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Berichtshefte bei der mündl. Prüfung


Gast 2017max

Empfohlene Beiträge

vor 6 Minuten schrieb 2017max:

Was ist wenn, der Ausbilder krank oder im Urlaub ist?

Dann gibt es einen Vertreter oder einen Vorgesetzten.

vor 6 Minuten schrieb 2017max:

Sollte man kurz vor der mündlichen Prüfung die Berichte auch in kürzeren Abständen unterschrieben lassen?

Man sollte die Berichte regelmässig unterschreiben lassen. Im Gegensatz zu den bekannten Gerüchten lieben es Ausbilder eben nicht, kurz vor der Abschlussprüfung die Berichte von drei Jahren unterschreiben zu lassen.

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Immer das leidige Thema.

Wir mussten (Regel vom Ausbilder) das Berichtsheft mindestens einmal im Monat beim Ausbilder vorlegen zum unterschreiben. Lieber zwei mal. Und das war nie ein Problem.

Kein Azubi hat Lust kurz vor der Prüfung das Berichtsheft erst zu schreiben. Und kein Ausbilder hat Lust, das Berichtsheft erst am Tag vor der Prüfung für 3 Jahre zu unterschreiben.

Also einfach immer zeitnah führen. Ich habe das zum Beispiel jeden Freitag vor Feierabend gemacht. Dann weiß man auch noch, was man so getran hat die Woche über ;)

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vor 7 Minuten schrieb neinal:

Kein Azubi hat Lust kurz vor der Prüfung das Berichtsheft erst zu schreiben. Und kein Ausbilder hat Lust, das Berichtsheft erst am Tag vor der Prüfung für 3 Jahre zu unterschreiben.

Kann ich bestätigen :D. Ich habe selbst eine Woche vor der Prüfung mein Berichtsheft aktualisiert. Vor allem schwammige Sätze neu formuliert und ausgebaut und ein paar Monate fehlten mir. Gut...mein Ausbilder hat mein Berichtsheft nie sehen wollen. Er sagte immer, dass wir es vor der Prüfung zusammen durchgehen. Naja...

Am Ende waren halt vor allem meine Commit Messsages mein Berichtsheft, dass war von Anfang an mein Plan. Habe für 3 Jahre stets ausführliche Messages formuliert und verfolgen zu können, was ich wann gemacht habe. Das Log dann alle 3 Monate gesichert.

Denn einzigen Tipp denn ich hier mitgeben kann: Optik kann alles verbessern.

Das Teil sollte 1A aussehen, keine Formatierungsfehler (Seitenzahlen, Nummern etc) und in entsprechender Form vorliegen (kein gebrauchter Ordner). Bei mir war auch jede Seite in einer Klarsichtfolie. Dazu noch alle nötigen Deckblätter. Evlt. kann man auch noch den Rahmenplan beilegen und die entsprechenden gesetzlichen Verweise die das Führen eines Berichtsheftes vorschreiben.

Es wurde bei mir (gefühlte...) 2 Minuten drin rumgeblättert und das wars. 

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vor 7 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

Das Teil sollte 1A aussehen, keine Formatierungsfehler (Seitenzahlen, Nummern etc) und in entsprechender Form vorliegen (kein gebrauchter Ordner). Bei mir war auch jede Seite in einer Klarsichtfolie. Dazu noch alle nötigen Deckblätter. Evlt. kann man auch noch den Rahmenplan beilegen und die entsprechenden gesetzlichen Verweise die das Führen eines Berichtsheftes vorschreiben.

Es wurde bei mir (gefühlte...) 2 Minuten drin rumgeblättert und das wars. 

Sollte auf jeden Fall ordentlich aussehen. Keine Kaffeeflecken, etc. ;) Aber ob nun jede Seite in eine Klarsichtfolie muss, darüber lässt sich wohl streiten :D Meins war einfach in einem ordentlichen Ordner abgeheftet. Angeschaut hat es sich niemand. Sie haben lediglich mal den Ordner geöffnet und gescchaut ob die erste Seite ein Berichtsheft Eintrag ist.

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vor 18 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

Es wurde bei mir (gefühlte...) 2 Minuten drin rumgeblättert und das wars. 

Wofür dann der Aufwand?

Das Berichtsheft hat i.d.R. keinen Einfluss auf die Benotung der Präsentation und des Fachgespräches. Zumindest habe ich noch keine Bewertungsmatrix gesehen, wo dies in irgendeiner Weise drin vor kam. Letzten Endes geht es nur darum, ob du es geführt hast; dich also an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hast. Kein Prüfer macht sich da die Mühe zu kontrollieren, was du genau gemacht hast und ob es mit dem Ausbildungsplan konform ist.

Seit letztem Jahr muss der Ausbildungsnachweis nicht mal mehr schriftlich geführt werden, sondern die Führung kann auch elektronisch erfolgen. Bei der IHK Köln wird dementsprechend z.B. gar nicht mehr verlangt, dass man das Heft zur Prüfung mitbringt, sondern es wird vorher stichprobenartig kontrolliert (Quelle).

Bearbeitet von Rienne
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vor 37 Minuten schrieb Rienne:

Seit letztem Jahr muss der Ausbildungsnachweis nicht mal mehr schriftlich geführt werden, sondern die Führung kann auch elektronisch erfolgen. Bei der IHK Köln wird dementsprechend z.B. gar nicht mehr verlangt, dass man das Heft zur Prüfung mitbringt, sondern es wird vorher stichprobenartig kontrolliert (Quelle).

Da das jede IHK anders machen kann, wäre ich vorsichtig mit so pauschalen Aussagen.

