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Geschrieben

Moin,

ich habe da eine Frage an euch. Ich werde Ende November die schriftliche Abschlussprüfung wiederholen, da ich aufgrund von GA1 der Sommerprüfung eine Extra Runde drehen darf.
Den Prüfungsteil A habe ich bestanden. Normalerweise bekommt man 1 Monat nach der schriftlichen Prüfung ein vorläufiges Ergebnis und bei der mündlichen Prüfung (2/3 Monate später) den Zettel mit "bestanden, nicht bestanden". Da ich allerdings nicht bei der IHK den Prüfungsteil A absolviere, frage ich mich, wann, wie und wo ich benachrichtigt werde das ich bestanden habe. Dazu wäre meine Frage, ob das Ergebnis, welches ich vorab Online abrufen kann schon reicht, um nicht mehr als Azubi beschäftigt zu werden. Hat hiermit jemand Erfahrung?

Abschließend möchte ich noch erfragen, welche Themengebiete ihr speziell lernt. Besonders wichtig ist mir hierbei GA1, um dort nicht wieder wichtige Punkte zu verlieren.

Vorab schon mal vielen Dank für die Hilfe!

Geschrieben

Den Zettel bestanden/nicht bestanden bekommt man meines Wissens nach direkt nach der mündlichen Prüfung(Präsi+Fachgespräch).

Die vorläufigen Ergebnisse reichen für die meisten Firmen aus, aber das kann jede Firma für sich entscheiden.

Ich schreibe diesen Winter auch meine Prüfungen und werde eigentlich so ziemlich alles lernen, da man nie weiß, was drankommen wird.

Generell aber Subnetting(ipv4/ipv6), TCP/IP, LWL(Glasfaser), VPN usw. (bin FiSi)

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Gottlike:

Die Onlineergebnisse sind meines Wissens nach bei keiner IHK rechtsverbindlich. Nach mündlicher Prüfung bekommst du, wie @DearDevil schon gesagt hat, einen Zettel auf dem Bestanden/Nicht bestanden drauf steht. Der ist dann auch verbindlich.

In meinem Fall habe ich die mündliche Prüfung (Prüfungsteil A) aber schon bestanden. Ich muss nur die schriftliche Prüfung nachholen und bekomme dann den Zettel mit bestanden/ nicht bestanden woher?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Nobl3:

In meinem Fall habe ich die mündliche Prüfung (Prüfungsteil A) aber schon bestanden. Ich muss nur die schriftliche Prüfung nachholen und bekomme dann den Zettel mit bestanden/ nicht bestanden woher?

In solchen Sonderfällen bitte bei deiner IHK nachfragen. Von IHK zu IHK wird (gerade bei Sonderfällen) sowas sehr unterschiedlich behandelt. 

Ein kurzer Anruf und du solltest deine Antwort bekommen. 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Nobl3:

In meinem Fall habe ich die mündliche Prüfung (Prüfungsteil A) aber schon bestanden. Ich muss nur die schriftliche Prüfung nachholen und bekomme dann den Zettel mit bestanden/ nicht bestanden woher?

War in meinem Fall auch so. Ich hab dann nochmal eine Einladung zur mündlichen Prüfung bekommen - war mega geschockt. Aber ein Anruf bei der IHK hat Abhilfe geschafft. Ich musste zu dem Termin hingehen, allerdings nur um mir sagen zu lassen das ich jetzt komplett bestanden habe :) Hab dann auch meine Bestätigung bekommen.

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Nobl3:

Abschließend möchte ich noch erfragen, welche Themengebiete ihr speziell lernt. Besonders wichtig ist mir hierbei GA1, um dort nicht wieder wichtige Punkte zu verlieren.

Du hast nur GA1 nicht bestanden oder auch noch andere Prüfungsteile der Schriftlichen? Denn dann musst du meines Wissens sowieso nur noch GA1 schreiben und musst dich mit den anderen Themen nicht noch zusätzlich belasten.

Eine gute Orientierung, was du tatsächlich für Themen dafür drauf haben solltest, bietet immernoch der Rahmenlehrplan.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Rienne:

Du hast nur GA1 nicht bestanden oder auch noch andere Prüfungsteile der Schriftlichen? Denn dann musst du meines Wissens sowieso nur noch GA1 schreiben und musst dich mit den anderen Themen nicht noch zusätzlich belasten.

Eine gute Orientierung, was du tatsächlich für Themen dafür drauf haben solltest, bietet immernoch der Rahmenlehrplan.

