresurlaub zur Verfügung stand. Ich möchte da nur nächste Woche nicht ganz dumm da stehen, denn mein Sohn hat am 11.09. Einschulung - und da wäre ich sehr gerne dabei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 27. Juli 2018 Teilen Geschrieben 27. Juli 2018 Huhu, erst einmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung. §6 Abs. 1 BUrlG bezieht sich ja auf den Ausschluss von doppelten Urlaubsansprüchen. Auch steht dort Zitat (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Du solltest dir also auf jeden Fall diese Bescheinigung geben lassen. Dementsprechend kommt es vermutlich darauf an, wie viel Urlaub du bereits in Anspruch genommen hast. Dir steht bei einer 5-Tage-Woche gesetzlich ja ein Mindesturlaub von 20 Tagen/Jahr zu. Wenn du also bisher z.B. nur 16 Tage genommen hast, muss dir dein neuer Arbeitgeber noch mind. 4 Tage Urlaub gewähren. Ansonsten würde ich auch einfach mal bei deinem neuen AG nachfragen, wie viel Urlaubsanspruch sie dir noch gewähren, wenn du bis zum Eintritt x Tage genommen hast, wenn sie mehr als den gesetzlichen Mindestanspruch gewähren. Kane85 und JimTheLion reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 27. Juli 2018 Teilen Geschrieben 27. Juli 2018 Was Rienne sagt. Alternativ kannst du auch unbezahlten Urlaub nehmen wenn dein AG da mitspielt. Frag doch einfach mal beim neuen AG nach wie das da so ist. Was im Vertrag steht ist das eine, wie es gelebt wird oft was ganz anderes. Ich kenne es eigentlich fast nur so, dass einem x/12 Jahresurlaub zugestanden werden und keiner nachfragt wie viel schon genommen wurde. Kane85 und mylurid reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mylurid Geschrieben 3. August 2018 Teilen Geschrieben 3. August 2018 Bei uns bekommen Mitarbeiter auch immer x/12 des Jahresurlaubes, wenn sie nicht zum 1.1 hier anfangen. Was vorher war ist egal. Zumal du ja theoretisch sogar nur Urlaub aus 2017 haben könntest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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