Das Berichtsheft muss geführt werden, das ich Pflicht für jeden Azubi, d.h. kein Heft =  Kein Abschluss im schlimmsten Fall. Auf der anderen Seite ist das das einzige Dokument mit dem der Azubi belegen kann, dass ihm elementare Kenntnisse nicht vermittelt wurden. Daher sollte es in seinem eigenen Interesse sein, das Teil anständig zu führen.

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vor 4 Minuten schrieb Maniska:

Da das jede IHK anders machen kann, wäre ich vorsichtig mit so pauschalen Aussagen.

Das mit der elektronischen Führung ist keine pauschale Aussage sondern gesetzlich festgehalten. (Änderungen BBIG 5.4.17)

Zitat

§ 13 Verhalten während der Berufsausbildung

7. einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen.

Und zum Vorlegen habe ich ja dazu geschrieben, dass es sich explizit um die IHK Köln handelt.

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vor einer Stunde schrieb KeeperOfCoffee:

Denn einzigen Tipp denn ich hier mitgeben kann: Optik kann alles verbessern.

Das Teil sollte 1A aussehen, keine Formatierungsfehler (Seitenzahlen, Nummern etc) und in entsprechender Form vorliegen (kein gebrauchter Ordner). Bei mir war auch jede Seite in einer Klarsichtfolie. Dazu noch alle nötigen Deckblätter. Evlt. kann man auch noch den Rahmenplan beilegen und die entsprechenden gesetzlichen Verweise die das Führen eines Berichtsheftes vorschreiben.

Es wurde bei mir (gefühlte...) 2 Minuten drin rumgeblättert und das wars. 

Was soll denn das Berichtsheft verbessern? Das Berichtsheft ist nicht Prüfungsgegenstand. Die Berichtshefte dienen lediglich nur zur Zulassung der Abschlussprüfung und falls es mal rechtliche Probleme zu klären sind, wie z.B. wenn die Ausbildungsstätte bestimmte Inhalte nicht lehrt. Es wird also nur geprüft, ob du eins geführt hast. Die Prüfer müssen aber nachvollziehen können, ob du es auch regelmäßig geführt hast, darum sollte man ein paar Punkte beachten., wie z.B. Seitenzahl, Name, Datum, Zeitraum, etc. Sowas wie z.B. Klarsichtfolien wird nicht bei allen IHKs gut angesehen. Die HK in Hamburg will z.B. sowas gar nicht sehen. Also elektronische Berichtshefte will die HK Hamburg in gedruckter Form sehen.

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vor 12 Stunden schrieb Maniska:

Und - davon gehe ich einfac mal aus - wird man dich nict durchfallen lassen wenn bei einem ansonsten sorgfältig geführten Berichtsheft eine oder zwei Wochen nicht unterschrieben (aber geführt!) sind.

Realitätsfremd sind die Prüfer meistens nicht :)

Und genau das ist mir in Ausbildung 1 passiert. Eine Unterschrift fehlte und der Leiter der Prüfung hat mich nach Hause geschickt. Ich hab zum Glück noch einen freien Platz an letzten Tag der Prüfzeit bekommen sonst hätte ich 6 Monate warten müssen....

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Ich hab vor 10 Jahren mal Koch gelernt, mittlerweile aber in der neuen Ausbildung zum FIAE.

In der Gastronomie ist die Bezahlung halt mies, du musst immer dann arbeiten wenn deine Freunde frei haben und was unternehmen wollen und zu guter letzt hat sich über die Zeit eine Berufskrankheit entwickelt...

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Also im Bereich der IHK Hannover wird das Berichtsheft bei der mündlichen Abschlussprüfung gefordert. Dieses sollte auch sauber geführt worden und mit dem entsprechenden Unterschriften versehen sein.

Ein Prüfer schaut sich das Berichtsheft immer an und schaut was gemacht wurde und kann hier auch im späteren Verlauf auch Fragen dazu stellen. Kommt zwar selbst vor, aber so wurde es schon gemacht.

Zumindest ist mir nicht bekannt, dass dieses online geführt werden kann, aber ich kenne die anderen IHK nicht, die dieses durchführen. Werde aber gerne mal nachhorchen wie das gesehen wird.

Generell würde ich aber immer das Berichtsheft mitbringen und vorlegen. Somit gehst du den Problemen aus dem Wege. Bei der IHK Hannover wird bei der mündlichen Prüfung hier immer danach gefragt ob es mitgeführt wird. Bisher hatten es auch alle dabei, genauso wie den Personalausweis.

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IHK-Nürnberg:
Bei den schriftlichen Prüfungen wurde mein Berichtsheft eingesammelt und erst nach ca. 20 Minuten zurück an meinem Platz gelegt. In der mündlichen Prüfung wurde ich gefragt ob ich meine Berichtshefte dabei habe, nach einem "Ja, hier" sollte ich die Berichtshefte wieder wegpacken.

Einfach wöchentlich führen und dabei haben, is ja kein Hexenwerk.

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Ausbildung 2009 - 2012, IHK Esslingen/Göppingen und Stuttgart musste zur ZP das Berichtheft mitgebracht werden und wurde bei allen auf Anwesenheit und bei manchen auch inhaltlich kontrolliert.

Schriftliche AP musste es nicht mitgebracht werden, mündlich hingegen schon und wurde - zumindest bei mir - auch von einem Prüfer grob durchgeblättert und Fragen daraus gestellt.

Einfach bis zum bitteren Ende führen und unterschreiben lassen. selbst wenn der Ausbilder genau die letzten 4 Wochen vor der Prüfung fehlt, irgendjemand findet sich schon zum Unterscheiben.

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