Generell wäre das so gewesen. Allerdings war ich knapp unter den 30% bei GA1 und muss daraufhin alles nochmal schreiben.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Nobl3:

Generell wäre das so gewesen. Allerdings war ich knapp unter den 30% bei GA1 und muss daraufhin alles nochmal schreiben.

Dann musst du ja nur GA1 noch schreiben?

Geschrieben (bearbeitet)

Wäre mir auch neu, dass du alles noch einmal schreiben musst. Allerdings ist es, soweit ich weiß so, dass du selber entsprechend einen Antrag stellen musst, um dich von den bereits bestandenen Teilen zu befreien und nur den nicht bestandenen Prüfungsteil wiederholst.

Bearbeitet von Rienne
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb DearDevil:

Dann musst du ja nur GA1 noch schreiben?

Insgesamt war ich knapp unter den generellen 50%. Ich denke mal, ansonsten hätte ich wirklich nur GA1 schreiben müssen. Mit Ruhm habe ich dort nicht bekleckert, allerdings möchte ich es dieses Mal richtig machen!

Bearbeitet von Nobl3
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Nobl3:

Insgesamt war ich knapp unter den generellen 50%. Ich denke mal, ansonsten hätte ich wirklich nur GA1 schreiben müssen. Mit Ruhm habe ich dort nicht bekleckert, allerdings möchte ich es dieses Mal richtig machen!

Ja das macht aber eigentlich nichts, da du nur auf Grund von GA1 unter den 50% warst.

Ruf bei deiner IHK an und frag nach, wenn du unsicher bist, aber du wirst wohl nur GA1 schreiben müssen.

Geschrieben (bearbeitet)

Du musst auch nur GA1 schreiben. Keine Ahnung, warum du da anderer Meinung bist.

Hier auch noch einmal der offizielle Wortlaut ( § 29 Abs. 2 Prüfungsordnung für Abschluss- und Umschulungsprüfungen )

Zitat

Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung (§ 23
Abs. 2 Satz 2) mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag des Prüflings
nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tage der
Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung
anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung (§ 23 Abs. 2 Satz 2) ist im
Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.

Wie gesagt, den Antrag musst allerdings du selber stellen.

Ich würde das auf jeden Fall tun, um mich nicht noch zusätzlich den Kopf mit dem anderen Kram vollstopfen zu müssen.

Bearbeitet von Rienne
Geschrieben

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist letzte Woche rausgegangen. Die Prüfer meinten, dass ich die komplette Prüfung im November nochmal wiederholen muss, sofern ich die Ausbildung beenden möchte. Jetzt die Frage: Soll ich nur GA1 wiederholen oder alles? Ich bin schon der Meinung, dass ich alles besser schaffen kann, allerdings ist jede Prüfung anders. Was meint Ihr?

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Nobl3:

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist letzte Woche rausgegangen

In meiner Anmeldung musste ich explizit angeben das ich GA2 und WISO nicht wiederholen möchte. Wer dieses Feld leer gelassen hatte, musste die komplette Prüfung erneut wiederholen.


Ruf am besten mal deine IHK an

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Nobl3:

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist letzte Woche rausgegangen. Die Prüfer meinten, dass ich die komplette Prüfung im November nochmal wiederholen muss, sofern ich die Ausbildung beenden möchte. Jetzt die Frage: Soll ich nur GA1 wiederholen oder alles? Ich bin schon der Meinung, dass ich alles besser schaffen kann, allerdings ist jede Prüfung anders. Was meint Ihr?

Das musst du selbst wissen, wie gut du dich einschätzt.

Ich persönlich würde nur den Teil wiederholen, in dem ich durchgefallen bin.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Nobl3:

frage ich mich, wann, wie und wo ich benachrichtigt werde das ich bestanden habe. Dazu wäre meine Frage, ob das Ergebnis, welches ich vorab Online abrufen kann schon reicht, um nicht mehr als Azubi beschäftigt zu werden.

Das (Nicht-)Bestehen stellt der Prüfungsausschuss förmlich fest. Wenn Prüfungsteile wiederholt wurden und keine mündliche Prüfung nötig ist, erfolgt das bei uns trotzdem erst am Tag der mündlichen Prüfungen, da der Ausschuss vorher nicht extra für Einzelfälle zusammenkommt.

Die Noten der IHK sind nur Vorabinformationen und nicht verbindlich, bis ein Ausschuss sie bestätigt hat ("Ergebnisfeststellung").

Um sicherzugehen, würde ich trotzdem das Verfahren bei deiner (!) IHK nachfragen.

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